Nerviger Nachbar

5. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
ucho
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Nerviger Nachbar

Hallo Forum !
Ich brauche Eure Hilfe:
Mein Nachbar hat in der Grenzbebauung in einem Abstand von einem Meter ein durchsichtiges Fenster eingebaut, das aber schon länger als Glasbausteine vorhanden ist . Jetzt soll ich meinen 1 m hohen Zaun vor dem Fenster entfernen und meine Blumen und meine Pergola.
om Bauamt weiß ich ,daß es für das Haus keine Baugenehmigung erteilt wurde. Kann ich eine Abrissverfügung erlassen lassen ?
Zum Grundstück muss sie über mein Grundstück fahren. Es steht nichts im Grundbuch das ich das zulassen muss . Kann ich einfrieden ? Ich will jetzt endlich in Ruhe leben.
Gruß Ucho

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Um welches Bundesland handelt es sich? Ich glaube das wäre bei der Beantwortung schon wichtig zu wissen.

Wieso baut der Nachbar ein Haus, für das es gar keine Baugenehmigung gibt? Handelt es sich um ein Wohnhaus? Alles etwas wirr (finde ich).

Generell meine ich, dass wenn du nicht gegen das Nachbarschaftsrecht deines Bundeslandes verstößt, ein 1 Meter hoher Zaun auf der Grenze wohl durchaus zulässig ist. Auch bei deiner Pergola (mit/ohne Dach?) brauchtest du selber keine Baugenehmigung? Dann kann dein Nachbar m.E. auch nicht die Entfernung verlangen.

Bzgl. des Wegerechts gibt es, so glaube ich, auch noch das sog. Baulastenverzeichnis. Steht da wegen eines Überwegungsrechts für deine Nachbarn drin?

Aber um dies abschließend beurteilen zu können, müssten noch einige Informationen mehr kommen.

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
ucho
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal !
Ich bin ziemlich genervt und habe vielleicht etwas vergessen zu schreiben.
Das Bundesland ist Rheinland Pfalz.
Das Dach der Pergola musste ich laut Bauamt 10 cm tiefer setzten , jetzt hat sie noch weniger Licht.
Im Baulastenverzeichnis ist ebenfalls nichts eingetragen.
Ucho

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Leider fehlt immer noch die Antwort auf die Frage, ob es sich um ein Wohnhaus des Nachbarn handelt, oder Anbau, oder, oder...

Da du deine Pergola genehmigt bekommen hast, ist doch alles in Butter. Da kann er mit vielen Forderungen kommen. Stellt sich nur die Frage, ob er zu Recht fordern kann und das würde ich hier verneinen (nach meinem Kenntnisstand).

Bzgl. des Zaunes musst du im Nachbarschaftsrecht von Rheinland-Pfalz gucken.

Bzgl. des Überwegungsrechtes, nur um ihn zu ärgern, könntest du natürlich dein Grundstück einfrieden. Stellt sich dann nur die Frage, ob du dann wirklich Ruhe hast. Was ich bezweifeln möchte. Wie würde er denn sonst zu seinem Grundstück kommen? Fliegen?

Ich weiß nicht, ob es so etwas wie Gewohnheitsrecht gibt, wenn er dein Grundstück schon jahrelang zur Überwegung nutzt.

Vielleicht schreibt ja noch jemand anderes hier was schlaues.

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"Scientia potentia est."

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#4
 Von 
ucho
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

So jetzt habe ich mich wieder etwas abgeregt!
Es geht hier um ein Wohnhaus das nach 1970 gebaut wurde. Die Fenster wurden 1990 als Glasbausteine eingebaut.50 cm vom Grundstück weg ohen unsere Einwilligung.
Weil Brandwand musste sie ein Brandschutzfenster einbauen und um mich zu ärgern wurde dieses durch ein durchsichtiges Fenster ersetzt.
Jetzt kann sie mich gut in meinem Hof beobachten.
Zum Grundstück kann er ja auch laufen oder mit dem Fahrrad fahren.
Ucho

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#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Erst schreibst du, dass das Haus ohne Beugenehmigung gebaut wurde und jetzt schreibst du, dass sie eine Brandschutzwand einbauen musste und daher die Glasbausteine sein mussten. Was denn nun - mit oder ohne Baugenehmigung? Wenn mit Baugenehmigung dann kannst du gegen die Glasbausteine wohl nichts machen (Bauamt fragen) - aber: wenn sie jetzt einfach ein 'normales' Fenster einbaut, dann geht das, aus brandschutztechnischen Gründen (wenn so in der Baugenehmigung vorgegeben) natürlich nicht. Auch Bauamt fragen!

Sollte das dann doch alles so rechtens sein, dann - wie oben bereits geschrieben - ins Nachbarschaftsrecht schauen. Evtl. darfst du sogar einen ca. 180 cm hohen Sichtschutzzaun auf die Grenze setzen. Das mache dann vor ihrem Fenster. Dann kann sie nicht mehr gucken. :banana:

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"Scientia potentia est."

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#7
 Von 
ucho
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigentümer ist mein Nachbar seit 1990 und ich seit 1998.Jedes Haus hat sein eigenes Grundstück.Das Haus mit den Fenstern wurden ohne Baugenehmigung gebaut . Nur das Bauamt hat einer Änderungsgenehmigung zugestimmt ohne vorher zu prüfen und hat jetzt dem Nachbarn geschrieben das eine Änderungsgenehmigung keine Baugenehmigung ersetzt.Das heißt denke ich Entweder abreisen oder Ruhe geben, oder ?
Gruß

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#8
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--Das Haus mit den Fenstern wurden ohne Baugenehmigung gebaut --

Vermutlich wurde das Haus mit Baugenehmigung gebaut, die Baugenehmigung enthielt keine Genehmigung für Fenster, wenn ich das richtig interpretiere.

Nach dem Rheinland-Pfälzischen Landesnachbarrecht muss ein Grenzabstand von 2,50 m gewahrt werden, um ein Fenster zur Nachbarseite hin einzubauen.

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#9
 Von 
ucho
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Haus besitzt nur einen Plan vom Architekten dieser nie bei der Kreisverwaltung eingereicht wurde.
Einfach nur gebaut.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Gewohnheitsrecht bezüglich über dein Grundstück kommen gibt es nicht.
Entweder ist eine Last eingetragen, dann muss du den Zugang gewähren, oder nicht, dann kannst du den Zugang verbieten.

Gibt es für den Nachbarn eine andere Möglichkeit, auf sein Grundstück zu kommen?

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#11
 Von 
ucho
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Er kann über einen zwei Meter breiten Weg sein Grundstück erreichen.
Gruß

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