Baugenehmigung übertragbar ?

23. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Baugenehmigung übertragbar ?

Im Hinblick auf die Eigenheimzulage und Forderungszuschuss hatte ein
Bauinteressent A, ohne zuvor das Grundstück gekauft zu haben, Bauplan entwerfen lassen und Baugenehmigung erteilt bekommen.

Das Bauvorhaben scheiterte jedoch an A`s fehlender
Baufinanzierung.

Nun will A von dem Grundstückseigentümer B die Erstattung der Baugenehmigungsgebühr verlangen.
Kann B die Baugenebmigung mit fremden Namen als Bauherr für sich benutzen oder an späteren Erwerber weiter verkaufen ?


Verbaut?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wie kann man denn einen Bauplanen und die Genehmigung dafür beantragen, wenn mir das Grundstück gar nicht gehört?
Was hätte A gemacht, wenn B das Grundstück mittlerweile an C verkauft hätte?
Baugenehmigung bezieht sich doch auf einen bestimmten Entwurf - ob ein anderer Erwerber genau so das Haus will?

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Wer darf/soll die Baugenehmigung vor Fristablauf verlängern, A oder B ?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Angenommen für die Planung schuldet A dem Bauplaner/Architekt C sogar noch die Honorar.

Darf A die Pläne (C`s geistiges Eigentum)
benutzen oder weiter verkaufen ?

Wer darf/soll die Baugenehmigung vor Fristablauf verlängern ?

A der möchtegern Bauherr oder
B der Grundstückseigentümer oder
C der Planer/Architekt

???

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