Beitragsservice - Zwangsvollstreckung trotz Befreiung?

20. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
go650563-35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragsservice - Zwangsvollstreckung trotz Befreiung?

Hallo zusammen,
folgender Fall:
Frau X bekommt vom Beitragsservice Post über rückständige Beiträge. Frau X erklärt mehrfach, daß sie viele im gesamten betreffenden Zeitraum vom Jobcenter befreit war. Einige Bescheinigungen darüber hat sie leider versäumt zuzusenden. Jetzt hat sie alle Bescheinigungen nochmal vom Jobcenter angefordert und vorliegen.

Letzte Woche bekam sie Post vom Gemeindeamt ( nennt man glaube ich so, in der Stadt heißt sowas Rathaus), daß Frau X bis zum 20.11.23 225 € zu zahlen hätte , andernfalls gäbe es Vollstreckungsmaßnahmen. Nach Ablauf der Zahlungspflicht wird der Vollstreckungsbeamte Sie persönlich aufsuchen und ggfs. bei Nichtantreffen verschlosse Türen auf Kosten von Frau X öffnen.
Nochmals:
Die Forderung ist ungerecht fertigt, weil Frau X im gesamten Zeitraum befreit war.







-- Editiert von Moderator topic am 20. November 2023 19:54

-- Thema wurde verschoben am 20. November 2023 19:54

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9 Antworten
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#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2299 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von go650563-35):
Die Forderung ist ungerecht fertigt, weil Frau X im gesamten Zeitraum befreit war.

Das konnte der Beitragsservice aber nicht riechen, weil:
Zitat (von go650563-35):
Einige Bescheinigungen darüber hat sie leider versäumt zuzusenden.
Zitat (von go650563-35):
Jetzt hat sie alle Bescheinigungen nochmal vom Jobcenter angefordert und vorliegen.

Und die sollte Frau X jetzt schleunigst dem Beitragsservice schicken, denn sonst:
Zitat (von go650563-35):
Nach Ablauf der Zahlungspflicht wird der Vollstreckungsbeamte Sie persönlich aufsuchen und ggfs. bei Nichtantreffen verschlosse Türen auf Kosten von Frau X öffnen.

Von welchem Zeitraum reden wir denn?
Weil ewig rückwirkend müssen die auch nicht akzeptiert werden...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
go650563-35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Frau X hat dem Beitragsservice mehrfach mitgeteilt, daß es eine Befreiung gab. Ja, natürlich auch ihr Fehler, da dem Beitragsservice einige Bescheinigungen nicht vorlagen. Wir reden von einem Zeitraum von 3 Jahren. Dummerweise hat Frau X die Schreiben zum Service nicht kopiert. Vielleicht findet sich noch eine Mail.
Sie wird die Bescheinigungen jetzt verschicken und am besten auch Kopie davon machen.

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#3
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1703 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat (von go650563-35):
Dummerweise hat Frau X die Schreiben zum Service nicht kopiert. Vielleicht findet sich noch eine Mail.
Vollkommen irrelevant. Ohne die entsprechenden Bescheinigungen des Jobcenters bleibt die Beitragspflicht bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1801 Beiträge, 225x hilfreich)

Zitat (von go650563-35):
Nochmals:
Die Forderung ist ungerecht fertigt, weil Frau X im gesamten Zeitraum befreit war.


Nö, denn sie hat die Befreiungen ja dummerweise nicht an den Beitragsservice weitergeleitet.

Zitat:
Frau X hat dem Beitragsservice mehrfach mitgeteilt, daß es eine Befreiung gab. Ja, natürlich auch ihr Fehler, da dem Beitragsservice einige Bescheinigungen nicht vorlagen.


Korrekt, ihr Fehler...und niemandes sonst.

-- Editiert von User am 20. November 2023 13:00

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2299 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von go650563-35):
Frau X hat dem Beitragsservice mehrfach mitgeteilt, daß es eine Befreiung gab.

"Mitteilen" ist nur dummerweise was anderes als "Vorlegen".

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36925 Beiträge, 6221x hilfreich)

Zitat (von go650563-35):
Frau X erklärt mehrfach, daß sie viele im gesamten betreffenden Zeitraum vom Jobcenter befreit war.
Erklärungen helfen da nicht viel. Sie war definitiv nicht befreit.
Zitat (von go650563-35):
Jetzt hat sie alle Bescheinigungen nochmal vom Jobcenter angefordert und vorliegen.
Gut. Sehr entgegenkommend vom JC...Diese*Zweitschriften* kann sie mit dem von ihr unterschriebenen Antrag auf Befreiung und der richtigen Beitragsnummer--- zum BS senden.
Das geht heute noch!
Ja, Kopien und Versandnachweis könnten wichtig sein.

Zitat (von go650563-35):
Letzte Woche bekam sie Post vom Gemeindeamt
Ja, der BS hatte inzwischen die Kommune beauftragt...das ist üblicher Standardablauf.

Man könnte heute noch der Gemeinde mitteilen, dass sich da leider etwas überschnitten habe...man aber inzwischen den Befreiungsantrag und die JC-Nachweise an die richtige Stelle BS geschickt habe.

Zitat (von go650563-35):
Die Forderung ist ungerecht fertigt, weil Frau X im gesamten Zeitraum befreit war.
NÖ. Das war sie nicht und es gab auch über 3 Jahre keine Befreiung. JETZT könnte der BS eine Befreiung erteilen.
Das steht dann ganz winzig im nächsten Brief des BS.
Die Gemeinde muss gar nichts über warum/wieso wissen...

In der JC-Bescheinigung steht NICHTS davon, dass man befreit ist-- guck nach.

-- Editiert von User am 20. November 2023 14:45

-- Editiert von User am 20. November 2023 14:46

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33904 Beiträge, 17614x hilfreich)

Man WÄRE befreit gewesen, wenn man einen entsprechenden Antrag gestellt hätte - hat man aber nicht. Dann sollte man auch herumtönen, man sei befreit gewesen - nein, war man nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128682 Beiträge, 41015x hilfreich)

Zitat (von go650563-35):
Frau X erklärt mehrfach, daß sie viele im gesamten betreffenden Zeitraum vom Jobcenter befreit war.

Um mal zu visualisieren, wie beindruckend solche Behauptungen wirken


Im übrigen kann das Jobcenter hier überhaupt nicht befreien.

Die Behauptungen waren also nicht nur unsubstantiiert, sondern auch noch erkennbar falsch.
Kein Wunder das diese also nicht beachtet wurden



Zitat (von go650563-35):
Nochmals:
Die Forderung ist ungerecht fertigt, weil Frau X im gesamten Zeitraum befreit war.

Nö, sie ist gerechtfertigt.



Zitat (von go650563-35):
weil Frau X im gesamten Zeitraum befreit war.

Das war sie ganz offensichtlich nicht, denn sonst gäbe es nun keine Vollstreckung.



Zitat (von go650563-35):
Ja, natürlich auch ihr Fehler

Wer sollte dann da noch dran beteiligt sein an diesem Fehler?



Zitat (von go650563-35):
Sie wird die Bescheinigungen jetzt verschicken

Das wird nicht helfen, man muss auch den Antrag stellen.
Wobei ungewiss ist, ob das noch was hilft.



Zitat (von go650563-35):
auch Kopie davon machen.

Ja, auf jeden Fall machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(547 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von go650563-35):
Frau X erklärt mehrfach, daß sie viele im gesamten betreffenden Zeitraum vom Jobcenter befreit war.


Das Jobcenter gewährt keine Befreiungen. Das Jobcenter bestätigt nur einen Leistungsbezug.

Zitat (von go650563-35):
Frau X hat dem Beitragsservice mehrfach mitgeteilt, daß es eine Befreiung gab.


Eine Befreiung spricht die zuständige Landesrundfunkanstalt aus, nachdem diese beim Beiteragsservice bewilligt wurde.

Frau X teilt nicht dem Beitragsservice mit, dass Sie "befreit ist".

Der Beitragsservice bzw. die Landerundfunkanstalt teilt ggf. Frau X mit, dass Sie von dort befreit wurde.

Frau X hat ein grundlegendes Verständnisproblem bezüglich Antragsverfahren.



-- Editiert von User am 21. November 2023 10:52

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