Kindesunterhalt und meine fette Abfindung

23. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go507568-18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt und meine fette Abfindung

Hallo alle zusammen,
habe eine kleine Frage. Bin geschieden, bezahle monatlich 820 Euro Ehegattenunterhalt und 450 Euro Alimente an meine 7 Jahre alte Tochter.
Im November wurde ich freigestellt (mit 6 Monaten Kündigungsfrist) und meine Entlassung findet Ende Mai statt. Bis dahin bekomme ich noch meinen vollen Lohn. Dann kriege ich eine Abfindung von meinem Unternehmen in Höhe von ca. 70.000 Euro netto.
So wie es aussieht, fand ich eine andere Einstellung und beginne 01.03.2019 bei einem neuen Arbeitgeber, wo ich sogar etwas mehr verdienen werde.
Die Frage ist jetzt - wie viel von diesen 70.000 Euro muss ich als Alimente an die Tochter auszahlen?
Vielen Dank im Voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Gar nichts.


Da du bereits geschieden bist, ist wohl auch der Zugewinnnausgleich durch? Dann geht auch nichts an die Ex.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go507568-18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Gar nichts.


Da du bereits geschieden bist, ist wohl auch der Zugewinnnausgleich durch? Dann geht auch nichts an die Ex.


Klar ist der Zugewinnausgleich schon durch. An meine Ex geht nichts mehr, das weiß ich.
Aber wird meine Abfindung nicht als mein Zusatzeinkommen bewertet, so dass ich was an die Tochter als Alimente noch nachzuzahlen habe?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das kommt drauf an. Abfindungen werden dann einberechnet, wenn der Verpflichtete wegen Arbeitslosigkeit nur reduziert Unterhalt zahlen kann oder aber unter dem Mindestunterhalt liegt. Das scheint ja bei Dir nicht der Fall zu sein. Und selbst wenn, dann würde ja die Abfindung auf etliche Jahre gesplittet.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

De Abfindung kann durchaus eine Rolle spielen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abfindung-wirkt-sich-auf-unterhalt-aus_034391.html
Für die Ex gilt allerdings:

Zitat:
Einer Heranziehung der Abfindung bedarf es demnach nicht, wenn der Unterhaltspflichtige im Anschluss an das beendete Arbeitsverhältnis sogleich eine neue Arbeitsstelle erlangt, die ihm ein der früheren Tätigkeit vergleichbares Einkommen einbringt.

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/abfindung-unterhalt.html

Dadurch, dass du ja offensichtlich den Mindestunterhalt für die Tochter zahlst, bleibt die Abfindung unberücksichtigt. Was anderes wäre es, wenn du durch die Arbeitslosigkeit unter den Selbstbehalt rutschen würdest. Dann würde die Abfindung mit heran gezogen.

0x Hilfreiche Antwort

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