Wir möchten eine Doppelhaushälfte bauen. Unser Nachbar (für die andere Doppelhaushälfte) baut noch nicht. Wir müssen jedoch für unser Haus ausschachten und brauchen 1 m Arbeitsraum. Der Aushub auf der Nachbarsseiten wurde jedoch von diesem untersagt.
Wie verhält sich das rechtlich bei einer Doppelhausbebauung? Muss der Nachbar zustimmen auch auf seinem Grundstück auszuheben?
Nachbar verbietet Ausschachtung auf seinem Grundstük
Ich denke, dass er die Zustimmung nicht verweigern kann. Ich hatte z.B. mal einen Nachbarn, der hat seine Garage genau auf die Grenze gebaut. Ich musste meinen Zaun und die Bepflanzung entfernen, damit er genug Platz zum arbeiten hat. Bei mir sah es aus wie Hulle, weil er sich auch noch zwei Jahre Zeit gelassen hat die ganze Angelegenheit fertig zu stellen. War ganz schön brastig, aber kannste nix gegen machen. Ratschlag: Geh doch mal zum Bauamt. Dort müssten sie dir weiterhelfen können. Dann schreibst du deinem Nachbarn einen netten Brief, dass du dann und dann angefängst und nach Paragraph sowieso du sein Grundstück eben teilweise mitbenutzen müsstest. Was will der Nachbar dann machen? Einstweiligen Baustop anordnen lassen? Wird er wohl nicht hinbekommen.
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
-- Editiert von Astrid Helen am 26.11.2006 12:32:08
Da könnte das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht greifen, das man im Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes findet.
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Wie will denn dein Nachbar seine Baugrube ausheben?
Wie der seine Baugrube ausheben will das weiß ich nicht. Er plant später zu bauen.
Er will wohl nicht, dass unsere Kiesschicht unter der Bo.platte bei ihm auf dem Grundstück endet. Mein Tiefbauer meint wohl, es sähe so aus als wolle der Nachbar mit Keller bauen. Wir ohne.
Also muss er uns ja dann auch mit einer Stützmauer o.ä. abfangen.
Von dem Hammerschlagsrecht habe ich jetzt! auch gehört. Problem: wir wollen am Mo.(27.11.06) mit dem Aushub anfangen. Frist um das dem Nachbar anzuzeigen ist da wohl zwei Wo. im Vorraus. Wir können es uns nicht leisten noch zwei Wo. warten zu müssen, da am 01.11. die Bodenplatte gegossen wird.
Ich würde ja gerne mit ihm reden, aber er ist seit zwei Tagen nicht zu erreichen. Habe mehrfach auf AB gesprochen und um Rückruf gebeten.
Ihr habt einfach die Planungszeit verschlafen, Ihr seit doch mindestens schon seit einem halben Jahr dabei. Mit der kellerlosen Bauweise auf Eurem Grundstück bereitet Ihr dem Nachbarn ordentliche Probleme, wenn dieser später einen Keller bauen will. Abschnittsweise Unterfangung, etc., geht trotzdem fast immer schief und die Risse habt Ihr dann in den Wänden. Also, wenn ich eine Doppelhaushälfte bauen wollte und mich mit dem Nachbarn nicht einigen könnte, würde ich lieber nicht bauen. Wer drängt Euch eigentlich, die Baufirma??? die sind nach getaner Arbeit weg und der Nachbar bleibt, oft ein Leben lang-!
Wir bereiten also dem Nachbar Probleme? Ich sehe das ein wenig anders. Wir haben unser Grundstück füher gekauft und auch schon die Baugenehmigung für ein kellerloses Haus vorliegen. Der Nachbar hat noch nicht mal eine Finazierung für sein Haus stehen.
Eigentlich war ich der Meinung, dass sich der "zweitbauende" an das vorh. Haus anpassen muss. D.h. auch ohne keller bauen müßte. Wenn er einen Keller später machen will, wird er nicht drumrum kommen ein Bestandsgutachten fertigen zu lassen. Das werden wir auf jeden Fall verlagen, falls sich Risse später bilden sollten.
Hmm, ja wer drängt uns denn... Leider haben wir die 60 Mio. damals aus dem Lottojackpott verpasst.
Wieso muss es denn unbedingt eine Doppelhaushälfte sein? Könnt ihr nicht evtl. auch ein Einfamilienhaus erstellen, oder gibt das der Bebauungsplan nicht vor?
Außerdem hätte er dann ja das Glück, dass er eine Wand weniger Hoch ziehen muss.
Ich finde es auch schon merkwürdig ein Doppelhaus zu bauen und dann fangen nicht beide gleichzeitig an. Das liegt doch auch meistens in einer Hand. Irgenwas läuft da ganz schön schief.
An eurer Stelle würde ich mit dem Schachten erst mal abwarten bis das alles geklärt ist. Das Risiko ist viel zu groß, dass ihr nachher nicht noch mehr Ärger habt und euch die Pest an den Hals ärgert. Ich kann das zwar verstehen, dass ihr gerne anfangen wollt, aber ihr tut euch damit keinen Gefallen, wenn ihr die Aktion jetzt über's Knie brechen wollt.
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
Es ist im Bebauungsplan eine Doppelhausbebauung vorgeschrieben. Und wie gesagt, die Baugenehmigung für unsere Hälfte steht. Anscheinend hat der Mensch noch keine Geld und so wie ich ihn gestern verstanden habe, will er erst in ein bis zwei Jahren los legen. Auch ob er jetzt einen Keller macht oder doch nicht, das weiß der Mensch noch gar nicht.
Manche Leute machen Probleme, wo eingentlich keine sind. Wir machen ja nichts kaputt. Wirklich schade.
Die Überlegung von uns ist jetzt, auf der Seite ein Streifenfundament einzuziehen. Dann brauchen wir nicht auf sein Grundstück. Kostet zwar wieder, aber dann können wir weiter machen.
Im Übrigen, vielen Danke für die zahlreichen Antworten!
Wo Frost in den Boden kommen kann, also keine nachträgliche Anschüttung vorgenommen wird, muss ohnehin ein Streifenfundament rein. Mein Tipp, zum Nachbarn tiefer, breiter und mehr Eisen, kostet jetzt zwar ein paar Teuros mehr, aber kann später nützlich sein.
Guten Morgen zusammen.
Ich hätte da noch eine Frage. Unser Bauleiter hat es versäumt uns mitzuteilen, dass wir den Nachbar 14 Tage vor Baubeginn diesen anzeigen müssen. Damit er Zeit hat (falls er einen Keller bauen will) eine Summe x auf ein von uns eingerichtetes Konto einzuzahlen. Damit sollte dann die Stützwand von uns hergestellt werden. Nun hat der Nachbar dieses Schreiben seitens der Hausbaufirma gestern bekommen und sich entschieden ohne Keller zu bauen. Das will er uns diese Woche noch schriftlich bestätigen. Dann könnten wir weiter machen. Allerdings besteht er darauf aus optischen Gründen, dass wir dieses Fundament auf seiner Seite einziehen.
Meine Frage ist nun, wer trägt die Kosten für dieses Fundament. Unserem Bauleiter muss klar gewesen sein, dass die Lastabtragung gewährleistet sein muß. Verbietet der nachbar die Aufschüttung auf seinem Grundstück, muss dies doch durch ein Streifenundament geschehen. Dass diese Option eventuell auf uns zukommmt, darüber sind wir auch nicht von ihm informiert worden.
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