Moin, ich habe einen 25 Jährigen Sohn für den ich schon langjährig Unterhalt gezahlt habe und der bisher noch nichts anständiges auf die Beine gestellt hat.
Nach dem Eintritt der Volljährigkeit und Abschluss der mittleren Reife hat er ein 3 Monatiges Praktikum gemacht (Überbrückung bis zur Einberufung), hat dann den Wehrdienst vollzogen und hat anschließend ein weiteres Jahr Praktikum gemacht als Teil der Fachhochschulreife (Wirtschaft).
Anschließend hat er eine Ausbildung begonnen und nach einem Jahr abgebrochen.
Folgend hat der Herr sich an einigen Berufsschulen beworben und war einige Zeit erkrankt, sodass ein weiteres Jahr verstrichen ist. Da die Bewerbung an den Berufsschulen nicht geklappt hat und er unbedingt sein Abitur machen wollte um studieren zu können, macht er nun seit 1,5 Jahren sein Abitur.
Nun sind schon insgesamt bald 6 Jahre ins Land gegangen und danach soll noch ein Studium erfolgen. Ich frage mich ob ich darauf verweisen kann, dass der Herr sich selbst seinen Lebensunterhalt verdienen soll.
Jetzt habe ich etwas im Internet recherchiert und konnte feststellen, dass Orientierungsphasen nur in einem gewissen Rahmen gebilligt werden müssen. Nun saß er ja nicht unbedingt Zuhause rum, sondern war bei der Bundeswehr, hat ein anrechenbares betriebswirtschaftliches Praktikum gemacht und hatte eine Umorientierung. Als er ausbildungssuchend war, konnte er mir nachweisen, dass er sich zeitnah beworben hat. Laut meiner Recherche sind das teilweise rechtlich entlastende Punkte.
Zudem muss ich sagen, dass ein Jugendamtsurkunde existiert, der Unterhalt also tituliert ist.
Ich hätte gerne eine kurze Einschätzung über meine eventuellen Möglichkeiten. Vielen Dank.
Ausbildungsunterhalt volljähriges Kind, lange Orientierungsphase
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Guten Abend!
Das unterhaltsbegehrende Kind ist gehalten seine Ausbildung zielstrebig und mit dem nötigen Fleiß zu absolvieren. Das sehe ich hier nicht als gegeben.
Das Kind eiert hier seit 7 Jahren herum und bekommt nichts geschissen.
Ich würde das Kind zur Herausgabe des Titel auffordern. Bei nicht befolgen mit Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht den Titel aus der Welt klagen. Bei Deinem Obsiegen trägt das Kind sämtliche Kosten des Prozesses.
LG nero
Guten Abend.
Wie sieht das mit den Punkten aus die ich genannt habe:
Wehrpflicht, kaufmännisches Praktikum, gescheiterte Bewerbungsphase und Erkrankung?
Ich habe im Internet gelesen (inkl. Urteile), dass sowas in einigen Fällen rechtlich entlastend sein kann.
Nun habe ich ihm gebilligt zumindest das Abitur fertig zu machen und ihn dabei zu unterstützen (schließlich macht er das nun einigermaßen erfolgreich), wie schaut es mit dem Studium aus? Kann ich ihn darauf verweisen nebenher arbeiten zu gehen oder ein duales Studium zu machen?
Ich will nicht zwingend vor Gericht ziehen, höchstens wenn sich geweigert wird zumindest einen gewissen Teil seines Lebensunterhaltes zu verdienen.
Die Sache ist eben auch, wie erfolgsversprechend dann eine Verhandlung vor Gericht verläuft, falls die oben genannten Punkte entlastend sein sollten und dann nur noch vordergründig die Umorientierung und Bewerbungsphase auf dem Tisch liegt.
LG
-- Editiert von go445084-1 am 05.07.2016 20:24
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Hallo,
wenn das Kind ein Studium aufnimmt, muss es vorrangig zum Unterhalt BAföG beantragen. Wird es gewährt, mindert es den Anspruch in voller Höhe.
Wehrpflicht war dann aber einer letzten Jahrgänge, oder. Ist ja 2011 abgeschafft worden. Was isch übrigens sehr bedauere.
Ich denke, der Fall ist grenzwertig.
Ich würde auf jeden Fall die Herausgabe des Titels fordern, der vermutlich noch aus Zeiten der Minderjährigkeit stammt und in der bestehenden Form nicht mehr richtig sein wird.
LG nero
Vielen Dank für die bisherigen Ausführungen.
Richtig, der Wehrdienst war einer letzten verpflichtende Einberufungstermine.
Der Titel wurde nach der Volljährigkeit einmal vom Jugendamt aktualisiert, da eine neue Berechnungsmethode gesetzlich vorgeschrieben war.
Aufgrund der unklaren Sachlage, möchte ich nicht unbedingt das Fass öffnen und gegen den Titel vorgehen. Ich dachte eher an eine Abänderung auf den Mindestsatz aufgrund des Wegfalls von Steuervergünstigungen. Wobei das auch in Anbetracht der Sachlage ein mögliches Ergebnis bei einer Aufhebungsklage wäre? Nur das dies eben mit Prozesskosten verbunden wäre?
In wie weit besteht eine Erwerbsobliegenheit beim Kind neben dem Studium?
BAföG wurde in der Vergangenheit leider einkommensabhängig abgelehnt.
Ich bedanke mich.
LG
Du kannst einen Titel nicht eigenmächtig abändern.
wirdwerden
Deine Bedenken hinsichtlich einer Abänderung des Unterhalthaltstitels sind durchaus berechtigt. Das kann gut gehen. Es gibt aber auch kuriose Urteile in diesem Zusammenhang. Niemand kann dir verlässliche Vorhersagen geben, wie so ein Schlagabtausch vor Gericht ausgehen wird.
Andererseits ist natürlich die Aussicht erst mal mindestens 1,5 Jahre das Abitur zu finanzieren (mit ungewissem Ausgang) und dann anschließend noch ein Studium zu bezahlen, dass im besten Fall ja noch einmal mindestens 4 - 6 Jahre dauert. Da wäre der Knabe dann bereits über dreißig Jahre alt. Da spielen auch die freundlichsten Gerichte irgendwann nicht mehr mit.
Was du letztendlich machen solltest, das kann dir hier niemand raten. Da solltest du einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren.
Aber in jedem Fall würde ich dir raten, mit dem Knaben zu REDEN. Welchen Wert hat denn ein Abitur, das im zarten Alter von 27 Jahren abgelegt wird? Das ist ein Jodeldiplom ... nix anderes ... jede Firma wird sich hüten, so einen Vogel einzustellen. Und was soll ein Studium bringen, das man - bei so einer Vorgeschichte - mit 32 Jahren abschließt? Die meisten Firmen werden nicht geneigt sein, einen "ewigen Studenten" einzustellen.
Ich kenne eine Menge Fälle, wo solche Leute mit solch einem Diplom hinterher im Lager Kisten einräumen ... oder Taxi fahren! Als gescheiterte Existenz ist das Leben als Sozialhilfeempfänger vorprogrammiert.
Für deinen Sohn tickt die Uhr. Vielleicht kannst du ihm vermitteln, dass es nicht zuletzt für ihn SELBER besser wäre, wenn er jetzt eine Beruf ergreift. Auch wenn das nicht sein Traumberuf ist. Denn auch ohne Studium kann man Erfolg im Leben haben. Und wenn es unbedingt sein muss, dann kann man das Abitur auch am Abendgymnasium nachholen. Und nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung kann man schon eher mit Erfolg ein Studium anschließen!
-- Editiert von Marcus2009 am 06.07.2016 14:09
Es geht in diesen Fällen doch um grenzenlose Selbstverwirklichung. Es wird immer verkannt, dass sowohl der Schulabschluß als auch das Studium eine Berufsausbildung mit einem konkreten Ziel ist, nämlich sich selbst ernähren zu können. Mir hat doch tatsächlich jemand mit einem vergleichbaren "Bildungsgang" im Ernst erzählt, er sei deshalb so besonders geeignet für den Job, weil seine soziale Kometenz ja wesentlich höher sei, als die von denen, die zügig durchstudiert hätten. Irgendwie hat mich das nicht so ganz überzeugt. Und andere Personalabteilungen wohl auch nicht.
wirdwerden
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