Rücktritt kaufvertrag Motorroller

23. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
bubi100
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücktritt kaufvertrag Motorroller

Hallo.
habe einer Dame einen Motorroller verkauft. Ca. 20 km nach Abholung des Rollers durch die käuferin blieb der Roller stehen.
Deffekt Antriebsriemen riß. Schaden wurde vor Ort durch Fachkräfte behoben. Rechnung dafür wurde von mir Verkäufer bezahlt.
Bei Reparatur stellte sich ein verdeckter Mangel ( Kickstarterwelle deffekt. ) (Roller wird elektrisch angelassen)heraus,( Mangel war bei Übergabe vermutlich schon, da es sich um ein eingebates Teil ,nicht sichtbar war , vorhanden)
Ich habe der Dame eine Wandelung also Kaufpreis zurück u. Roller an mich wieder.
Die Dame hat dies abgelehnts,sie will eine Minderung von 100€ . wegen Reparaturaufwendung
Das habe ich abgelehnt und bestehe auf Wandelung des Rollers.
Oder soll /kann ich vom Kaufvertrag als Verkäufer wegen verstecktem Mangel zurücktreten.
Für die Dame wäre es ein günstigeres Geschäft , da sie den Roller dann zu einem verminderten Kaufpreis bekäme.
Den Kickstarter brauch sie nie.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ich tippe jetzt mal
- du wusstest von dem Defekt nichts, er war für dich auch nicht erkennbar, da du ja immer E-gestartet hattest
- die Dame hat den Kickstarter nicht beinerner Probefahrt getestet
- die Gewährleistung ist im Vertrag rechtsgültig ausgeschlossen
- du bist Privatverkäufer

Dann hat die Dame Pech gehabt. Alles was du nachträglich regulierst wäre ein freiwilliges Entgegenkommen, also wenn auch nach deinen Bedingungen. Auch die bereits vorgehende Reperatur wäre rechtlich gesehen das Problem der Dame gewesen. Kannst sie ja darauf hinweisen.

Wie es von der moralischen Seite aussieht müsstest du selbst entscheiden.

-- Editiert von Guruhu am 23.04.2016 14:24

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bubi100
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die info.
Stimmt ich bin Privatperson.
Der Roller ist halt aber mit Kickstarter ausgerüstet !
Nur , ich habe im BGB unter § 441 gelesen, da hätte die Dame ein Minderungsrecht ?

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ist denn im Kaufvertrag klar die Gewährleistung ausgeschlossen?
Wenn ja dann s.o.
Wenn nein, dann bist du in der Tat zur Nachbesserung verpflichtet. Möchte die Dame stattdessen den Kaufpreis um 100€ mindern, kannst du das annehmen, musst es jedoch nicht. Je nachdem was für dich "besser" ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat:
Rechnung dafür wurde von mir Verkäufer bezahlt.

Warum?
Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen war, bestand kein Anspruch darauf.



Zitat:
Ist denn im Kaufvertrag klar die Gewährleistung ausgeschlossen?

Nachdem er bereits die Nachbesserung zugesagt hat, ist das - zumindest für den Mangel - nicht relevant.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von bubi100):
Oder soll /kann ich vom Kaufvertrag als Verkäufer wegen verstecktem Mangel zurücktreten.


Weder Käufer noch Verkäufer können ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten. Man kann ihn nur gemeinsam auflösen.

1x Hilfreiche Antwort

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