eAT abgelaufen. Urlaub in die Türkei möglich?

11. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
shadowline
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
eAT abgelaufen. Urlaub in die Türkei möglich?

Hallo,
Wollte diesen Sommer mit meiner Familie mit Auto in die Türkei fahren. Beide Kinder haben deutschen Pass.
Der Türkische Pass meiner Frau war abgelaufen und habe meinen auch gleich neu machen lassen. Haben beide niederlassungserlaubnis unbefristet.
Problem ist jetzt, das eine neue eAT nicht rechtzeitig bis zu unseren Urlaub bekommen werden. Meine eAT ist bis 2024 gültig, aber durch Erneuerung meines Reisepasses wohl jetzt auch ungültig, weil ich jetzt eine andere Passnummer habe was im eAT steht.
Ausländerbehörde könne für uns keine fiktionsbescheinigung ausstellen.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?
Was kann mir die ausländerbehörde geben als Ersatz oder Bescheinigung?
Ein Visum beantragen für die Rückreise?
Oder kann ich Urlaub diese Jahr vergessen?
Wäre für jede Hilfe dankbar und bedanke mich für jede Antwort

Vg



-- Editiert von shadowline am 11.06.2022 19:32

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1251 Beiträge, 1513x hilfreich)

Du solltest neben dem neuen Pass zusätzlich den alten Pass mitnehmen (falls du ihn nicht abgeben musstest und er nur ungültig gestempelt/gelocht wurde). Mit dem alten Pass kannst du ganz sicher nachweisen, dass der eAT dir zugeordnet werden kann.

In einem Hinweisblatt der dt. Botschaft in der Türkei wird sogar darauf hingewiesen, dass auch der neue Pass und der eAT für eine Wiedereinreise reichen:
https://tuerkei.diplo.de/blob/1561888/4ef69632d2b014b7e17ff1ae8741f35e/50-wiedereinreise-nach-ablauf-des-aufenthalttitels-data.pdf (siehe hier Punkt 4)

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#2
 Von 
shadowline
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info.
Die alten habe ich noch, wie du gesagt hast gelocht.
Wollte ja mit Auto. Österreich, Ungarn, Serbien und Bulgarien.
Gilt es dort auch?
Oder im EU raum bleiben statt Serbien über Ungarn, Rumänien Bulgarien.

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#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1251 Beiträge, 1513x hilfreich)

Zitat (von shadowline):
Wollte ja mit Auto. Österreich, Ungarn, Serbien und Bulgarien.
Gilt es dort auch?


Es gilt dort - rein rechtlich - auch. Die Niederlassungserlaubnis (und damit alle Rechte, die sich daraus ergeben) besteht ja weiter, nur deren Nachweis ist nicht ganz so orthodox. Das Problem könnte deshalb sein, dass die betreffenden Beamten an der Grenze (oder evtl. Polizisten, die im Land kontrollieren) vielleicht nicht vertraut damit sind. Also keiner kann garantieren, dass es alles reibungslos verlaufen wird. Bei Fahrt durch EU-Gebiet muss man auch beachten, dass es auch durch Nicht-Schengen-Länder geht.

Ich kenne die Handhabung auch nur von Leuten, die geflogen sind. Da kann man auf Nummer sicher gehen, indem man sich vorher bei der Fluggesellschaft rückversichert (hier ist das größte Problem, dass man evtl. nicht in den Flieger kommt, wenn einem nicht geglaubt wird, dass man einen gültigen deutschen Aufenthaltstitel hat). Wie bulgarische oder serbische Grenzen genau reagieren werden, ist schwer zu sagen. Vielleicht können ja türkisch-deutsche Foren weiterhelfen und man hat da eine Chance auf Erfahrungsberichte von Leuten, die mit dem Auto die Landtour in die Türkei gemacht haben und z.B. den AT-Aufkleber im abgelaufenen Pass hatten. Im Vergleich zu so einem Aufkleber sollte es mit dem eAT sogar besser laufen. Mit ein wenig gutem Willen ist das doch alles nachvollziehbar.

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Das Problem ist, dass Dich höchstwahrscheinlich die bulgarischen/griechischen Grenzbeamten nicht ins Land lassen.
Möglich ist, dass die türkischen Behörden nicht ausreisen lassen, weil Du keine gültigen Dokumente zur Weiterreise hast.

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