Rückkehr nach Elternzeit

24. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
melmes
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückkehr nach Elternzeit

Einen guten Abend wünsche ich allen zusammen,

vielleicht hat jemand hier etwas Erfahrung und könnte mir einen Rat geben.

Folgendes:

Ich bin seit 2013 in einem Einzelhandelsunternehmen als Verwaltungsmitarbeiterin tätig (steht auch so im Vertrag). Bis Mitte 2019 habe ich Vollzeit gearbeitet, dann bin ich Anfang 2021 nach meiner Elternzeit in Teilzeit (Elternzeit war zu dem Zeitpunkt beendet) wieder zurückgekehrt.
Da gab es schon Probleme, dass ich meinen ursprünglichen Arbeitsplatz nach der Elternzeit nicht mehr zurückbekommen habe. Bevor ich in Mutterschutz gegangen bin, war bekannt, dass ich nach einem Jahr Elternzeit wieder zurückkehren werde. Die eingesetzte Kollegin wusste, dass sie nur vertretungsweise meinen Arbeitsplatz übernimmt. Während meiner Elternzeit ist ihnen anscheinend eingefallen, dass sie lieber meine Kollegin behalten wollen.

Nun zum ursprünglichen Problem:
Ich bin aktuell bis Anfang 2024 in Elternzeit. Auch hier wieder nur ein Jahr. Ich wollte mich 4 Monate vor Ende der Elternzeit bei meinem Chef melden. Habe ich getan.
Die Stelle wurde während meiner Elternzeit anscheinend abgeschafft.
Es gibt eine neue Stelle als Assistenz. Meiner Meinung nach ist das eine stelle, die der Verwaltungsmitarbeiterin irgendwo gleichgestellt ist.
Mein Chef hat einer andere Kollegin diese Stelle gegeben, trotz Wissens, dass ich im Januar wieder komme und die nicht wissen wohin mit mir.
Ich muss dazu erwähnen, dass ich auch Ausbilderin/Ausbildungsleitung war.
Wir hatten ein Gespräch, er wollte sich melden. Es sind 3 Wochen vergangen. Immer noch keine Antwort und die Zeit läuft.
Sie reden hinter meinem Rücken, dass ich das nehmen muss, was ich bekomme (Kasse, Verkauf). Für mich kommt das nicht in Frage. Bei mir meldet sich aber niemand.
Ende vom Lied
Ist das alles rechtens? Sie hätten doch mit mir rechnen müssen. Ihnen war klar, dass meine Elternzeit im Januar endet.

Ich werde noch zum Anwalt gehen. Aber vielleicht hat noch jemand so eine Erfahrung nach der Elternzeit gemacht und kann mir berichten, wie es geendet ist.

Vielen Dank.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39984 Beiträge, 14251x hilfreich)

Man müsste sich das ganze Gefüge einschließlich Vertrag anschauen. Ganz sicherlich muss für Dich nicht exakt die Stelle freigehalten werden, die Du vor der Elternzeit hattest. Aber, es muss eine Stelle sein, die Deinem Arbeitsvertrag entspricht. Welche Stelle das ist, ist letztlich die Entscheidung des Arbeitgebers. Jedenfalls kann er Dich nicht willkürlich auf irgendwelche Positionen setzen, die gerade frei sind.

wirdwerden

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