Kind zieht zu Vater

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Enni77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Kind zieht zu Vater

Hallo miteinander,
meine Tochter (13 Jahre), hat sich entschieden, zum 01.08. zu ihren Vater zu ziehen. Nun möchte er von mir natürlich Unterhalt (da ich ihn ja "bösartigerweise" ja auch bei ihm eingeklagt hab) obwohl er um einiges mehr verdient als ich. Diesen Unterhalt will er dann auf ein Sparkonto (und auch das Kindergeld) einzahlen für die Kleine. D.h. für mich, er ist im Grunde gar nicht auf Unterhalt von mir angewiesen. Er hat mir 493 Euro Unterhalt bezahlt, obwohl das Jugendamt ihn bei 576 Euro eingestuft hat. Um weiteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen hab ich da eingewilligt.
Nun meine Frage, ich verdiene derzeit ca. 1450 Euro netto und habe Mieteinnahmen von 800 Euro, habe ein verschuldetes Haus, das mich monatlich fast 1000 Euro Darlehen kostet, ein Girokonto das am Limit des Dispos ist (dank meines Ex-Mannes, da es mal unser gemeinsames Konto war) und die üblichen NK (Strom, Wasser, Versicherungen usw.).
Derzeit arbeite ich 27 Stunden, kann aber höchstens auf 31/32 Stunden hochgehen weil nicht mehr Bedarf besteht in meiner Arbeit. Kann er mir wirklich noch Unterhalt abnehmen für die Kleine? Mein Selbstbehalt ist laut meinen eigenen Berechnungen immer unter 1000 Euro, egal wie ich rechne.
Mein Lebensgefährte wohnt dazu noch bei mir, bei dem derzeit der Hartz-4-Antrag läuft. Der also auch keinen Verdienst im Moment hat. Bin am Verzweifeln, denn ich weiß ehrlich nicht, wie ich zu meinen ganzen Schulden noch den Unterhalt herbringen soll. Dazu kommt einfach noch die Trauer, Wut und Verzweiflung, das meine Tochter sich für ihren Vater entschieden hat.
Vielleicht hat irgenjemand schon das gleiche durchgemacht und weiß Rat.
Vielen Dank

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17 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Enni77,

Natürlich dard dein Ex Unterhalt verlangen.

Wenn er den Unterhalt für das Kind anlegt, dann kommt er für das Kind halt von seinem Einkommen auf ( das Kind
kostet ja auch Geld).

Der Selbstbehalt beträgt 1080€.

Hauskredite können nicht vom EK abgezogen (bereinigt) werden,Nur die evtl. Zinsen.

Dagegen könnte man dir einen Wohnvorteil anrechnen.

Wie hoch ist denn sein Einkommen?

Und mit der Arbeit: die "freie Zeit" könntest du für einen Zweitjob nutzen,


lg
edy



-- Editiert von edy am 08.06.2017 11:07

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#2
 Von 
Enni77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Edy,

das er es darf ist mir klar, aber mich ärgert die Ungleichheit. Er verdient etwa 3500 Euro netto (wenn nicht sogar mehr, da ja das Jugendamt ihn in Stufe 8 eingeordnet hat und die fängt bei 3501 Euro netto an), dazu wird er im September heiraten (seine Zukünftige verdient auch etwa 1800 Euro netto). Er hat im Grunde genommen einen Haufen Geld zur Verfügung. Das ist in meinen Kopf einfach nicht gerecht.
LG

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Enni77,

Du hast ein Netto von 2250€

Er hat dann ein EK + Unterhalt von ca, 4200€. ( kommt auf die Pesonen bezogen doch gleich).

Und die Berechnung Jungendamt- Ein Anwalt hätte anders gerechnet.

Du wohnst im eigenen Haus?

lg
edy



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#4
 Von 
Enni77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Edy,

ich hab noch keine Berechnung vom Jugendamt. Wie würde ein Anwalt rechnen? Meine Tochter hat sich dieses Wochenende erst dazu entschlossen. Einen gemeinsamen Termin im Jugendamt haben wir erst nächste Woche. Möchte einfach ungefähr wissen, was jetzt auf mich zukommt. In dem Darlehen fürs eigene Haus haben wir Unterhalt und Kindergeld mit eingerechnet. Das fällt ja jetzt alles weg.
LG
Enni77

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Enni,

Das JA rechnet immer (i.d.R) . für den Elternteil bei dem das Kind wohnt.

Ein Anwalt versucht das Einkommen möglichst gut zu bereinigen ( Abzüge vornehmen) der gegnerische Anwalt versucht

das Genteil zu erreichen.

Meine Frage, wohnst du im eigenen Haus ist noch offen,

lg
edy

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#6
 Von 
Enni77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Edy,

die Frage hab ich indirekt schon vorher beantwortet

Zitat (von Enni77):


In dem Darlehen fürs eigene Haus haben wir Unterhalt und Kindergeld mit eingerechnet.



Ja, ich wohne im eigenen Haus, das ich mir im wahrsten Sinne des Wortes erkämpft habe.

LG
Enni

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Enni77,

Wenn du im eigenen Haus wohnst und zusätzlich Mieteinnahmen von 800€ hast,

dann könnte man dir einen Wohnvorteil anrechnen ( der würde dein EK zunächst erhöhen. Kreditzinsen

könnten aber gegengerechnet werden.

lg
edy

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#8
 Von 
Enni77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Edy,

also wäre es anzuraten, einen Anwalt hinzuzuziehen?! (Hoffentlich ist das dann nicht zu teuer)

Der Anwalt meines Ex-Mannes hat ja auch erreicht ihn von Stufe 8 auf Stufe 6 zu bringen, also könnte ich da auch einen Gewinn davontragen. Und sei es nur ein Kleiner. Denn mein Ex will den Unterhalt nur aus reiner Boshaftigkeit. Das hat er mir ja durch die "Blume" gesagt.

LG
Enni77

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

sorry Enni, aber dein "gejammere" halte ich für absolut unangebracht!

Zitat:
Dazu kommt einfach noch die Trauer, Wut und Verzweiflung, das meine Tochter sich für ihren Vater entschieden hat
Also Trauer kann ich noch verstehen, aber wieso Wut?
Das Kind ist in einem Alter wo auch dessen Wille zählt. Ausserdem hast du es wohl schon ein paar Jahre bei dir gehabt, wieso soll die anderen Jahre des Aufwachsens nicht der Vater haben? Wäre wohl besser gewesen von Anfang an ein Wechelmodell einzurichten, dann hättest du jetzt nicht deine Situation so wie diese ist!1
Wieso Verzweiflung? verzweifelt, dass deine Finanzierungsprobleme nicht mehr durch die Tochter gelöst werden?

Zitat:
In dem Darlehen fürs eigene Haus haben wir Unterhalt und Kindergeld mit eingerechnet. Das fällt ja jetzt alles weg
Sowas darf man aber nicht mit einrechnen in die Darlehenszahlungen, oder es kann halt zu Problemen kommen. Ist das Haus wenigst zu einem Teil im Grundbuch auf deine Tochter eingetragen, denn immerhin finanziert sie ja den Krdit zum grössten Teil!?

Dann zu den Berechnungen, du rechnest hier schon etwas falsch. Gedanklich rechnest du die Kreditzahlungen als Minus, allerdings musst du diese zumindest neutral bewerten, eher sogar noch als Plus wie dir ja schon gesagt wurde (Wohnvorteil)

Dann sprichst du das EInkommen der Zukünftigen an, rechnest es also mit in alles hinein! Somit musst du dir auch mal die Frage stellen lassen, welches Geld bekommst DU von DEINEM Lebensgefährten, dafür dass er bei dir wohnt? Hier könnte man zumindest fiktiv auch einen Mietbetrag ansetzen, der dir dann ebenso als Plus gerchnet werden muss, wie du das Einkommen der Zukünftigen bei deinem EX anrchnest!

Du hast ein EInkommen von rund 2200Euro, dein Ex rund 3800, das ist jetzt kein allzugrosser Unterschied, so dass man hier von solzialer Ungerechtigkeit sprechen kann. Du gehst ja noch nichtmal einer Vollzeitstelle nach, eigentlich müsste man das jetzt sogar noch hochrechnen, dan wäre der Unterschied noch viel geringer!

Zitat:
Diesen Unterhalt will er dann auf ein Sparkonto (und auch das Kindergeld) einzahlen für die Kleine
Wenn das onto nur für die Kleine ist (könnt ihr ja einvernehmlich so regeln), dann ist das im Gegensatz zu dem was du jetzt ,machst auch wirklich nur für die Kleine, wass nur zu begrüssen wäre.

Dein EX kann ürigens gar nicht auf den Kindesunterhalt verzichten, er muss diesen sogar zum Wohle des Kindes bei dir einfordern...


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#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,


Zitat:
also wäre es anzuraten, einen Anwalt hinzuzuziehen?! (Hoffentlich ist das dann nicht zu teuer)


Das günstigst könnte sein, wenn du einfach den Unterhalt der gefordert wird zahlst.

Wenn Anwälte in Spiel kommen ( ein guter generischer Anwalt) dann könnte der zu zahlende Unterhaltsbetrag sogar noch steigen.

Also warte die Berechnung des Jugendamtes ab und wenn du nicht einverstanden bist,kannst du immer noch

einen Anwalt nehmen.

lg
edy

-- Editiert von edy am 08.06.2017 12:42

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#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von Enni77):
Denn mein Ex will den Unterhalt nur aus reiner Boshaftigkeit. Das hat er mir ja durch die "Blume" gesagt.
Nö, er will das Geld offenbar für die Tochter anlegen. Da hat das Kind vermutlich irgendwann mehr von als von deinem Verbrauch, der offenbar darin besteht, das Geld zur Finanzierung deines(!) Hauses zu verwenden.

Das Kind ist in einem Alter, wo es durchaus mit entscheiden kann. Und vielleicht sieht sie auch eine rosigere Zukunft beim Vater, wo nicht ihr Unterhalt für dessen Vermögensbildung aufgebraucht wird. Fände ich durchaus verständlich...

Der bisherige Zahlbetrag des Vaters entspricht vermutlich den Berechnungen des Jugendamtes: Bedarf des Kindes 576€, Abzug hälftiges Kindergeld (ja, das steht zur Hälfte dem Vater zu und du bekommst es schließlich komplett) macht bei mir zwar 484€, aber er war wohl etwas großzügiger...

Du selbst wirst sogar nur etwas weniger zahlen müssen.
Dein Lebensgefährte ist nicht dein Problem und dass er zu dir zeiht und ihr somit eine Bedarfsgemeinschaft bildet, wird euch zwar noch mehr Geld kosten, aber warum sollte das zu Lasten deiner Tochter gehen?
Du scheinst bereit zu sein, den Lebensgefährten zu finanzieren, da kommt die Tochter aber nun mal zuerst.


Höre auf, über die Entscheidung deiner Tochter wütend zu sein und bleib mal realistisch: irgendwann wäre die schöne Zeit mit Finanzierung durch Kindesunterhalt sowieso vorbei.

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#12
 Von 
Enni77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

jetzt werde ich mal etwas weiter ausholen, vielleicht versteht man dann mein "Gejammer" besser.

Ich bin vor ca. 5 Jahren aus meinem eigenen Haus (das ich dummerweise zur Hälfte meinem Ex überschrieben habe) ausgezogen. Hatte Steuerklasse 5 und nicht mal 1000 Euro zur Verfügung, damit habe ich meine Tochter und mich über Wasser gehalten und Miete bezahlt. Mein Ex durfte im Haus weiter wohnen und hat mir dafür gerade mal 400 Euro bezahlt damit das Darlehen gedeckt ist. Unterhalt hat er sich von vorneherein geweigert zu zahlen, da ja ich gegangen bin.
Nach einem Jahr habe ich dann die Scheidung eingereicht und Unterhalt von 300 Euro bekommen, da unsere Kleine fast zu gleichen Teilen bei ihm und bei mir war.
Nachdem ich wieder in mein Haus zurückgezogen bin, das jetzt auf dem Papier auch wieder meins ist, und meine Tochter nur noch jedes zweite Wochenende bei ihren Vater war habe ich immer noch 300 Euro bekommen. Für diese 300 Euro sollte ich laut meinem Ex meiner Tochter alles kaufen was sie möchte und was dann nicht verbraucht ist auf ein Sparbuch einzahlen. Das meine Tochter Wasser, Strom, Nahrungsmittel usw. braucht war ihm da vollkommen egal. Seiner Meinung nach muß er dafür nicht aufkommen.
Nach langen Drängen von Freunden bin ich doch zum Jugendamt um mir den rechtlich zustehenden Unterhalt zu bekommen. Das hat mein Ex-Mann auf die Palme gebracht und mir wüste Beschimpfungen eingebracht. Mein Ex hat jetzt genau 5 Monate den Unterhalt von 493 Euro gezahlt.
Und da soll ich nicht wütend sein? Er hat nie freiwillig Unterhalt gezahlt, ich mußte für jeden Pfenning kämpfen und mir Gemeinheiten dafür anhören.
Während unserer Ehe hat er mir immer angedroht, mir mein Kind wegzunehmen falls ich ihn jemals verlasse. Das hat er mir auch danach noch angedroht mit Sorgerechtsentzug usw.
Ich habe mein Haus NICHT durch den Kinderunterhalt finanziert, das war ein Selbstläufer durch die Miete die reinkommt. Trotzem war das Geld immer knapp. Erst durch den höheren Unterhalt ging's uns besser.
Meinen Lebensgefährten finanzier ich auch nicht mit, er gibt ab, was er hat damit wir was haben.
Und das Minus auf meinen Girokonto, das vormals unser gemeinsames Konto war, hat auch mein Ex-Mann zu verantworten. Dafür habe ich niemals was zurückverlangt. Auch das er meinen Bausparer verpfändet hat, mit dem ich meine Finanzierung ein bisschen einfacher machen hätte können, damit er sich ein Haus kaufen kann hab ich ihm nie vorgehalten. Nur fehlt mir dieses Geld auch. Und das werde ich sonstwann erst bekommen.
Also verurteilt mich nicht für mein "Gejammer", ich habe immer versucht meiner Tochter zu bieten was mir möglich war und hab mir viel zuviel von meinen Ex gefallen lassen. Das ist meine persönliche Sitation und das war noch nicht alles, aber trotzdem genug davon. Ich war jung und dumm damals und anstatt Schulden abzubauen hat mir mein Ex am Ende mehr zurückgelassen als vorher war.

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#13
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Enni77,

dein größter Fehler war, du bist nur zum Jugendamt gegangen.

Jugendämter sind der Anwalt des Kindes,sie berechnen und fordern den Kindesunterhalt.

Dir hätte zumindest in der Trennungszeit Trennungsunterhalt zugestanden, nach der Scheidung

wahrscheinlich nachehelicher Unterhalt/Ehegattenunterhalt.

Diesen Unterhalt hättest du fordern müssen ( hier am besten per Fachanwalt).



lg
edy

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Zitat:
Ich habe mein Haus NICHT durch den Kinderunterhalt finanziert

Zitat:
In dem Darlehen fürs eigene Haus haben wir Unterhalt und Kindergeld mit eingerechnet
Ja was denn nun :???: :???: :???:

Zitat:
Meinen Lebensgefährten finanzier ich auch nicht mit, er gibt ab, was er hat damit wir was haben
Also doch eine finanzierung des LG deinerseits! Solange kein monatlicher Festbetrag bei dir von ihm eingeht ist das finanzieren (Un dieser Betrag sollte MINDESTENS bei 400Euro liegen bei bewohnung eines Hauses, ohne da schon Verpflegung mit einzurechnen)

ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber überlege mal selber, was für deinen Lebensgefährten im Monat so an Kosten anfallen und rechne mal gegen, was er dir dann wirklich gibt!

- Abnutzung des Hauses und dessen Mobiliar (Dafür wird normalerweise Mite eingenommen)
- Strom
- Wasser/Abwasser
- Müllentsorgung
- Telekommunikation / Rundfunkgebühren

Das sind jetzt mal nur die groben Posten. Werden die Kosten wirklich komplett abgedeckt von deinem Lebensgefährten? Ich wage mal zu behaupten wohl eher nicht, daher auch die Annahme des finanzierens des Lebensgefährten.

Ich kan dich schon etwas verstehen, aber du hast es dir in der Vergangenheit selber zu leicht gemacht und bist Problemen aus dem Weg gegangen. Unterhalt hättest du direkt eifordern und einklagen müssen, z.B!

Dein Hauptproblem, liegt aber denke ich anders begraben und diesem wirst du dich erstmal stellen MÜSSEN, bzw es einsehen MÜSSEN!
Zitat:
mein Kind
Das Kind gehört nicht DIR! Es ist EUER Kind. Es gibt keinen gesetzlichen Grund wieso das Kind unbedingt bei der Mutter oder unbedingt beim Vater leben müsste! Das Kind ist in einem Alter in dem es selber diese Entscheidungen mittragen kann, diese sollte man dann auch respektieren und nicht darüber wütend sein oder ähnliches...


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#15
 Von 
Enni77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Edy,

tja, das war wohl nicht mein einzigster Fehler während und nach der Ehe.

Nun ist es zu spät dafür. Wollte einfach immer einen Rosenkrieg vermeiden um meine Tochter zu schützen. Denn mein Ex hätte und hat sie auch in das ganze mit reingezogen. Was ich nie wollte!!
Lg
Enni

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Enni,

Wie bist du wieder ganz in den Besitz des Hauses gekommen?

Wann war eure Scheidung ?

lg
edy

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durch.

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es geht hier doch ganz viel durcheinander, was gar nichts miteinander zu tun hat. Nur ein ganz paar Hinweise, denn das Durcheinander und die Unkenntnis, das ist hausgemacht und muss auch inhouse geklärt werden. Zur Steuerklasse: es ist wirklich völlig wurscht, wer welche Steuerklasse hat. Der Ausgleich erfolgt mit der Veranlagung durch das Finanzamt. Alles andere ist vorläufig. Eine dritte Person (hier der Ex) kann nicht einfach Deinen Bausparvertrag pfänden. Ich kann ja auch nicht so ohne weiteres das Konto meiner Nachbarin pfänden, nur so. Dem ist was vorausgegangen, oder aber er war Vertragspartner der Bausparkasse.

Warum all diese Sachen nicht im Rahmen des Scheidungsverfahrens geklärt worden sind, erschliesst sich mir nicht. Ob da jetzt noch was zu machen ist, keine Ahnung, kommt auf das Scheidungsverfahren an. Warum kein Trennungsunterhalt gezahlt worden ist, auch keine Ahnung. Aber, das ist Schnee von gestern.

Nun zu dem, was im Augenblick wichtig ist, das Kind. Das Kind ist in einem Alter, in welchem es mitbestimmen kann, wo es leben will. Das Kind ist nicht das Eigentum der Eltern, von keinem Elternteil. Warum soll es nicht mal schauen, wie es sich beim Vater lebt? Du verlierst das Kind doch nicht dadurch. Es ändert seine Lebensform, und das wars. Und, es muss ja auch nicht für immer sein. Abgesehen davon, in ein paar Jahren geht es doch eh aus dem Haus. Gönn ihm die Erfahrung, auch wenn es schwer fällt.

So, nun zum Unterhalt. Es ist nun mal der Grundsatz, dass derjenige Kindesunterhalt zahlen muss, bei dem das Kind nicht lebt. Es ist ein Anspruch des Kindes auf angemessene Versorgung und hat mit dem Kuddelmuddel, den Ihr da produziert habt und der offensichtlich ungeklärt im Raum steht, gar nichts zu tun. Trenne das. So, die Höhe des Unterhalts, den Du zahlen musst, richtet sich nach Deinem bereinigten Netto-Einkommen. Wie das Einkommen zu bereinigen ist und wie die Mieteinnahmen in dieses Netto-Einkommen einfliessen, das kann ich aus der Ferne nicht abschätzen. Ganz grobe Faustregel ist, dass Schaffung von Eigentum in der Regel nicht unterhaltsminderne berücksichtigt werden können, wohl aber Zinsen berücksichtigt werden können. Da muss man auf den Einzelfall schauen. Jedenfalls ist eines klar: Du wirst nicht so viel wie der Ex zahlen müssen, weil Du weniger verdienst. Und wie er das Kind finanziell versorgt, dass ist seine Angelegenheit. Also, ob er Deine € nimmt, um das Kind zu finanzieren und seine € für das Kind spart, oder umgekehrt, das ist doch wurscht. Freu Dich, wenn er auch an die Zukunft des Kindes denkt.

Noch ein Hinweis, und da glaub mal einer erfahrenen Mutter von zwei erwachsenen Kindern. Wenn das Kind außer Hauses lebt, wirst Du überrascht sein, wieviel so ein junger Mensch doch verdeckt gekostet hat. Dein Kind kommt jetzt in das Alter, in welchem es teuer wird. Klassenfahrten gehen nicht mehr in das Haus der Naturfreunde in Winterberg, in ein Massenlager, sondern (bei meinen) z.B. nach Rom, Prag, Berlin, die Skiurlaube in die Alpen. Konfirmationen u.s.w. sind auch nicht gerade preiswert.

Also, sauber berechnen lassen, was Du dem Kind schuldest, das wird gezahlt und gut ist.

wirdwerden

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