Grenzbebauung Fenster vom Nachbarn.

30. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
erci74
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung Fenster vom Nachbarn.

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem ein Haus gekauft. Mein Nachbar hat ein Anbau was entlang meinem Grundstück führt und seitlich auch zwei Fenster hat die direkt auf mein Grundstück blicken. Wie sieht es in dem Fall mit Brandschutz oder Privatsphäre aus? Wenn der Nachbar das Haus damals so gekauft hat schützt Ihn das davor? Es stört halt da es direkt auf unseren Garten führt da kann man nicht in Ruhe sitzen. Ich habe auch gelesen das sowas alleine aus dem Schutz von Brand nicht erlaubt sei. Bundesland ist nrw.

Ich bedanke mich schon Mal für die Antworten.

Lg




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von erci74):
Wenn der Nachbar das Haus damals so gekauft hat schützt Ihn das davor?

Durchaus, das nennt sich Bestandsschutz. Oder noch besser wäre eine entsprechende Baugenehmigung.



Zitat (von erci74):
Mein Nachbar hat ein Anbau was entlang meinem Grundstück führt und seitlich auch zwei Fenster hat die direkt auf mein Grundstück blicken.

Und den gab bei Hauskauf noch nicht?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 237x hilfreich)

Ich würde als erstes zum Bauamt gehen und fragen, ob die Fenster überhaupt legal eingebaut wurden.

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#3
 Von 
erci74
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von erci74):
Wenn der Nachbar das Haus damals so gekauft hat schützt Ihn das davor?

Durchaus, das nennt sich Bestandsschutz. Oder noch besser wäre eine entsprechende Baugenehmigung.



Zitat (von erci74):
Mein Nachbar hat ein Anbau was entlang meinem Grundstück führt und seitlich auch zwei Fenster hat die direkt auf mein Grundstück blicken.

Und den gab bei Hauskauf noch nicht?


Den Anbau hatte der Nachbar schon als ich das Haus gekauft habe. Vorher war an der Stelle eine Tür, daher dürfte es nicht lange her sein. Die Rechtslage damals bestimmt dementsprechend sodass ein Fenster nicht erlaubt wäre.

-- Editiert von erci74 am 30.10.2020 19:57

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von erci74):
Den Anbau hatte der Nachbar schon als ich das Haus gekauft habe.

Das verbessert die Position nicht wirklich.
Da dürfte nur noch der Weg über die Baubehörde bleuben.



Zitat (von erci74):
Vorher war an der Stelle eine Tür, daher dürfte es nicht lange her sein.

Damit könnte der Bestandschutz entfallen sein.



Zitat (von erci74):
Die Rechtslage damals bestimmt dementsprechend sodass ein Fenster nicht erlaubt wäre.

Oder auch nicht ...


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