Hallo, bei mir läuft gerade eine hitzige Diskussion über eine Klausel in der Baugenehmigung. Kurz zur Situation: Ich möchte im Außenbereich einen Ersatzbau durchführen, weil das alte Haus für uns alle zu klein ist und außerdem sehr baufällig, sodass eine Renovierung nicht rendiert. Die Baugenehmigung haben wir schon erhalten, Angebote sind auch da, allerdings stockt es gerade in der Finanzierung wegen folgender Klausel in der Baugenehmigung: "Der Ersatzbau darf nur vom Eigentümer mit Familie eigengenutzt werden, der bisher bereits den Altbau bewohnte."
Für meinen Kreiditgeber stellte sich nun die Frage der genauen Bedeutung dieser Klausel. NImmt man sie so hin, bedeutet das ja, dass niemals im Leben jemand anderes außer meine Famile dort mal leben darf und sollten wir somit nicht mehr den Kredit zahlen können, dann hat der Kreditgeber ein Haus, welches er an niemanden vermieten darf. Auch ich dürfte es ja nie vermieten, sollten meine Eltern mal sterben z. B.. Somit wäre eine Finanzierung für den Kreditgeber uninteressant. Deswegen möchte der Kreditgeber, dass die Klausel aus der Baugenehmigung genommen werden soll.
So, jetzt zum Landratsamt: Dieses behauptet, dass die Klausel eine Standartklausel ist, ohne welche kein Neubau im Außenbereich genehmigt wird und dass das jeder wisse, außer mein Kreditgeber. Aber sie können nicht bestätigen, dass das Gebäude später einmal veräußert werden darf, da sie sich dafür über dem Gesetz setzen müssten und das können sie nicht.
Was ich bisher über die Klausel gehört habe, bedeutet es nur, dass ich das Gebäude für mich und meine Familie zum Eigennutz bauen soll, damit im Außenbereich nicht wild rumgebaut wird. Aber, wenn jetzt in ein paar Jahren sagen wir mal, meine Eltern sterben, dann könnte das Landratsamt nichts dagegen tun, wenn ich die leerstehenden Räume vermieten würde (Etwaige Voraussetzungen, die ich dann zu dem Zeitpunkt als Vermieter erfüllen muss, mal außer Acht gelassen).
So eine Erklärung würde meinem Kreditgeber schon reichen, aber das Landratsamt weigert sich eben, das schriftlich zu bestätigen.
Wenn es geht, möchte ich einen Anwalt vermeiden, um Probleme im Bekanntenkreis, wo sich ein Anwalt befindet, ich ihm aber aus persönlichen Gründen nicht vertraue, zu verursachen.
Das ist halt gerade eine ziemiche Zwickmühle und ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Hat jemand Rat oder hatte schon mal jemand das gleiche Problem?
Klausel in Baugenehmigung
16. August 2018
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Frage vom 16. August 2018 | 14:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausel in Baugenehmigung
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#1
Antwort vom 16. August 2018 | 14:55
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatAber, wenn jetzt in ein paar Jahren sagen wir mal, meine Eltern sterben, dann könnte das Landratsamt nichts dagegen tun, wenn ich die leerstehenden Räume vermieten würde :
Doch, angefangen von der Nutzungsuntersagung (begleitet von saftigen Bußgeldern) bis hin zur Abrissvefügung.
ZitatWas ich bisher über die Klausel gehört habe, :
... ist offenbar falsch, wenn das zitierte der Wortlaut der Klausel ist.
#2
Antwort vom 16. August 2018 | 15:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Also das Zitierte ist wirklich eins zu eins der Wortlaut der Klausel.
Aber, wenn jetzt in jeder Baugenehmigung diese Standartklausel drinsteht, dann könnte doch keiner mehr bauen, weil niemand eine Finanzierung bei einer Bank bekommen würde. Das wäre doch Schwachsinn.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. August 2018 | 17:29
Von
Status: Junior-Partner (5842 Beiträge, 2582x hilfreich)
Doch natürlich. Das man das Geld zum Bauen nicht hat, ist ja nicht das Problem des Gesetzgebers oder des Landratsamt.
#4
Antwort vom 16. August 2018 | 18:32
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatAber, wenn jetzt in jeder Baugenehmigung diese Standartklausel drinsteht, :
Nö, nicht in jeder. Nur bei denen die im Außenbereich bauen wollen.
ZitatDas wäre doch Schwachsinn. :
Im Gegenteil, man will die "Extrawurst Außenbereich" so weit wie möglich eliminieren.
Zitatweil niemand eine Finanzierung bei einer Bank bekommen würde :
Na, dann nimmt man halt eine der Alternativen.
#5
Antwort vom 15. August 2019 | 06:03
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Ersatzbau darf nur vom Eigentümer mit Familie eigengenutzt werden, der bisher bereits den Altbau bewohnte." :
Es ist so.
Es ist eine Standartklausel.
Diese steht bei Ersatzbauten immer drin.
Der Sinn ergibt sich aus den entsprechenden §§ und Urteilen..
.
Hier von den Nachbarkreisen kenne ich das allerdings so, das die dann auch
eine Jahresangabe machen, wie z. B. "darf 10 Jahre nicht verkauft werden"
oder "darf 10 Jahre nicht vermietet werden".
Die Finanzierer, sprich die Banken kennen genau diesen Ablauf auch.
Von daher wundert es mich, dass das hier nun "fraglich" ist.
Heisser Tip : noch mal ab zur nächsten Bank.
Aber : nehme dort einen anderen Namen als den Namen bei der
ersten Bank. Nehme anderen Vornahmen. Denn, eine solche
Finanzierungsanfrage ist in der SCHUFA auch gespeichert.
Allein schon die Anfrage bei einer Bank.
Gehst Du also mit dieser Anfrage zur nächsten Bank, sieht der
Berater sofort, wo schon eine Anfrage läuft und reimt sich
seinen Teil zusammen.
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