Kann Ehemann für eine Bekannte der Ehefrau Hausverbot erteilen?

2. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.04.2010 23:01:12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Kann Ehemann für eine Bekannte der Ehefrau Hausverbot erteilen?

Hi alle zusammen!
Hat hier einer ne Ahnung, ob ein Ehemann als Mit-Besitzer einer Immobilie für eine Bekannte/Freundin/Freund der Ehefrau ein rigoroses, absolutes Hausverbot erteilen kann, nur weil er diese/diesen nicht mag? Sprich: Frau lädt jemanden ein und Mann verbietet diese Einladung weil er diese/diesen nicht im Haus haben will... auch wenn er demjenigen nicht begegnet!
Also: darf er entscheiden wer das Haus betreten darf und wer nicht, auch wenn Frau dafür sorgt, dass er demjenigen nicht begegnet? Im konkreten Fall leben die beiden sogar auch noch seit über einem Jahr in Trennung, nur leider noch unter einem Dach... Wer weiß da was??


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Dann wird es wohl der "Neue" sein, der dort mit der Noch-Ehefrau schöne Stunden im gemeinsamen Haus verbringen will, oder? Das ist schon starker Tobak! :dau:

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12305.04.2010 23:01:12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, dann vielen Dank auch für Deine unmaßgebliche persönliche Meinung... Wenn ich die gebraucht hätte, dann hätte ich auch meinen Frisör fragen können ;-) !
Nein, stell Dir mal vor, darum geht es gar nicht! Es geht ums Prinzip: 2 Hauseigentümer, und einer will dem anderen Vorschriften machen wer hier Besuchsrecht hat und wer nicht. Soll auch Freundinnen geben mit denen man(n) ein Problem hat. Da gibt es viele Gründe... Also: Bitte keine "unmaßgeblichen persönlichen" Meinungen, wenn man die Hintergründe nicht kennt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Deine Reaktion sagt mir, daß ich offenbar den Nagel auf den Kopf getroffen habe,
unmaßgeblich natürlich. :banana:

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hall habeinproblem,

hinter der Meinung von @Pachlus steckt ein Gedanke den du aufgreifen solltest, sofern dir nicht daran gelegen ist, die allgemein angespannte Lage weiter eskalieren zu lassen.
Es geht in dem meisten familiären Streitfällen weniger um Recht, denn um Rechthaberei.
Sich auf §§ und die Meinungen anderer zu berufen befreit noch nicht von der Zumutung als Erwachsener eigenverantwortlich zu handeln.

Soviele "gute" Gründe du auch hier zugunsten der Gattin vorbringen magst, der Exgatte wird dies ebenfalls können und ggf. auch an anderer Stelle tun.

Warum tragen die Parteien ihre Konflikte nicht moderiert aus, wenn diese es schon nicht selber können, was traurig genug ist?
Die Rechtskeulen zu schwingen treiben die Kontrahenden überwiegend in für sie ausweglose Situationen und nicht selten entwickeln sich die Konflikte zu langwierigen und miesen Sekundantenkriegen, infolge derer es nahezu immer mindestens ein/n Verlierer/in
gibt.

Denke bitte mal bei Gelegenheit darüber nach und leite den Gedanken dann auch ggf. an die Gegenseite weiter.

Lieben Gruß


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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo habeinproblem,

Du stellst Deine Frage unter Familienrecht, obwohl es ein allgemeinrechtliches Thema ist.

Der Nutzer des Hauses - dies muss nicht der Eigentümer sein - hat das Hausrecht inne und kann demzufolge bestimmen, wen er im Haus duldet.

Hier scheinen aber beid das Hausrecht zu haben, was bei unterschiedlicher Auffassung zu Problemen führt.
Ein Hausverbot gilt trotzdem für die dritte Person, die Erteilung könnte aber privatrechtliche Folgen ausgelöst durch Sie gegen ihn haben.

SG

Berry

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