Ohne Testament erben

23. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)
Ohne Testament erben

Hallo,
A ist verstorben und hat 3 Kinder.
Er hat kein Testament oder ähnliches gemacht. Er hinterläßt ein Haus, Grundstück und Geld.
Die 3 Kinder sind sich einig über die Aufteilung des Erbes.
Wie müssen die Kinder vorgehen und welche Kosten entstehen eventuell?

LG

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-- Editiert klausi42 am 23.09.2013 20:35

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Variante 1: Das Geld wird aufgeteilt, und Haus + Grundstück gehören den 3 Kindern gemeinsam.

Variante 2: Haus + Grundstück soll an 1 oder 2 der 3 Kinder gehen, das Geld soll angemessen verteilt werden.
Da ein Haus + Grundstück vorhanden sind, muss ein notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag gemacht werden. Hierfür fallen Kosten abhängig vom Wert des Erbes an.

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#2
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)

Vielen Dnnk für deine schnelle Antwort.
Die 3 Kinder sind sich soweit einig was jeder bekommen soll.
Wie geht man nun vor? Erbschein beantragen, wo? Zum Notar oder Rechtsanwalt gehen? Wie läuft das? Wie ist da die Reihenfolge?

Danke und LG

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Wenn einer oder mehrere Miterben das Hausgrundstück übernehmen wollen, bietet sich unter Umständen eine Abschichtungsvereinbarung an. Diese muss nicht not. beurkundet werden, der Notar beglaubigt dann nur die Eigentumsübetragung. Das kann massiv Kosten sparen.

Gruss

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)

Das Haus soll verkauft werden und der Erlös in 3 gleiche Teile gehen.

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

In jedem Fall ist ein Erbschein erforderlich. Den kann man direkt beim Nachlassgericht (zuständiges Amtsgericht)beantragen oder einen Notar beauftragen, den Antrag zu stellen.

Falls schon ein Käufer vorhanden ist, sollte man mit der Abwicklung den Notar beauftragen, der auch den Kaufvertrag beurkundet.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Zunächst muß das Grundbuch berichtigt werden.
Dazu gehen die Kinder gemeinsam zum Nachlassgericht und
beantragen einen "gemeinsamen Erbschein".
Mit dem Erbschein gehts zum Notar der das Grundstück
beim Grundbuchamt auf die Kinder eintragen läßt.
Die Kinder bilden jetzt eine Erben- oder Eigentümergemeinschaft, und kömnnen nun das Grundstück veräußern.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

quote:
Zunächst muß das Grundbuch berichtigt werden.


Das ist nicht erforderlich, wenn das Haus ohnehin verkauft werden soll. Die Vorlage eines Erbscheines reicht für den Verkauf des Hauses. Es wird dann nach Abschluss des Kaufvertrages direkt der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,
erstmal allen vielen Dank für die Antworten!
Nun noch eine Frage, müssen alle 3 zum Notar oder Amtsgericht um den Erbschein zu beantragen oder reicht einer mit Vollmachten der anderen 2. Das ist ja nun eine Erbengemeinschaft wie ich das jetzt schon mitbekommen habe.

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Dazu gehen die Kinder gemeinsam zum Nachlassgericht und
beantragen einen "gemeinsamen Erbschein".

Es genügt, wenn ein Erbe den Erbscheinsantrag stellt.

Mit dem Erbschein gehts zum Notar der das Grundstück
beim Grundbuchamt auf die Kinder eintragen läßt

Ein Grundbuchberichtigungsantrag kann formlos gestellt werden, dazu benötigt man keinen Notar.



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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,

ich glaube jetzt habe ich es soweit verstanden. Es geht einer und stellt den gemeinsamen Antrag beim Nachlaßgericht. Richtig?
Bin eigentlich sonst nicht so blöd aber bei solchen Sachen verstehe ich nix.
Danke nochmal.

LG

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