Hallo alle zusammen,
habe eine kleine Frage. Bin geschieden, bezahle monatlich 820 Euro Ehegattenunterhalt und 450 Euro Alimente an meine 7 Jahre alte Tochter.
Im November wurde ich freigestellt (mit 6 Monaten Kündigungsfrist) und meine Entlassung findet Ende Mai statt. Bis dahin bekomme ich noch meinen vollen Lohn. Dann kriege ich eine Abfindung von meinem Unternehmen in Höhe von ca. 70.000 Euro netto.
So wie es aussieht, fand ich eine andere Einstellung und beginne 01.03.2019 bei einem neuen Arbeitgeber, wo ich sogar etwas mehr verdienen werde.
Die Frage ist jetzt - wie viel von diesen 70.000 Euro muss ich als Alimente an die Tochter auszahlen?
Vielen Dank im Voraus
Kindesunterhalt und meine fette Abfindung
23. Januar 2019
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Frage vom 23. Januar 2019 | 14:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt und meine fette Abfindung
#1
Antwort vom 23. Januar 2019 | 14:42
Von
Status: Master (4283 Beiträge, 2435x hilfreich)
Gar nichts.
Da du bereits geschieden bist, ist wohl auch der Zugewinnnausgleich durch? Dann geht auch nichts an die Ex.
#2
Antwort vom 23. Januar 2019 | 15:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGar nichts. :
Da du bereits geschieden bist, ist wohl auch der Zugewinnnausgleich durch? Dann geht auch nichts an die Ex.
Klar ist der Zugewinnausgleich schon durch. An meine Ex geht nichts mehr, das weiß ich.
Aber wird meine Abfindung nicht als mein Zusatzeinkommen bewertet, so dass ich was an die Tochter als Alimente noch nachzuzahlen habe?
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#3
Antwort vom 23. Januar 2019 | 16:57
Von
Status: Unbeschreiblich (40767 Beiträge, 14417x hilfreich)
Das kommt drauf an. Abfindungen werden dann einberechnet, wenn der Verpflichtete wegen Arbeitslosigkeit nur reduziert Unterhalt zahlen kann oder aber unter dem Mindestunterhalt liegt. Das scheint ja bei Dir nicht der Fall zu sein. Und selbst wenn, dann würde ja die Abfindung auf etliche Jahre gesplittet.
wirdwerden
#4
Antwort vom 24. Januar 2019 | 09:07
Von
Status: Schüler (259 Beiträge, 46x hilfreich)
De Abfindung kann durchaus eine Rolle spielen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abfindung-wirkt-sich-auf-unterhalt-aus_034391.html
Für die Ex gilt allerdings:
Zitat:Einer Heranziehung der Abfindung bedarf es demnach nicht, wenn der Unterhaltspflichtige im Anschluss an das beendete Arbeitsverhältnis sogleich eine neue Arbeitsstelle erlangt, die ihm ein der früheren Tätigkeit vergleichbares Einkommen einbringt.
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/abfindung-unterhalt.html
Dadurch, dass du ja offensichtlich den Mindestunterhalt für die Tochter zahlst, bleibt die Abfindung unberücksichtigt. Was anderes wäre es, wenn du durch die Arbeitslosigkeit unter den Selbstbehalt rutschen würdest. Dann würde die Abfindung mit heran gezogen.
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