Hallo,
ich bin Beamter im Schuldienst. Zusammen mit einer selbstständig tätigen Person möchten wir eine gUG gründen. Vermutlich werden beide als Gesellschafter und auch als gleichberechtigte Geschäftsführer eingesetzt.
Meine Frage:
Es geht um eine Art kulturelle Institution. Ich werde als Geschäftsführer projektorientiert bezahlt. Zudem bin ich als Projektleiter und Projektmanager aber auch als Dozent tätig. Ich beziehe also tätigkeitsbezogenes Entgeld, welches ich dann sicherlich über eine zweite Lohnsteuerkarte abrechnen werde.
Mit ist bekannt, dass ich als Vollzeitbeamter höchstens 8 Stunden wöchentlich nebenberuflich tätig sein darf. Diese Grenze werde ich nicht überschreiten, da wir lediglich projektorientiert arbeiten und einige wenige Projekte pro Jahr durchführen werden.
Darf ich in diesem geschildertem Umfang als Gechäftsführer einer gUG tätig sein oder gibt es hier ernsthafte Versagensgründe seitens der Behörde (Schulverwaltung)? Ein Interessenskonflikt dürfte auch nicht bestehen.
Für eine Rückmeldung danke ich!
Viele Grüße
codcod
Beamter - Geschäftsführer UG
13. Dezember 2016
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Frage vom 13. Dezember 2016 | 21:02
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 7x hilfreich)
Beamter - Geschäftsführer UG
#1
Antwort vom 14. Dezember 2016 | 08:47
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 714x hilfreich)
Das Nebentätigkeitsrecht ist sehr speziell und hier vor allem Ländersache. Da wird hier keiner sagen können, "geht" oder "geht nicht". Den Antrag auf Genehmigung muss man stellen und der Dienstherr wird sich dazu äußern.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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