Urlaubsgenehmigung

29. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lukaline
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsgenehmigung

Hallo
Ich habe meine 1 Woche Sommerurlaub in den Schulferien von meinem Arbeitgeber nicht genehmigt bekommen.
Ich habe aber schulpflichtige Kinder und der Kollege der mit mir zusammen Urlaub möchte heiratet.Ist aber erst seit Anfang des Monats umgesetzt worden in unsere Filiale.
da meinM Mann auch in einer großen Firma arbeitet und sein Urlaubsantrag schon im November durchging und auch dort viele Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern sind hat er den Urlaub genehmigt bekommen.Mein Arbeitgeber lehnt jedoch diese eine Woche im Augustab.
da wir im November schon gebucht haben und ich mich eigentlich wie in den anderen Jahren nur mit
Aauszubildenden absprechen mußte kann ich das nicht nachvollziehen.
Wir können den Urlaub auch nicht umbuchen oder stornieren.Mein Mann bekommt keinen anderen Urlaub.
Was kann ich tun? wer hat einen Rat?
Lukaline


-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

Soweit die gesetzliche Regelung.
Im Prinzip gehen Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern bei der Urlaubsbewilligung vor. Aber da hier der ledige Kollege anscheinend auch einen wirklich guten Grund für seinen Urlaubsantrag hat, soweit die Heirat in IHre Urlaubszeit fällt, wird das schwierig.

Grundsätzlich sollte man ohne Bewilligung keine Urlaubsreise buchen, die Folgen merken Sie ja gerade.
Kein Kompromiss möglich?

Sie schreiben: "Wir können den Urlaub auch nicht umbuchen oder stornieren." Weshalb?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lukaline
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Urlaub kann nicht storniert oder umgebucht werden, da es ein xAngebot ist und das bis zu 70 % Storno bzw 50 % Umbuchungsgebühren beträgt .Die ganzen Jahr war das keine Problem da ich mich ja nur mit einer Auszubildenden abzusprechen hatte.
Mit dieser hatte ich mich auch im November geeinigt.Nur konnte keiner wissen das nun an Januar ein Kollege aus einer anderen Filiale zu uns versetzt wurde. Dieser hat aber keine schulpflichtigen Kinder will nur heiraten und hat auch schon seine Hochzeitsreise gebucht.
Als Familie möchte mann ja auch gern mit seinem Ehepartner zusammen Urlaub machen.
LG Lukaline

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

Hmmm, ich würde den Kollegen mal fragen, ob er möglicherweise seine Reise absagen könnte. Vielleicht kann er auch die Hochzeit verschieben oder ganz abblasen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das wäre natürlich eine ideale Lösung (lach). Ich finde das "NUR" heiraten in den Angaben der TE schon toll. Ist natürlich völlig uninteressant in der Abwägung und im Vergleich zu der Verplanung eines nichtgenehmigten Urlaubs.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

Ne jetzt mal ganz im Ernst, wenn alles nix hilft, kann ein anonymer Anruf bei der zukünftigen, mit dem Hinweis einer Affäre Wunder wirken...dann muss der Kollege auch nicht "nur" heiraten ;)
So und nun wieder ernsthaft:

Wirdwerden hat es schon treffend ausgedrückt: Ohne genehmigten Urlaub eine Reise zu buchen ist eher...nicht so schlau!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lukaline
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Hochzeit ist schon vorher .Es wurden nur Flitterwochen gebucht.

Wenn er seinen Urlaub bekommt dann müßte ich ja getrennt von meinem Mann und den kindern Urlaub machen.der Urlaub von meinem Mann ist schon im November durch gewesen und er ist auch in einer großen Firma wo schulpflichtige sich die Ferien teilen müssen und er hat nur diese Zeit bekommen.

Dann wird er wohl ohne mich und mit den Kindern fliegen müssen was er natürlich nicht macht wir sind ja eine Familie.
Als wir gebucht haben gab es den Kollegen mit der Hochzeit noch gar nicht.

LG Lukaline

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lukaline
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Hochzeit ist schon vorher .Es wurden nur Flitterwochen gebucht.

Wenn er seinen Urlaub bekommt dann müßte ich ja getrennt von meinem Mann und den kindern Urlaub machen.der Urlaub von meinem Mann ist schon im November durch gewesen und er ist auch in einer großen Firma wo schulpflichtige sich die Ferien teilen müssen und er hat nur diese Zeit bekommen.

Dann wird er wohl ohne mich und mit den Kindern fliegen müssen was er natürlich nicht macht wir sind ja eine Familie.
Als wir gebucht haben gab es den Kollegen mit der Hochzeit noch gar nicht.

LG Lukaline

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Problemlöser
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 71x hilfreich)


ich würde erstmal untersuchen, warum sich die Frage "entweder er oder ich" stellt

ein Richter käme vielleicht aucf die Idee, daß es ein "sowohl er als auch ich" geben könnte

auch wenn es der AG anders sehen würde

-----------------
"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lukaline
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein er und ich wird es definitiv nicht geben da 2 Kollegen aus dem selben Bereich keinen Urlaub zur selben Zeit bekommen.
Er ist auch erst seit kurzen bei uns hat nur gewechselt die Filiale.Da wo wir gebucht hatten gab es ihn noch nicht ich konnte mich daher auch mit ihm nicht absprechen wobei er auch keine schulpflichtigen Kinder hat.
Mit den ich mich absprechen mußte Auszubildende habe ich getan.
Es konnte ja zu der Zeit keiner wissen, daß jemand versetzt wurde.
Wenn ich umbuchen könnte würde ich es auf jeden fall tun schon um den Betriebsfrieden zu wahren aber es geht nicht und er besteht auch auf seine Flitterwochen.
Was soll ich tun?
LG Lukaline

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Problemlöser
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 71x hilfreich)


es bleibt bloß der Klageweg
wenn man auf seinem Urlaubszeitpunkt bestehen will
und der AG nicht mitspielt
das wird aber garantiert Auswirkungen auf den "Betriebsfrieden" haben

dann entscheidet ein Richter, ob man seinen Urlaub bekommt,
nicht der AG
ob der Betrieb deswegen zusammenbricht, weil zwei Kollegen aus derselben Abteilung für eine Woche gleichzeitig ausfallen, wird dabei auch zu beurteilen sein
zudem ist zu beurteilen, wann dein Urlaubsantrag eingereicht wurde, wieviel Zeit verstrich, bis der AG ablehnte
(er hat zügig zu entscheiden)


wobei auch zu beachten wäre, was ein AG z.b. im Krankheitsfall machen würde (kann ja auch passieren, daß die zwei gleichzeitig krank werden - was dann ?)



-----------------
"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lukaline
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

abgegeben wurde Anfang des Monats , eingereicht 2 Wochen danach und entschieden Anfang der Woche.

Der AG hat aber auch in seiner Arbeitsanweisung deutlich hinterlegt wenn sich mehrere Mitarbeiter nicht einig sind entscheidet die soziale Notwendigkeit.Was aber ist an Flitterwochen sozial notwendig wenn eine Familie getrennt Urlaub machen soll.Mann mit Kindern allein, Ehefrau später.
Das dazu zum kinderfreundlichen Deutschland.
Lukaline

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Warum hast du den Urlaub nicht schon letzten November beantragt?

Es ist nun mal so: Reise buchen ohne genehmigten Urlaub ist (und das ist noch sanft ausgedrückt) dämlich.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Problemlöser
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 71x hilfreich)


nochmal : was der AG wie und worin festlegt, ist die eine Sache
wie ein Richter dies in Bezug auf einen konkreten Urlaubswunsch beurteilt ist die andere Sache

es könnte sein, daß der Richter dem AG kein Leistungsverweigerungsrecht in Bezug auf deinen Urlaubswunsch zugesteht,
kann aber auch sein, daß der Richter gegen dich entscheidet

dein Gegner in diesem Fall ist nicht der "Neue", der sich erdreistet, einfach mal so schnell zu heiraten und dann auch noch die Frechheit besitzt, zeitnah zu dieser Hochzeit zu einer Zeit Flitterwochen machen zu wollen, in der du bereits im Hintergrund deinen jährlichen Urlaub mit Mann und Kindern geplant hast

sondern der AG



-----------------
"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lukaline
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich konnte im November nicht einreichen das geht bei uns erst im Januar und die Genehmigung kommt dann erst immer Ende Januar.Mein Mann seiner war da schon im November genehemigt.

Die ganze Zeit ging es auch ohne neuen.Und ich bin immer wenn ein Engpass war wegen Krankheit eingesprungen trotz Teilzeit voll gearbeitet.
Jetzt macht mann so ein Drama draus wegen dem Urlaub. Kann es nicht ein nehmen und geben sein.

Ich weiß selber daß es blöd war vorher zu buchen.haben es aber die ganzen jahr immer so gemacht und es war nie jemand da der noch außer mir schulplichtige Kinder hat.
Und jetzt nur weil der Neue in die Flitterwochen will aber erst vier Wochen später nach der Hochzeit.Warum muß er sich auch die Ferien aussuchen.
Ich hoffe nur daß sich eine Lösung findet ohne den Klageweg.

Lukaline



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Lukaline
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir hatten heute ein Gespräch. Der Kollege besteht auf seine 3 Wochen Urlaub.

Ich habe den Kompromiss schon gemacht 3 Tage mehr zu kommen um nur diese gebuchte Woche zu bekommen.

Mein Kollege argumentiert er habe ja auch schon im Dezember gebucht und er wußte nicht, daß er in einen andere Filiale versetzt wurde.

Er geht keinen Kompromiß ein evt.umbuchen usw.besteht auf seinen Urlaub" gebucht ist eben gebucht".

Ich weiß auch daß weder ich noch er hätte buchen dürfen.
Die ganzen jahr hat das auch sehr gut geklappt.Seit ein paar Tagen ist er bei uns und es findet sich keine Lösung.

Habt Ihr noch einen Rat?
Lukaline

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Also ich finde das ziemlich dreist, immer davon zu reden, dass der andere "nur" in die Flitterwochen will.

quote:
Der AG hat aber auch in seiner Arbeitsanweisung deutlich hinterlegt wenn sich mehrere Mitarbeiter nicht einig sind entscheidet die soziale Notwendigkeit.Was aber ist an Flitterwochen sozial notwendig wenn eine Familie getrennt Urlaub machen soll.


Und das ist noch viel dreister...
Man bedenke, dass der Neue (spätestens zu dem Zeitpunkt) auch eine Familie hat (wenn auch "nur" die neu Angetraute), die sonst auch getrennt in die Flitterwochen fliegen müsste. :bang:

Alleine diese Tatsache sollte einem klarmachen, dass es an Dreistigkeit nicht zu überbieten ist, wie hier über andere gedacht wird, bzw. was für Forderungen gestellt werden.

Wenn wir schon bei sozialer Notwendigkeit sind: Flitterwochen sind wohl weitaus "notwendiger", als der alljährliche Urlaub.

Wenn mir jemand in dem Fall damit kommen würde, dass meine Flitterwochen ja weitaus weniger wichtig sind, als der Familienurlaub, dann würde ich mich auch keinen Millimeter von meinem Standpunkt entfernen und darauf beharren, meinen (genemigten!) Urlaub so zu nehmen, wie es geplant ist, selbst wenn (und das ist hier ja nicht mal sicher) es die Möglichkeit gäbe, in geringem Umfang umzuplanen, damit beide Seiten ihren Urlaub bekommen.


quote:
Warum muß er sich auch die Ferien aussuchen.
Ich hoffe nur daß sich eine Lösung findet ohne den Klageweg.


Das sind die bisher einzigen vernünftigen Gedanken. wobei das erste alleine den "Neuen" etwas angeht.

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Urlaub mit Kindern hat man ständig, Flitterwochen (wahrscheinlich) nur einmal im Leben. Hier sozial abzuwägen, das ist schon einigermassen dreist. Immerhin billigt die TE dem Kollegen ja den ganzen Hochzeitstag als freien Tag zu. Sie könnte aus sozialen Gründen ja auch erwarten, dass er flux nach der Trauung wieder zur Arbeit kommt. Zwei Stunden reichen da doch wirklich aus!

Und kein Wort über das, was vielleicht nach einer Hochzeit noch hinten dran hängt? Die Ehefrau, die auch arbeitet, vielleicht Kinder hat? Wieso soll diese Familie umbuchen und nicht die von Lukaline? Und wie stellt sich Lukaline eine Lösung vor? Die Lösung von Lukaline ist doch ganz einfach: der andere verzichtet, und gut ist. So läuft das nun mal nicht! Weder in der Arbeit noch im übrigen Leben.

Mein Gott, da fährt der Papa eben einmal allein mit dem Kind in den Urlaub, was ist denn da so schlimm dran? Vielleicht macht dann die Mama hinterher was ganz alleine mit dem Kind, wär das nicht auch mal eine attraktive Alternative? Oder gemeinsam was in den Herbstferien?

Wenn ich das richtig sehe, geht das Umbuchen bei ihr nur nicht, weil es dann finanzielle Nachteile gibt. Wieso hat der Kollege keine finanziellen Nachteile? Fakt ist, sie hat zu schnell gebucht. Ist doch einerlei, wie es bisher geklappt hat. Ich kann doch auch nicht sagen: "wieso werde ich bestraft, weil ich meine Schwiegermutter umgebracht habe? Ich wurde doch bisher auch nicht dafür bestraft, die letzten drei hab ich auch umgebracht."

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ich hoffe nur daß sich eine Lösung findet ohne den Klageweg.


Vom Klageweg ist gerade im vorliegenden Fall abzuraten.

Zum einen ist davon auszugehen, dass im vorliegenden Fall eine Klage nur geringe Aussicht auf Erfolg hat.

Vorliegend haben beide sich streitenden MA den Urlaub wohl gebucht, ohne ihn vorher genehmigen zu lassen.

In dieser Konfliktsituation muss dann eben der AG entscheiden. Und hier hat dann der AG einen Entscheidungsspielraum. Er entscheidet dann, was für ihn höhere Priorität besitzt. Seine Wertung , dass Flitterwochen hier Vorrang haben, ist auf jeden Fall nicht grob fehlerhaft (aus meiner Sicht ist die Wertung zutreffend), so dass in dieser Richtung schon mal der Wertungsspielraum des AG nicht überschritten sein dürfte.

Das andere wäre, ob es betrieblich nicht doch möglich wäre, wenn beide MA gleichzeitig in Urlaub wären. Hiervon scheint aber der TE nicht wirklich von auszugehen, so dass in hier eine Abweiszúng der Klage recht wahrscheinlich ist.


Und was ist, wenn man wider erwarten die Klage gewinnt?

Das Arbeitsverhältnis wird massiv beeinträchtigt sein, sowohl dem anderen Kollegen gegenüber als auch dem AG.

Zwar gibt es das sogenannte Maßregelungsverbot, aber das ist in Wirklichkeit im Arbeitsfeld meist nicht umsetzbar. da die Beweislast der AN hat und er Mobbing/Bossing o.ä. in der Regel nicht auf dieses zulässige Verfolgen seiner Rechte zurückführen kann.



-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Stornieren will sie doch nicht wegen der Kosten.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Könnt ihr beide (also der Hochzeitsmann und du) gemeinsam zu dem Chef gehen und die besondere Situation mal beschreiben ?

Ihr habt BEIDE Urlaub gebucht, ohne zu wissen ob man frei bekommt.
Und, jaaa, ich weiss , wie schwer es ist alle urlaubsmäßig unter einen Hut zu bekommen. Es ist ja auch unverschämt, dass beide Elternteile arbeiten gehen, nebenher noch die eigenen Kinder versorgt und dann noch die Unverschämtheit besitzt , zu fordern: wir möchten alle gemeinsam - als familie- urlaub machen.
Egal ob zuhause oder woanders.

Da der Kollege - für euch- unverhofft dazu gekommen ist, konnte niemand diese besondere Situation ahnen. Und wenn der Chef alle beide behalten wird, gibts evtl auch eine Ausnahme. Ging ja vorher auch ohne den.
Aber sein Urlaub ist genau so wichtig wie deiner (evtl hat er ja auch Kinder oder seine neue Partnerin und kann nicht anders)

Darf ich fragen, warum ihr mit dem Buchen nicht gewartet habt ?

(ich bin nur froh, dass mein Mann bei seinem Urlaub so fast freie Hand hat, sonst gäb das hier auch Chaos und wir müssen bis Mitte Oktober fürs nächste jahr urlaubswünsche abgegeben haben 8-) )

Toi toi toi für eure verhandlungen

-----------------
" "

und sollte man mir da nicht entgegen kommen, gäbs für mich nur noch Dienst nach Vorschrift und der konzentrierte Blick einer veränderung im berufsleben

-- Editiert muecke1401 am 05.02.2013 20:20

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Lukaline
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben so zeitig gebucht als mein Mann sein Urlaub im
November genehmigt wurde.Ich mußte mich damals nur mit der Auszubiuldenden abprechen und das tat ich auch.
Es konnte keiner wissen daß ein neuer kommt.

Er hat keine Kinder und seine Frau arbeitet nicht sie bekommt Anfang August ein Kind wo er auch Urlaub bekommt.
Was ja auch berechtigt ist.
Wenn ich könnte würde ich natürlich umbuchen.

Jetzt bin ich verkürtzt in den Urlaub gegangen habe noch 3 tage zusätzlich wo ich zur Arbeit komme.
Nur noch 10 Tage.Wir überschneiden uns nun nur noch Anfangs 3 tage und am Ende 3 tage da kommt der neue 3 tage früher als ich.

So wird es nun dem Cheff nochmal vorgelegt. Hoffentlich klappt es.
Jedenfalls war es eine Lehre nicht vorher zu buchen was natürlich für beide Seiten gilt.
Lukaline


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nun ja, ein Verschieben der Flitterwochen kommt ja jetzt erst recht nicht in Betracht. Denn die Geburt im Ausland ist ja wohl kaum ein Risiko, was jemand eingehen muss, oder? Warum werden die wesentlichen Fakten eigentlich so spät rüber gebracht?

Hefte die Angelegenheit in den Ordner "Erfahrungen" ab. Lohnt sich nicht, wegen ein paar Urlaubstagen die ganze Atmosphäre in einer Filiale zu vergiften.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Lukaline
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Geburt im Ausland das Kind kommt schon im März.
Die Flitterwochen sind mit dem Auto nach Österreich.

Lukaline

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Lukaline
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das urlaubsproblem hat sich von ganz alleine geköst.
Der neue hat gekündigt.Er hat einen besseren bezahlten Arbeitsplatz gefunden.

Lukaline

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Glück gehabt. Lass es Dir aber eine Lehre für die Zukunft sein.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Lukaline
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ganz bestimmt.Das prägt für die Zukunft.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.770 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen