Vater verstorben. Wer erbt?

19. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Fraukek1549
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 14x hilfreich)
Vater verstorben. Wer erbt?

Hallo,

letzte Woche Dienstag ist mein Vater verstorben. Er hinterläßt seine Ehefrau (meine Mutter) einen Stiefsohn (aus der 1.Ehe meiner Mutter) und mich als leibliche Tochter. Meine Mutter denkst nur noch an das Geld und geht davon aus, das alles ihr alleine gehört. Es existiert kein Testament und kein Ehevertrag. Meine Eltern haben 1977 geheiratet.

Es besteht folgendes Vermögen:

1 Eigentumswohnung (beide waren 50/50 eingetragen.
1 Lebensversicherung= Bezugsberechtigte ist meine Mutter
1 Unfallversicherung= Bezugsberechtigt ist meiner Mutter
1 Rentenversicherung= Bezugsberechtigt ist ebenfalls meine Mutter
3 Sparverträge
1 Sparbuch
1 Bausparvertrag
Fonds
Depot
1 Auto

Meine Frage wäre, ob mir 1/4 von der Eigentumswohung zusteht, und vom Rest 50%, außer von den Versicherungen wo meine Mutter Bezugsberechtigt ist. Bei den Sparverträgen, Bausparvertrag, Fonds und Depot weiß ich nicht ob jemand als bezugsbrechtigt eingetragen ist. Meine Mutter wollte bei der Bank alles einfach auf ihren Namen umschreiben lassen. Natürlich geht das nur mit einem Erbschein. Dumm gelaufen. Habe Angst das sie das ganze Geld auf den Kopf haut und die Wohnung auch noch flöten geht. Mein Vater hat das ganze Geld aleine verdient und mußte hart dafür arbeiten. Aber meine Mutter hat sich noch nie dafür interessiert woher das Geld kommt, hauptsache es ist da und sie kann es ausgeben.
Für schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Frauke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, mein herzliches Beileid zum Tode des Vaters. In diesem Fall werden Mutter und leibliche Tochter Erben. Die Mutter erbt 50 % vom Anteil des Vaters an der Eigentumswohnung, Du die restlichen 50%. Das heißt, der Mutter gehören dann 75 % und Dir 25 %. Wo sie allein bezugsberechtigte ist, wird sie das Geld allein behalten können. Alles andere wird so, wie oben beschrieben, geteilt, sie 50% und Du 50%. Mein Rat, beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen und , wenn es denn nicht anders geht, einen Anwalt. Der Stiefsohn ist nicht erbberechtigt.

-- Editiert von Annaminna am 19.12.2006 16:41:58

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wenn dein Vater nicht per Unfall gestorben ist, gibt es aus dieser Versicherung gar kein Geld.
Thema Lebensversicherung würde ich in diesem Forum mal nachlesen, da gibt es auch noch andere Meinungen.
Ich würde auf jeden Fall, soweit du die Adressen besitzt, die Geldbewahrer informieren, dass es 2 Erben gibt.
Ich denke, das ganze wird nicht ohne Anwalt klappen, da verschiedene Faktoren mit spielen.
Z.B. das Auto könnte gar nicht in die Erbmasse fallen, wenn es einen bestimmten Wert unterschreitet und sozusagen "Hausrat" darstellt.
Außerdem muss die Beerdigung aus der Erbmasse (z.B. Lebensversicherung könnte dafür gedacht gewesen sein) gezahlt werden.

1x Hilfreiche Antwort

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