Im Hinblick auf die Eigenheimzulage und Forderungszuschuss hatte ein
Bauinteressent A, ohne zuvor das Grundstück gekauft zu haben, Bauplan entwerfen lassen und Baugenehmigung erteilt bekommen.
Das Bauvorhaben scheiterte jedoch an A`s fehlender
Baufinanzierung.
Nun will A von dem Grundstückseigentümer B die Erstattung der Baugenehmigungsgebühr verlangen.
Kann B die Baugenebmigung mit fremden Namen als Bauherr für sich benutzen oder an späteren Erwerber weiter verkaufen ?
Baugenehmigung übertragbar ?
Verbaut?
Verbaut?
Wie kann man denn einen Bauplanen und die Genehmigung dafür beantragen, wenn mir das Grundstück gar nicht gehört?
Was hätte A gemacht, wenn B das Grundstück mittlerweile an C verkauft hätte?
Baugenehmigung bezieht sich doch auf einen bestimmten Entwurf - ob ein anderer Erwerber genau so das Haus will?
--- editiert vom Admin
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Wer darf/soll die Baugenehmigung vor Fristablauf verlängern, A oder B ?
Angenommen für die Planung schuldet A dem Bauplaner/Architekt C sogar noch die Honorar.
Darf A die Pläne (C`s geistiges Eigentum)
benutzen oder weiter verkaufen ?
Wer darf/soll die Baugenehmigung vor Fristablauf verlängern ?
A der möchtegern Bauherr oder
B der Grundstückseigentümer oder
C der Planer/Architekt
???
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