Fragen zur Vor- und Nacherbschaft

6. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
ZwergNase7
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Vor- und Nacherbschaft

Guten Tag.

Ich bitte Euch um Hilfe.

Die Situation liegt vor Erbscheinerstellung bei laufender Erbauseinandersetzung.

Verwandschaftsverhältnisse:
Erblasser ist Lebenspartner vom Vorerben und Elternteil vom Nacherben.

Der nicht befreite Vorerbe einer Immobilie droht dem Nacherben mit Klage, sollte er dem Verkauf der Immobilie nicht zustimmen. Begründung: Erbschaftssteuerschuld des Vorerben und Pflichtteilsansprüche Dritter sind aus dem Nachlass zu bestreiten. Dieser besteht für den Vorerben ausschließlich aus der Immobilie.

Muss der Vorerbe das Einklagen von Pflichtteilsansprüchen gegen ihn abwarten, bevor er den Nacherben verklagt?
Müsste der Vorerbe die Steuerschuld stunden lassen, da sie nach seinem Tod dem Nacherben zufallen?

Es ist anzunehmen, dass sich der Nacherbe in diesem Szenario nicht wehren kann.

Sollte die Immobilie, aufgrund der Androhung einer Klage verkauft werden, müsste der Vorerbe den Erlös mündelsicher anlegen?

Die Person des Nacherben erbt vom Erblasser direkt Vermögen (keine Nacherbschaft).
Beim Versterben des Vorerben erbt der Nacherbe von ihm.
Hat die Person des Nacherben für beide Erbfälle nur einen Freibetrag von 400.000 Euro, oder sind es je 400.000 Euro? Voraussetzung ist, er beantragt im Nacherbfall das Verwandtschaftsverhältnis zum ursprünglichen Erblasser zu berücksichtigen.

Etwas abstraktes Denken:
Der Erblasser hat mit dieser Regelung eine Situation geschaffen, die er mit Sicherheit nicht wollte. Ziel der Nacherbschaft war das Erhalten der Immobilie in Familienbesitz. Hintergrund mag gewesen sein, dass der jetzige Vorerbe zum Zeitpunkt des Testaments vermögend war. Deshalb wurde ihm auch kein Geldvermögen zugeteilt. Der Erblasser muss die Erbschaftssteuer und den Pflichtteil schlicht missachtet oder vergessen haben. Ist hierin ein Motivirrtum zu sehen?

Dem Vorerben wurde das Haus zugeteilt, damit er "im Alter in der gewohnten Umgebung leben kann, wenn er das möchte". Nun drängt der Vorerbe seit dem Tod des Erblassers auf einen Verkauf, da er woanders leben möchte. Konkret ließ er schon vor Monaten über seinen Anwalt einen Kauf der Immobilie durch den Nacherben vorschlagen. Der Vorerbe ist eindeutig unzufrieden mit der Erbschaft und möchte sie zu frei verfügbarem Geld machen. Ist hierin ein Motivirrtum des Erblassers zu erkennen?

Ich danke für Eure Einschätzung.

-- Editiert von User am 6. März 2024 15:55




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Zitat (von ZwergNase7):
Muss der Vorerbe das Einklagen von Pflichtteilsansprüchen gegen ihn abwarten, bevor er den Nacherben verklagt?

Hat der Nacherbe noch Geschwister oder wer könnte Pflichtteilsansprüche geltend machen?

Zitat (von ZwergNase7):
Müsste der Vorerbe die Steuerschuld stunden lassen, da sie nach seinem Tod dem Nacherben zufallen?

Einen Grund für eine Steuerstundung kann ich aus dem Sachverhalt nicht erkennen.

Zitat (von ZwergNase7):
Hat die Person des Nacherben für beide Erbfälle nur einen Freibetrag von 400.000 Euro, oder sind es je 400.000 Euro?

Wenn zwischen dem Tod des Erblassers und dem Tod des Nacherben mehr als 10 Jahre vergangen sind, dann hat er erneut Anspruch auf den Freibetrag.

Zitat (von ZwergNase7):
Sollte die Immobilie, aufgrund der Androhung einer Klage verkauft werden, müsste der Vorerbe den Erlös mündelsicher anlegen?

Ja

Zitat (von ZwergNase7):
Der Erblasser muss die Erbschaftssteuer und den Pflichtteil schlicht missachtet oder vergessen haben. Ist hierin ein Motivirrtum zu sehen?

Nein

Zitat (von ZwergNase7):
Der Vorerbe ist eindeutig unzufrieden mit der Erbschaft und möchte sie zu frei verfügbarem Geld machen. Ist hierin ein Motivirrtum des Erblassers zu erkennen?

Nein

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Zitat (von ZwergNase7):
Der nicht befreite Vorerbe einer Immobilie droht dem Nacherben mit Klage, sollte er dem Verkauf der Immobilie nicht zustimmen.

Handelt es sich überhaupt um ein Vorerbe oder ist es ein Vorvermächtnis?

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#3
 Von 
ZwergNase7
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Dem Vorerben wurde das Haus zugeteilt, damit er "im Alter in der gewohnten Umgebung leben kann, wenn er das möchte". Nun drängt der Vorerbe seit dem Tod des Erblassers auf einen Verkauf, da er woanders leben möchte. Konkret ließ er schon vor Monaten über seinen Anwalt einen Kauf der Immobilie durch den Nacherben vorschlagen. Der Vorerbe ist eindeutig unzufrieden mit der Erbschaft und möchte sie zu frei verfügbarem Geld machen. Ist hierin ein Motivirrtum des Erblassers zu erkennen?

Die Frage zielt nicht auf die Unzufriedenheit ab, sondern, dass der Erblasser im irrigen Glauben war, der Bedachte wolle dort wohnen bleiben. Es liest sich, wie eine Option, die er geben möchte.

Handelt es sich überhaupt um ein Vorerbe oder ist es ein Vorvermächtnis?
Kann ich nicht beantworten. Es werden der Lebenspartner und ein erwachsenes Kind als Erben bezeichnet. Danach erfolgt eine Verteilung der Immobilie und des Geldvermögens auf jeweils einen. Auch dort wird das Wort "erbt" benutzt.

Hat der Nacherbe noch Geschwister oder wer könnte Pflichtteilsansprüche geltend machen?
Ja.

-- Editiert von User am 6. März 2024 18:46

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Zitat (von ZwergNase7):
Kann ich nicht beantworten. Es werden der Lebenspartner und ein erwachsenes Kind als Erben bezeichnet. Danach erfolgt eine Verteilung der Immobilie und des Geldvermögens auf jeweils einen. Auch dort wird das Wort "erbt" benutzt.

Handelt es sich um ein notarielles oder um ein privatschriftliches Testament?
Das Testament ist nämlich missverständlich formuliert.

Zitat (von ZwergNase7):
Konkret ließ er schon vor Monaten über seinen Anwalt einen Kauf der Immobilie durch den Nacherben vorschlagen.

Was spricht dagegen?

Zitat (von ZwergNase7):
Die Frage zielt nicht auf die Unzufriedenheit ab, sondern, dass der Erblasser im irrigen Glauben war, der Bedachte wolle dort wohnen bleiben. Es liest sich, wie eine Option, die er geben möchte.

Ein Motivirrtum ist letztlich ohnehin unbeachtlich.

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#5
 Von 
ZwergNase7
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Was spricht dagegen?
Warum sollte der Nacherbe dem Vorerben das abkaufen, was er eines Tag ohnehin bekommt?

Ein Motivirrtum ist letztlich ohnehin unbeachtlich.
Wieso sollte ein Motivirrtum unbeachtlich sein? Was ist damit gemeint? Offensichtlich wollte der Erblasser dem Bedachten eine Möglichkeit einräumen, in seiner gewohnten Umgebung zu bleiben. Dass dieser nun ganz andere Pläne hat, konnte sich der Erblasser wohl zum Zeitpunkt der Testamentserstellung nicht vorstellen. Aber gut. Wäre ich nicht der Unwissende, würde ich nicht die Wissenden fragen.

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#6
 Von 
ZwergNase7
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

"Einen Grund für eine Steuerstundung kann ich aus dem Sachverhalt nicht erkennen."
Der Grund wäre, dass das Erbe ausschließlich aus einer Immobilie besteht.

Wenn ich das richtig verstehe, kann ein Vollerbe die Erbschaftsteuer stunden lassen. Trifft das auf einen nicht befreiten Vorerben ebenfalls zu?

Ist es nicht so, dass die Steuerschuld nach Ableben des Vorerben auf den Nacherben übergeht?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Zitat (von ZwergNase7):
Warum sollte der Nacherbe dem Vorerben das abkaufen, was er eines Tag ohnehin bekommt?

Zum Beispiel weil er verhindern will, dass die Immobilie an einen Dritten verkauft wird.

Zitat (von ZwergNase7):
Der Grund wäre, dass das Erbe ausschließlich aus einer Immobilie besteht.

Das geht nur bis zu 10 Jahren, wenn der Erbe die Immobilie selbst bewohnt, was er in diesem Fall aber nicht will.

Zitat (von ZwergNase7):
Wieso sollte ein Motivirrtum unbeachtlich sein? Was ist damit gemeint?

Dass ein Motivirrtum keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Testaments hat.




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