Urlaubsgenehmigung - Dienstpläne nicht fertig

7. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Doreen-Madlen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsgenehmigung - Dienstpläne nicht fertig

Meine Schwester arbeitet im Krankenhaus und wollte sich für Mai Urlaub eintragen lassen. Da hieß es, dass der noch nicht genehmigt werden kann, weil sie mit dem Schreiben der Dienstpläne noch nicht soweit sind. Dies wäre erst Mitte/Ende April möglich, da sie dann wissen, wie die Dienstpläne aussehen. Ich weiß, dass der Urlaub aus wichtigen betrieblichen Gründen nicht genehmigt werden kann, aber wenn Sie es jetzt im März schon sagt, dass sie im Mai Urlaub will, dann muss es doch einzurichten sein. Ist dies dem AG gestattet? Meiner Meinung nach ja nicht, aber ich finde kein Gesetz dazu.

Ich danke für Eure Beiträge.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Der AG kann den Urlaub ablehnen, wenn dies aus dringenden betrieblichen Gründen erforderlich ist. Das ergibt sich aus § 7 Abs. 1 BUrlG :

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

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