Hallo zusammen,
folgender Fall:
Frau X bekommt vom Beitragsservice Post über rückständige Beiträge. Frau X erklärt mehrfach, daß sie viele im gesamten betreffenden Zeitraum vom Jobcenter befreit war. Einige Bescheinigungen darüber hat sie leider versäumt zuzusenden. Jetzt hat sie alle Bescheinigungen nochmal vom Jobcenter angefordert und vorliegen.
Letzte Woche bekam sie Post vom Gemeindeamt ( nennt man glaube ich so, in der Stadt heißt sowas Rathaus), daß Frau X bis zum 20.11.23 225 € zu zahlen hätte , andernfalls gäbe es Vollstreckungsmaßnahmen. Nach Ablauf der Zahlungspflicht wird der Vollstreckungsbeamte Sie persönlich aufsuchen und ggfs. bei Nichtantreffen verschlosse Türen auf Kosten von Frau X öffnen.
Nochmals:
Die Forderung ist ungerecht fertigt, weil Frau X im gesamten Zeitraum befreit war.
-- Editiert von Moderator topic am 20. November 2023 19:54
-- Thema wurde verschoben am 20. November 2023 19:54
Beitragsservice - Zwangsvollstreckung trotz Befreiung?
20. November 2023
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Frage vom 20. November 2023 | 11:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragsservice - Zwangsvollstreckung trotz Befreiung?
#1
Antwort vom 20. November 2023 | 11:45
Von
Status: Student (2299 Beiträge, 788x hilfreich)
ZitatDie Forderung ist ungerecht fertigt, weil Frau X im gesamten Zeitraum befreit war. :
Das konnte der Beitragsservice aber nicht riechen, weil:
ZitatEinige Bescheinigungen darüber hat sie leider versäumt zuzusenden. :
ZitatJetzt hat sie alle Bescheinigungen nochmal vom Jobcenter angefordert und vorliegen. :
Und die sollte Frau X jetzt schleunigst dem Beitragsservice schicken, denn sonst:
ZitatNach Ablauf der Zahlungspflicht wird der Vollstreckungsbeamte Sie persönlich aufsuchen und ggfs. bei Nichtantreffen verschlosse Türen auf Kosten von Frau X öffnen. :
Von welchem Zeitraum reden wir denn?
Weil ewig rückwirkend müssen die auch nicht akzeptiert werden...
#2
Antwort vom 20. November 2023 | 12:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frau X hat dem Beitragsservice mehrfach mitgeteilt, daß es eine Befreiung gab. Ja, natürlich auch ihr Fehler, da dem Beitragsservice einige Bescheinigungen nicht vorlagen. Wir reden von einem Zeitraum von 3 Jahren. Dummerweise hat Frau X die Schreiben zum Service nicht kopiert. Vielleicht findet sich noch eine Mail.
Sie wird die Bescheinigungen jetzt verschicken und am besten auch Kopie davon machen.
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#3
Antwort vom 20. November 2023 | 12:36
Von
Status: Lehrling (1703 Beiträge, 329x hilfreich)
Vollkommen irrelevant. Ohne die entsprechenden Bescheinigungen des Jobcenters bleibt die Beitragspflicht bestehen.ZitatDummerweise hat Frau X die Schreiben zum Service nicht kopiert. Vielleicht findet sich noch eine Mail. :
#4
Antwort vom 20. November 2023 | 12:59
Von
Status: Lehrling (1801 Beiträge, 225x hilfreich)
ZitatNochmals: :
Die Forderung ist ungerecht fertigt, weil Frau X im gesamten Zeitraum befreit war.
Nö, denn sie hat die Befreiungen ja dummerweise nicht an den Beitragsservice weitergeleitet.
Zitat:Frau X hat dem Beitragsservice mehrfach mitgeteilt, daß es eine Befreiung gab. Ja, natürlich auch ihr Fehler, da dem Beitragsservice einige Bescheinigungen nicht vorlagen.
Korrekt, ihr Fehler...und niemandes sonst.
-- Editiert von User am 20. November 2023 13:00
#5
Antwort vom 20. November 2023 | 13:15
Von
Status: Student (2299 Beiträge, 788x hilfreich)
ZitatFrau X hat dem Beitragsservice mehrfach mitgeteilt, daß es eine Befreiung gab. :
"Mitteilen" ist nur dummerweise was anderes als "Vorlegen".
#6
Antwort vom 20. November 2023 | 14:44
Von
Status: Unbeschreiblich (36925 Beiträge, 6221x hilfreich)
Erklärungen helfen da nicht viel. Sie war definitiv nicht befreit.ZitatFrau X erklärt mehrfach, daß sie viele im gesamten betreffenden Zeitraum vom Jobcenter befreit war. :
Gut. Sehr entgegenkommend vom JC...Diese*Zweitschriften* kann sie mit dem von ihr unterschriebenen Antrag auf Befreiung und der richtigen Beitragsnummer--- zum BS senden.ZitatJetzt hat sie alle Bescheinigungen nochmal vom Jobcenter angefordert und vorliegen. :
Das geht heute noch!
Ja, Kopien und Versandnachweis könnten wichtig sein.
Ja, der BS hatte inzwischen die Kommune beauftragt...das ist üblicher Standardablauf.ZitatLetzte Woche bekam sie Post vom Gemeindeamt :
Man könnte heute noch der Gemeinde mitteilen, dass sich da leider etwas überschnitten habe...man aber inzwischen den Befreiungsantrag und die JC-Nachweise an die richtige Stelle BS geschickt habe.
NÖ. Das war sie nicht und es gab auch über 3 Jahre keine Befreiung. JETZT könnte der BS eine Befreiung erteilen.ZitatDie Forderung ist ungerecht fertigt, weil Frau X im gesamten Zeitraum befreit war. :
Das steht dann ganz winzig im nächsten Brief des BS.
Die Gemeinde muss gar nichts über warum/wieso wissen...
In der JC-Bescheinigung steht NICHTS davon, dass man befreit ist-- guck nach.
-- Editiert von User am 20. November 2023 14:45
-- Editiert von User am 20. November 2023 14:46
#7
Antwort vom 20. November 2023 | 19:57
Von
Status: Unbeschreiblich (33904 Beiträge, 17614x hilfreich)
Man WÄRE befreit gewesen, wenn man einen entsprechenden Antrag gestellt hätte - hat man aber nicht. Dann sollte man auch herumtönen, man sei befreit gewesen - nein, war man nicht.
#8
Antwort vom 20. November 2023 | 20:32
Von
Status: Unbeschreiblich (128682 Beiträge, 41015x hilfreich)
ZitatFrau X erklärt mehrfach, daß sie viele im gesamten betreffenden Zeitraum vom Jobcenter befreit war. :
Um mal zu visualisieren, wie beindruckend solche Behauptungen wirken

Im übrigen kann das Jobcenter hier überhaupt nicht befreien.
Die Behauptungen waren also nicht nur unsubstantiiert, sondern auch noch erkennbar falsch.
Kein Wunder das diese also nicht beachtet wurden
ZitatNochmals: :
Die Forderung ist ungerecht fertigt, weil Frau X im gesamten Zeitraum befreit war.
Nö, sie ist gerechtfertigt.
Zitatweil Frau X im gesamten Zeitraum befreit war. :
Das war sie ganz offensichtlich nicht, denn sonst gäbe es nun keine Vollstreckung.
ZitatJa, natürlich auch ihr Fehler :
Wer sollte dann da noch dran beteiligt sein an diesem Fehler?
ZitatSie wird die Bescheinigungen jetzt verschicken :
Das wird nicht helfen, man muss auch den Antrag stellen.
Wobei ungewiss ist, ob das noch was hilft.
Zitatauch Kopie davon machen. :
Ja, auf jeden Fall machen.
#9
Antwort vom 21. November 2023 | 10:51
Von
Status: Praktikant (547 Beiträge, 188x hilfreich)
ZitatFrau X erklärt mehrfach, daß sie viele im gesamten betreffenden Zeitraum vom Jobcenter befreit war. :
Das Jobcenter gewährt keine Befreiungen. Das Jobcenter bestätigt nur einen Leistungsbezug.
ZitatFrau X hat dem Beitragsservice mehrfach mitgeteilt, daß es eine Befreiung gab. :
Eine Befreiung spricht die zuständige Landesrundfunkanstalt aus, nachdem diese beim Beiteragsservice bewilligt wurde.
Frau X teilt nicht dem Beitragsservice mit, dass Sie "befreit ist".
Der Beitragsservice bzw. die Landerundfunkanstalt teilt ggf. Frau X mit, dass Sie von dort befreit wurde.
Frau X hat ein grundlegendes Verständnisproblem bezüglich Antragsverfahren.
-- Editiert von User am 21. November 2023 10:52
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