Die Mutter meines Vaters ist verstorben. Wegen grosser Schulden hat mein Vater 1999 eine Erbverzichtserklaerung ausgestellt, uns Kinder aber darin als Erben seiner Statt darin erwaehnt.
Wenn wir das Erbe unserer Grossmutter annehmen, heisst das, dass wir auch das Erbe meines Vater im Falle seines Todes annehmen wuerden? Wir wollen sein Erbe wegen seiner Schulden ausschlagen.
Stimmt es, dass wir warten muessen, bis unser Vater gestorben ist?
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"Esther"
Kinder vom Verzichtenden
25. Januar 2004
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Frage vom 25. Januar 2004 | 09:47
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinder vom Verzichtenden
#1
Antwort vom 26. Januar 2004 | 10:50
Von
Status: Unbeschreiblich (49958 Beiträge, 17511x hilfreich)
Im konkreten Fall müsst Ihr nicht warten, bis Euer Vater verstorben ist, da er zu Euren Gunsten auf das Erbe verzichtet hat.
Beim Tod Eures Vater könnt Ihr trotzdem das Erbe ausschlagen.
#2
Antwort vom 29. Januar 2004 | 13:02
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank fuer die Antwort. Erspart uns einige schlaflose Naechte.
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