Hallo Datenschützer
Folgende Sachlage, welche aktuell für Kopfzerbrechen sorgt:
Nach in Kraft treten der DSGVO
wurde von Firma X von sämtlichen Aktionären eine neue und ausdrückliche Erlaubnis für den Versand des E-Mail Newsletters eingeholt.
Das Unternehmen unterteilt Ihre Newsletter-Einwilligung für Aktionäre in unterschiedliche Kategorien. Die «light» Kategorie enthält lediglich Unternehmensneuigkeiten zu Umbauten, Schliessungen, generelle News (bspw. personelle Veränderungen im Verwaltungsrat) etc., ohne Verkaufsabsicht und/oder Imagewerbung.
Die Kategorie «Werbung» enthält, wie der Name es schon vermuten lässt, Angebote rum um das Unternehmen mit eindeutiger Verkaufsabsicht.
Das Unternehmen würde nun gerne via Versand des Newsletters der Kategorie «light» für die Anmeldung zum Newsletter der Kategorie «Werbung» animieren/werben.
Was sagt der Datenschutzprofi zu diesem Vorgehen? Ist das Aufführen im Newsletter «light» von bspw. «Informiert bleiben! - Attraktive Angebote, wie zum Beispiel blablba etc. erleichtern Ihnen... Erteilen Sie uns Ihre Einwilligung, um künftig keine Aktionen mehr zu verpassen.» bereits zu viel Werbung für Personen welche bewusst keine Einwilligung für die Newsletter Kategorie «Werbung» erteilt haben?
Bin gespannt auf eure Einschätzung!
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7. Juli 2020
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Frage vom 7. Juli 2020 | 14:14
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
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Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
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#1
Antwort vom 7. Juli 2020 | 18:32
Von
Status: Unbeschreiblich (120343 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatWas sagt der Datenschutzprofi zu diesem Vorgehen? :
Das dürfte man erfahren wenn man einen fragt.
ZitatIst das Aufführen im Newsletter «light» von bspw. «Informiert bleiben! - Attraktive Angebote, wie zum Beispiel blablba etc. erleichtern Ihnen... Erteilen Sie uns Ihre Einwilligung, um künftig keine Aktionen mehr zu verpassen.» bereits zu viel Werbung für Personen welche bewusst keine Einwilligung für die Newsletter Kategorie «Werbung» erteilt haben? :
Kommt ganz darauf an, mit welchem Wortlaut die Erlaubnis für den Newsletter "light" erteilt wurde.
Und jetzt?
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