Hallo,
ich habe mich vor einigen Monaten von meinem Mann getrennt.Ich bestreite meinen Lebensunterhalt derzeit von einem Teilzeitjob in welchem ich 900 € verdiene.Wir haben eine gemeinsame Tochter die studiert. Nach Abzug aller Kosten (Miete, Kreditabzahlung und und und) lebe ich von meinem Dispokredit. Mein Mann zahlt mir nichts und ich kann nicht mehr schlafen wegen meinen Geldsorgen.
Ich möchte wissen, wie ich nun (schnell) vorgehen kann.
Um den Unterhalt regeln zu lassen, habe ich gelsen, dass ich das machen muss, nur nicht in welcher Reihenfolge oder parallel?!?:
1. Auskunftsklage (wg der Höhe des Gehaltes meines Mannes), 2. einstweilige Anordnung auf Trennungs-und Kindesunterhalt
3. Klage auf Zahlung von Trennungsunterhalt
4. Muss einen Scheidungsantrag stellen
Ich wäre Euch dankbar, wenn ich in meine Ideen einen zeitliche Reihenfolge reinbringen könntet. Vielleicht könnt Ihr mir auch sagen, was das Kosten würde. Benötige ich zwnigen einen Anwalt?
Ich danke Euch aus ganzem Herzen!
Getrennt und kein Geld zum leben
Hallo,
zunächst solltest Du versuchen, schnellstens einen Vollzeitjob zu finden
Unterhalt bei einem Halbtagsjob ist nur schwer zu begründen
Unterhalt für die Tochter kannst Du nicht beanspruchen, da diese wohl schon volljährig ist. Muss sie selber mit euch regeln (Unterhaltspflicht beider Elternteile).
Für die Scheidung benötigt Du zwingend einen Anwalt, kurz vor Ablauf des Trennungsjahres kann man die Scheidung einreichen.
-- Editiert von armesocke am 06.08.2007 09:03:08
Was machen eigentlich Männer, die von ihren 900,- Selbstbehalt leben müssen???
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"gruß azrael"
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Du hast dich von deinem Mann getrennt und hast nur 900 Euro... Sorry, aber du hast kein kleines Kind - du kannst auch Vollzeit arbeiten gehen. Eure Tochter ist Volljährig. Sie müsste also den Unterhalt von beiden Elternteilen selbst einfordern.
Trennungsunterhalt bekommste du nur dann wenn dein Ex auch genügend Einkommen hat. Das lässt du aber besser von einem Anwalt berechnen.
Hallo.
*Klage auf Zahlung von Trennungsunterhalt*
Seit wann gibt es Trennungsunterhalt, wenn du 900 Taler verdienst?
Bei der Volljährigen Tochter kann ich mich naschliessen(Barunterhaltspflicht BEIDSEITIG)
Am Besten,Sie suchen sich, falls das Einkommen nicht reicht eine Vollzeitstelle oder einen Zweitjob. Wird von uns Männern doch auch verlangt
Oder, Sie suchen sich einen Freund, der die nötige Masse hat
Grüsse
-- Editiert von posen am 06.08.2007 12:29:31
Zuerst solltest Du einen Anwalt aufsuchen. Dieser fordert dann die Belege zu den Einkommensverhältnissen an und berechnet auch, ob ein Anspruch vorhanden ist. Klage ist erstmal nicht notwendig.
Ein Teilzeitjob ist Luxus.
Wenn man damit nicht überleben kann, sollte man sich einen Vollzeitjob suchen und nicht den Ex aussaugen.
Übrigens bist auch Du zu Kindesunterhalt verpflichtet, nicht nur Dein Ex!
-- Editiert von anonym_0405 am 06.08.2007 13:08:02
Kleine Anmerkung.
Vielleicht solltest du mal deine Ausgaben überrechnen. Ich habe damals von 830 Euro + 154 Kindergeld und 257 Euro Unterhalt gelebt.
Du bekommst 900 Euro + Kindergeld. Deine Tochter muss ihren Unterhalt selber einklagen, sie ist Volljährig.
Eine Möglichkeit für dich wäre noch eineSchuldnerberatung aufzusuchen und Notfalls wegen des Kredites Privatinsolvenz anzumelden.
Als erstes aber würde ich zum Anwalt gehen.
--- editiert vom Admin
Du solltest dir einen vollzeitjob suchen und eine kleinere Wohnung die billiger ist.Andere müssen auch mit 900 Euro aus kommen und die schaffen es auch und wenn du dich getrennt hast hättest du dir das doch schon lange mal überlegen können wie du weiter leben willst oder bist du davon ausgegangen das dein mann dich schon weiter unterhalten wird?Also jammer nicht komm inne Puschen.
mfg Ostseeperle
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