Hallo,
ich habe vor drei Jahren ein vollerschlossenes Grundstück samt einem alten Einfamilienhaus gekauft und bewohne es seit dem. Nun verlangt die Gemeinde einen Anschlussbeitrag von sogenannten Altanschließern.
Das bedeutet für mich Kosten von voraussichtlich ca. 10.000 EUR!
Wie kann das sein, ich habe doch ein - laut Wertgutachten - vollerschlossenes Gebäude (Abwasseranschuss erfolgte 1948) erworben. Selbstverständlich war das Grundstück entsprechend teurer, als wenn ich ein unerschlossenes gekauft hätte. Somit zahle ich doch die Erschließungskosten doppelt!?
Wäre das nicht das gleiche, als wenn VW von mir jetzt verlangen würde, das ich das ABS an meinem kürzlich gekauften (und laut Kaufvertrag mit ABS ausgestatteten) 10 jahre alten Gebrauchtwagen bitte noch bezahlen soll?
mit freundlichen Grüßen
Bartl
Vollerschlossenes Einfamilienhaus
24. Juni 2010
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Frage vom 24. Juni 2010 | 14:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollerschlossenes Einfamilienhaus
#1
Antwort vom 25. Juni 2010 | 10:54
Von
Status: Richter (8427 Beiträge, 3804x hilfreich)
anschlussbeitrag altanschließer
z. b. Suchmaschine metager.de
Such dich mal mit diesen beiden Begriffen durchs Netz: Scheint ein diskussionsträchtiges Thema zu sein. Da hier scheinbar niemand so recht zu helfen weiß, musst du dich einfach mal durchlesen.
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#2
Antwort vom 25. Juni 2010 | 11:41
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 35x hilfreich)
Schau doch mal in deinen Kaufvertrag wie das dort geregelt ist.
Bei uns steht z.B. drin - sinngemäß - noch auftretende Forderungen aus dem Leistungszeitraum vor dem Kauf sind vom Verkäufer zu zahlen.
Gruß
Mic
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