Wir sind in eimem 4-Spänner Reihenhaus Baujahr 2004. Es gibt laut Kaufvetrag kein gemeinschaftliches Eigentum und somit auch keinen Verwalter.
Frage: Wie verhält es sich mit der Dachrinnenanlage.
a.) Wenn Reperaturen an der Anlage nötig sind, müssen die Kosten gemeinschaftlich getragen werden oder nur von dem Eigentümer bei dem die Reperatur durchgeführt werden muß ?
b.)Müssen bei Änderungen an der Anlage (z.B. Anzapfen eines Fallrohrs für eine Regentonne) die anderen
Eigentümer zustimmen ?
Reihenhaus Dachrinnenanlage
12. Juli 2008
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Frage vom 12. Juli 2008 | 11:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reihenhaus Dachrinnenanlage
Verbaut?
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#1
Antwort vom 12. Juli 2008 | 18:16
Von
Status: Praktikant (680 Beiträge, 237x hilfreich)
Wenn ihr keine Gemeinschaft seit, habt ihr auch kein gemeinschaftliches Eigentum,
da müsst ihr dann unter euch regeln, ob ihr gemeinsam, und wahrscheinlich günstiger, die komplette Anlage reparieren lassen wollt. Sonst macht jeder nur seine Stück.
Der Ablauf von deinem Fallrohr zu der Regentonne in deinem Garten geht nur dich was an.
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