Fremde Garage auf meinem Grundstück

12. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
tieto
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)
Fremde Garage auf meinem Grundstück

Hallo, ich habe letztes Jahr ein Gartengrundstück gekauft auf dem eine alte, baufällige Garage (ca. 30 Jahre)steht. Durch eine Bauvoranfrage ist nun geklärt, dass ich darauf aber bauen kann und mir die Garage meines Nachbarn natürlich ein Dorn im Auge ist. Vor zig Jahren hat der alte Eigentümer damals eine Deal ausgemacht. Der Nachbar hat Strom legen lassen und als Gegenzug durfte er die Garage auf (jetzt meinem) Grundstück bauen. Es gibt aber nichts schriftliches und es existiert auch keine Baugenehmigung dafür. Im Notarvertrag steht auch nur, dass die Garage meinem Nachbarn gehört. Und der Stromanschluss ist eigentlich auch meiner, denn der Zähler ist bei mir und ich zahle auch an die Stadtwerke. Kann ich verlangen, dass er die Garage abreisst oder gibt es sowas wie Bestandsschutz? Danke für Eure Antworten.

Gruss

Tieto





53 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

In welchem Notarvertrag (Kaufvertrag Grundstück)steht, dass die Garage deinem Nachbarn gehört? Was steht denn da über die Nutzung drinnen?
Hast du da nicht genauer nachgefragt?

Und wieso legt eigentlich der Nachbar das Stromkabel? Das macht doch normalerweise der Energielieferant.
Wofür wurde denn auf einem "leeren" Gartengrundstück Strom benötigt. Oder war das für die Garage? Wieso ist der Stromzähler dann bei dir?

Wieso hast du denn nicht im Kaufvertrag vereinbart, dass das Grundstück von der Garage befreit werden muss (auf Kosten Verkäufer/Nachbarn - nur nicht auf deine), wenn du da sowieso bauen wolltest.
Außerdem war es riskant, ein Grundstück zu kaufen, wenn du gar nicht wußtest, ob da überhaupt gebaut werden konnte.

-- Editiert von sika0304 am 12.05.2006 18:43:12

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#2
 Von 
tieto
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

also im Notarvertrag steht, dass die Garage meinem Nachbarn gehört und somit nicht Gegenstand des Notarvertrages ist. Die Stromanschlusskosten hat damals der Nachbar bezahlt (dafür durfte er die Garage auf dem Grundstück errichten), womit ich aber nichts zu tun habe, weil es eine Abmachung zwischen dem damaligen Eigentümer und Garagenbesitzer war. Auf dem Grundstück steht noch eine alte Laube, wofür Strom benötigt wurde und da ist auch der Zähler. Und die Garage wird über meinen Zähler versorgt. Im Kaufvertrag konnte ich nichts vereinbaren, da die damaligen Eigentümer es so wollten, dass die Garage dort stehen darf. Ausserdem habe ich das Grundstück als Gartenland gekauft und somit sehr billig. Durch eine Bauvoranfrage ist es erst zum Bauland geworden.

Gruss

Tieto

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#3
 Von 
guest123-2128
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#4
 Von 
latte99
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo!
Wie wäre es mit dem Vorschlag an den Nachbarn eine Doppelgarage, bzw. Carport zu bauen. Wenn das Grundstück doch billig war, könntest Du ja da ein wenig investieren.;)

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#5
 Von 
guest123-616
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Lehrling
(1365 Beiträge, 988x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-2128
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Bachelor
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#7
 Von 
guest123-616
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Lehrling
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#8
 Von 
tieto
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Eine aussergerichtliche Einigung ist mit diesem Menschen leider nicht möglich. Hab ich doch als erstes versucht. Er hat sich einen Anwalt genommen, dessen Brief doch recht fadenscheinige Argumente lieferte. Hab zurückgeschrieben, dass ich die Sache ohne Gericht lösen möchte, da ich mich eigentlich im Recht sehe. Ausserdem ist eine Doppelgarage nicht möglich, da diese äusserst baufällig ist und der Nachbar zwei Grundstücke weiter wohnt.

Gruss

Tieto

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#9
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1605x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 579x hilfreich)

wenn die Garage so baufällig ist, wie beschrieben, geht von ihr eine Gefahr aus und muss abgerissen werden.
Was sagt denn das Ordnungsamt hierzu?
Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn spielende Kinder verletzt werden?

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#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Das vermeintliche Schnäppchen kann sich ja dann zum Rohrkrepierer auswirken.
Ist es richtig: Du hast den Nachbarn gebeten, seine Garage von deinem Grundstück zu entfernen und da hat er mit Anwaltsschreiben geschrieben, dass er das nicht vorhat?
Tja, ich denke da wirst du um einen guten Anwalt nicht herumkommen.

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#12
 Von 
guest123-616
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#13
 Von 
guest123-2128
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#14
 Von 
guest123-616
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#15
 Von 
guest123-2128
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#16
 Von 
guest123-616
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#17
 Von 
guest123-2128
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#18
 Von 
guest123-616
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#19
 Von 
guest123-2128
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#20
 Von 
guest123-616
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#21
 Von 
guest123-1062
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#22
 Von 
Eirene113
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google mal nach "Bestandschutz".
Da die Garage ja schon einige Jahrzehnte steht (auch wenn sie ohne Genehmigung gebaut wurde)besteht seitens des Nachbars vielleicht ein Bestandschutz. Bitte mal die Möglichkeit überprüfen, vielleicht beim Bauamt.

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#23
 Von 
tieto
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Die Garage steht in Sacdhsen Anhalt und sie ist wirklich baufällig und mindestens 30 Jahre alt. Sie besteht aus verrostetem Blech und und hat ein Asbestdach. Wenn sie mal zusammenfällt kann ich vielleicht noch für die Entsorgung aufkommen. Ausserdem steht sie einfach so da, ohne dass ich auch nur einen cent pacht oder ähnliches sehe. das kann es doch wohl nicht sein. klar würde ich mich liebend gerne vernünftig einigen, aber das ist leider nicht möglich.

gruss

tieto

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#24
 Von 
guest123-2128
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#25
 Von 
guest123-1062
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#26
 Von 
guest123-616
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#27
 Von 
guest123-1062
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#28
 Von 
guest123-2128
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#29
 Von 
guest123-616
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#30
 Von 
guest123-2128
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