Hallo
Ich habe mir mit meiner Freundin ein Mehrfamilienhaus gekauft. Im Grundbuch stand ein Nießbrauch für eine Garage und ein unendgeldliches Wohnrecht für eine Wohnung drinn.
Laut vorigem Vermieter gab es eine mündliche Absprache worauf die Mieter nun Miete zahlen sollten, dieses Taten sie dann auch bis jetzt wo wir die neuen Eigentümer sind.
Frage ist nun gilt der mündl. Vertrag etwa nicht mehr?
mfg matthias
Unendgeldliches Wohnrecht
Verbaut?
Verbaut?
Die mündliche Vereinbarung kann jederzeit abgestritten werden - was im Grundbuch steht, wird letztendlich Gewicht haben.
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Der Nießbrauchinhaber der Garage kann diese natürlich vermieten und darf das Geld behalten.
Unentgeldliches Wohnrecht sagt es ja schon aus - ich brauche nichts zu bezahlen. Vielleicht handelt es sich um eine Abmachung bezüglich Kosten Müllabfuhr/Sanierung o.ä.
hallo
na dann kann man da nix machen, aber beinhaltet der Nießbrauch für die Garage auch ein wegerecht zu dieser, da das Wegerecht nicht im Vertrag steht?
mfg matthias
Natürlich ist der Weg nötig, denn wie soll man sonst die Garage nutzen?
naja er kann die garage ja als bastelraum nutzen, da braucht er denn nicht mit Auto hin. Warum lassen denn einige ein Wegerecht zu ihrer Garage eintragen wenn es nicht nötig ist?
mfg matthias
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