Erbquote??

31. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dremmler82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbquote??

ALLGEMEINE FRAGE

Ein Mann stirbt und hat eine Frau (20 Jahre Ehe) und zwei Kinder!
Wie sind die prozentualen Quoten bei einer Zugewinngemeinschaft???
Welchen Anteil bekommt die Frau und die zwei Kinder,wenn eines der Kinder
enterbt wurde(Pflichtteil)??????

-- Editiert am 31.07.2009 23:08

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

quote:
Wie sind die prozentualen Quoten bei einer Zugewinngemeinschaft??


Ohne Testament, Ehevertrag..etc 50% : 50%. Der enterbte Kind erbt nicht, aber er hat Pflichtteilanspruch = 25% von je.



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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

#Wie sind die prozentualen Quoten bei einer Zugewinngemeinschaft???#
Die gesetzliche Erbfolge wäre, dass die Frau zur Hälfte erbt und die Kinder zusammen zur anderen Hälfte.

#Welchen Anteil bekommt die Frau und die zwei Kinder,wenn eines der Kinder
enterbt wurde(Pflichtteil)#
Hier gibt es wohl ein Testament und somit gilt, die dort angeordnete Erbfolge.

Das "enterbte" Kind hat einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetztlichen Erbteils (hier also 1/8) in bar, den es innerhalb von drei Jahren gegenüber den Erben geltend machen kann.

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#3
 Von 
Dremmler82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ohne Testament, Ehevertrag..etc 50% : 50%. Der enterbte Kind erbt nicht, aber er hat Pflichtteilanspruch = 25% von je.

quote:




Du meinst wohl 12,5 % von je

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#4
 Von 
Dremmler82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

In diesem Fall gibt es ein Testament---Sohn auf Pflichtteil-tochter und Frau den gesetzlich vorgesehenen Erbteil!

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Adolfo
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was ändert sich nun?

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