Schenkung oder Testament

11. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Finne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schenkung oder Testament

Hallo zusammen.
ich stehe vor dem Problem, zu entscheiden, was wohl besser ist. Eine Schenkung der Eigentumswohnung meiner Eltern, dann muss ich aber noch für die Restschulden das zugehörige Darlehen übernehmen (das dann von den Eltern noch bezahlt wird) oder lieber eine entsprechende Eintragung im Testament.
Ich hab noch einen Bruder, der auch eine Wohnung bekommen hat. In meiner würden aber meine Eltern noch drin wohnen...
Welcghe Alternative ist wohl besser? Wie kann so ein Testament vor einer Änderung gesichert werden?
Ich bin dankbar um jede Meinung und Tipp.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ein Testament kann nicht vor einer Änderung gesichert werden. Dazu wäre ein notarieller Erbvertrag notwendig.

Bei einer Schenkung würden sich die Eltern sicher den Nießbrauch oder mindestens das Wohnrecht vorbehalten, um zu verhindern, dass Du z.B. die Wohnung verkaufen kannst. dann bist Du sicher und sofort Eigentümer, hast aber eventuell Kosten, ohne irgendeinen Nutzen zu haben.

Welche dieser beiden Varianten besser ist, das ist Ansichtssache und hängt sicher vom individuellen Willen ab, Deinem und dem Deiner Eltern.

Da in beiden Fällen aber ein Notar notwendig ist, würde ich eine entsprechende Beratung in Anspruch nehmen.

Bei der Entscheidung sind auch eventuelle Pflichtteilsansprüche des Bruders zu berücksichtigen, zu denen es aber je nach genauen verhältnissen in beiden Fällen kommen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Aus steuerlicher Sicht ist die Schenkung in der Regel besser, da das Haus noch mit einem Darlehen belastet ist, den Du dann übernimmst, senkt dies jetzt den Wert - Du kannst den Schenkungsfreibetrag jetzt einmal ausnutzen und er steht Dir in 10 Jahren dann nochmal zur Verfügung.

Zu klären wären noch eventuelle Ausgleichspflichten gegenüber dem Bruder.

Gruß
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">MCNeubert</a>

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Finne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die guten Ratschläge.

Müssen einen Erbvertrag eigentlich alle (Eltern und alle Kinder) unterschreiben?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Du kannst ohne Deinen Bruder einen Erbvertrag mit Deinen Eltern machen.

Auch eine Schenkung kann ohne Einwilligung oder Kenntnis Deines Bruders erfolgen.

Aus Gründen des Familienfriedens würde ich ihn dennoch mit einbeziehen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.777 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen