Meine Schwester arbeitet im Krankenhaus und wollte sich für Mai Urlaub eintragen lassen. Da hieß es, dass der noch nicht genehmigt werden kann, weil sie mit dem Schreiben der Dienstpläne noch nicht soweit sind. Dies wäre erst Mitte/Ende April möglich, da sie dann wissen, wie die Dienstpläne aussehen. Ich weiß, dass der Urlaub aus wichtigen betrieblichen Gründen nicht genehmigt werden kann, aber wenn Sie es jetzt im März schon sagt, dass sie im Mai Urlaub will, dann muss es doch einzurichten sein. Ist dies dem AG gestattet? Meiner Meinung nach ja nicht, aber ich finde kein Gesetz dazu.
Ich danke für Eure Beiträge.