Hallo,
A ist verstorben und hat 3 Kinder.
Er hat kein Testament
oder ähnliches gemacht. Er hinterläßt ein Haus, Grundstück und Geld.
Die 3 Kinder sind sich einig über die Aufteilung des Erbes.
Wie müssen die Kinder vorgehen und welche Kosten entstehen eventuell?
LG
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-- Editiert klausi42 am 23.09.2013 20:35
Ohne Testament erben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Variante 1: Das Geld wird aufgeteilt, und Haus + Grundstück gehören den 3 Kindern gemeinsam.
Variante 2: Haus + Grundstück soll an 1 oder 2 der 3 Kinder gehen, das Geld soll angemessen verteilt werden.
Da ein Haus + Grundstück vorhanden sind, muss ein notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag gemacht werden. Hierfür fallen Kosten abhängig vom Wert des Erbes an.
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Vielen Dnnk für deine schnelle Antwort.
Die 3 Kinder sind sich soweit einig was jeder bekommen soll.
Wie geht man nun vor? Erbschein beantragen, wo? Zum Notar oder Rechtsanwalt gehen? Wie läuft das? Wie ist da die Reihenfolge?
Danke und LG
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Wenn einer oder mehrere Miterben das Hausgrundstück übernehmen wollen, bietet sich unter Umständen eine Abschichtungsvereinbarung an. Diese muss nicht not. beurkundet werden, der Notar beglaubigt dann nur die Eigentumsübetragung. Das kann massiv Kosten sparen.
Gruss
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Das Haus soll verkauft werden und der Erlös in 3 gleiche Teile gehen.
LG
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In jedem Fall ist ein Erbschein erforderlich. Den kann man direkt beim Nachlassgericht (zuständiges Amtsgericht)beantragen oder einen Notar beauftragen, den Antrag zu stellen.
Falls schon ein Käufer vorhanden ist, sollte man mit der Abwicklung den Notar beauftragen, der auch den Kaufvertrag beurkundet.
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Zunächst muß das Grundbuch berichtigt werden.
Dazu gehen die Kinder gemeinsam zum Nachlassgericht und
beantragen einen "gemeinsamen Erbschein".
Mit dem Erbschein gehts zum Notar der das Grundstück
beim Grundbuchamt auf die Kinder eintragen läßt.
Die Kinder bilden jetzt eine Erben- oder Eigentümergemeinschaft, und kömnnen nun das Grundstück veräußern.
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quote:
Zunächst muß das Grundbuch berichtigt werden.
Das ist nicht erforderlich, wenn das Haus ohnehin verkauft werden soll. Die Vorlage eines Erbscheines reicht für den Verkauf des Hauses. Es wird dann nach Abschluss des Kaufvertrages direkt der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen.
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Hallo,
erstmal allen vielen Dank für die Antworten!
Nun noch eine Frage, müssen alle 3 zum Notar oder Amtsgericht um den Erbschein zu beantragen oder reicht einer mit Vollmachten der anderen 2. Das ist ja nun eine Erbengemeinschaft wie ich das jetzt schon mitbekommen habe.
LG
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Dazu gehen die Kinder gemeinsam zum Nachlassgericht und
beantragen einen "gemeinsamen Erbschein".
Es genügt, wenn ein
Erbe den Erbscheinsantrag stellt.
Mit dem Erbschein gehts zum Notar der das Grundstück
beim Grundbuchamt auf die Kinder eintragen läßt
Ein Grundbuchberichtigungsantrag kann formlos gestellt werden, dazu benötigt man keinen Notar.
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Hallo,
ich glaube jetzt habe ich es soweit verstanden. Es geht einer und stellt den gemeinsamen Antrag beim Nachlaßgericht. Richtig?
Bin eigentlich sonst nicht so blöd aber bei solchen Sachen verstehe ich nix.
Danke nochmal.
LG
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