Unendgeldliches Wohnrecht

24. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
xmatzerx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unendgeldliches Wohnrecht

Hallo

Ich habe mir mit meiner Freundin ein Mehrfamilienhaus gekauft. Im Grundbuch stand ein Nießbrauch für eine Garage und ein unendgeldliches Wohnrecht für eine Wohnung drinn.
Laut vorigem Vermieter gab es eine mündliche Absprache worauf die Mieter nun Miete zahlen sollten, dieses Taten sie dann auch bis jetzt wo wir die neuen Eigentümer sind.
Frage ist nun gilt der mündl. Vertrag etwa nicht mehr?

mfg matthias

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Die mündliche Vereinbarung kann jederzeit abgestritten werden - was im Grundbuch steht, wird letztendlich Gewicht haben.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Die mündliche Vereinbarung kann jederzeit abgestritten werden - was im Grundbuch steht, wird letztendlich Gewicht haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Der Nießbrauchinhaber der Garage kann diese natürlich vermieten und darf das Geld behalten.
Unentgeldliches Wohnrecht sagt es ja schon aus - ich brauche nichts zu bezahlen. Vielleicht handelt es sich um eine Abmachung bezüglich Kosten Müllabfuhr/Sanierung o.ä.

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#4
 Von 
xmatzerx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

na dann kann man da nix machen, aber beinhaltet der Nießbrauch für die Garage auch ein wegerecht zu dieser, da das Wegerecht nicht im Vertrag steht?

mfg matthias

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Natürlich ist der Weg nötig, denn wie soll man sonst die Garage nutzen?

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#6
 Von 
xmatzerx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

naja er kann die garage ja als bastelraum nutzen, da braucht er denn nicht mit Auto hin. Warum lassen denn einige ein Wegerecht zu ihrer Garage eintragen wenn es nicht nötig ist?

mfg matthias

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