Erbe ausschlagen trotz schulden

13. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
084
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen trotz schulden

Guten Tag, ich musste leider meine Mutter beerdigen. Nun geht es darum alles zu organisieren.. ich habe leider aus meiner Jugend einiges an Schulden angehäuft.. ist es mir trotzdem erlaubt das Erbe aus zu schlagen damit es an meine Familie geht?
Oder muss ich in dem Fall das Erbe annehmen weil ich mich sonst zwecks Gläubiger strafbar mache?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20212 Beiträge, 7317x hilfreich)

Dass du dich "strafbar" machst, glaube ich am allerwenigsten. Die Frage dürfte sein, ob du in deiner Entscheidung frei bist; wenn du wegen deiner Schulden unter Betreuung stündest wäre das nicht der Fall.

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#2
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(646 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von 084):
ist es mir trotzdem erlaubt das Erbe aus zu schlagen damit es an meine Familie geht?


Ja.

Zitat (von 084):
Oder muss ich in dem Fall das Erbe annehmen weil ich mich sonst zwecks Gläubiger strafbar mache?


Nein, Sie sind in ihrer Entscheidung frei. Eine Strafbarkeit ist nicht erkennbar.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8608 Beiträge, 4677x hilfreich)

Zitat (von 084):
Guten Tag, ich musste leider meine Mutter beerdigen. Nun geht es darum alles zu organisieren.. ich habe leider aus meiner Jugend einiges an Schulden angehäuft.. ist es mir trotzdem erlaubt das Erbe aus zu schlagen damit es an meine Familie geht?

Man könnte sich auch überlegen, mit dem Erbe seine Schulden zu zahlen. :smile:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129762 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Man könnte sich auch überlegen, mit dem Erbe seine Schulden zu zahlen.

Dann bliebe es ja nicht in der Familie ...



Zitat (von 084):
ist es mir trotzdem erlaubt das Erbe aus zu schlagen damit es an meine Familie geht?
Oder muss ich in dem Fall das Erbe annehmen weil ich mich sonst zwecks Gläubiger strafbar mache?

Das kommt ganz darauf an, in welchem konkreten Teil der Schuldenbereinigung man sich befindet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von 084):
Guten Tag, ich musste leider meine Mutter beerdigen. Nun geht es darum alles zu organisieren.. ich habe leider aus meiner Jugend einiges an Schulden angehäuft.. ist es mir trotzdem erlaubt das Erbe aus zu schlagen damit es an meine Familie geht?


Zunächst einmal, mein Beileid zum Verlust deiner Mutter!

Falls du aktuell von Bürgergeld leben solltest, wäre die Ausschlagung eines positiven Erbes, auch zugunsten deiner Familie problematisch.

Darüber hinaus und ohne weitere Details wäre ich auch dafür, deine Schulden zu begleichen.

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