Erbe ausschlagen!

22. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
M.Angeli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen!

Halli Hallo vieleicht kann mir einer helfen,ich muss das Erbe meines verstorbenen Onkels ausschlagen und nun meine Frage welche Informationen brauche ich dazu und was kann ich machen wenn mir über meinen Onkel so gut wie garnichts bekannt ist außer seinen letzten wohnort!
Ich kenn mich in solchen Dingen nun garnicht aus!

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gundes
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
normalerweise bekommt man offiziell vom Gericht ein Schreiben in dem man als Erbe angesprochen wird (wenn kein Testament vorhanden ist, oder die Erben das Erbe bereits ausgeschlagen haben). Darin steht dann auch die Adresse des Erblassers und ob das Erbe überschuldet ist. Dann muss man über einen Notar innerhalb einer festgelegten Frist das Erbe ausschlagen. Es geht nicht handschriftlich. So war es bei uns.
MfG
Gundes

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo M. Angeli,

die Frist für eine Erbausschlagung beträgt 6 Wochen AB KENNTNIS VOM ERBFALL! (§ 1944 BGB )

Allerdings kannst Du die Ausschlagung auch zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem zuständigen Amtsgericht Deines Wohnortes erklären. Erkundige Dich am Besten telefonisch dort, welche Unterlagen Du mitbringen musst.

Gruß,

Julia

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