Hallo,
ich hoffe sehr das ich hier ein paar Tipps bzw. sogar eine Lösung für mein Problem bekomme.
Ich habe vor über 1 Jahr eine Ausbildung angefangen und eben auch BAB beantragt. Dieser wurde auch bewilligt jedoch sollte meine Mutter auch twas dazu zahlen, was sie aber nicht getan hat. Als sie die Frührente beantragt und durch bekommen hat, habe ich ihr einen Antrag zugeschickt den sie ausfüllen musste damit das Amt weiss das sie nun ein geringeres Einkommen hat und sie wohl weniger bzw. gar nichts mehr bezahlen müsste. Aber selbst den hat sie nicht ausgefüllt, egal wie sehr ich sie damit genervt habe das endlich zu tun. Jedes mal kamen andere ausreden. Nun habe ich seit Sommer keinen Kontakt mehr zu ihr, da zu viel vorgefallen ist. Ich weiss aber das sie in einen Landkreis gezogen ist, aber wo sie dort genau wohnt weiss ich nicht, zudem hat sie mittlerweile auch eine neue Handy Nummer. Da ich aber gerne mal mein Geld möchte von ihr oder Nachträglich vom Amt durch diesen Antrag von ihr ist mir eigentlich egal. Gibt es da Anlaufstellen an die ich mich wenden kann bei sowas? Oder hilft da nur noch der Gang zum Anwalt?
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten
Lg
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Mutter zahlt BAB nicht...
Hallo NiemalsNieNicht,
quote:
Gibt es da Anlaufstellen an die ich mich wenden kann bei sowas?
Nein, gibt es nicht.
Wenn Du Unterhaltsansprüche gegen Deine Eltern stellst, muss Du das selber, oder mit Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht tun.
quote:
jedoch sollte meine Mutter auch twas dazu zahlen
Wer hat hier denn Unterhalt in welcher Höhe gefordert. Und auf welcher rechtlichen Grundlage?
LG nero
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Hallo,
du kannst BAB, genau wie Bafög, als Vorausleistungen beantragen.
Die zahlen dann an dich und wenden sich dann selbst an deine Eltern.
Was ist mit deinem Vater?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert Loddar am 13.12.2011 16:37
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ABer nur, wenn die Voraussetzungen für BAB erfüllt sind. BAB geht auch dem familienrechtlichen Unterhalt vor, und nicht umgekehrt. Und ob familienrechtliche Ansprüche bestehen, das können wir hier nicht abschätzen. Jedenfalls ist das Kind nicht mehr priviligiert. Dies bedeutet, dass die Eltern keiner erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegen.
wirdwerden
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@wirdwerden,
quote:
ABer nur, wenn die Voraussetzungen für BAB erfüllt sind
quote:
Ich habe vor über 1 Jahr eine Ausbildung angefangen und eben auch BAB beantragt. Dieser wurde auch bewilligt
Hat doch seine Richtigkeit?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Ja, aber daran muss sich die Mutter nicht beteiligen, der Vater auch nicht. Ob die Eltern zusätzlich was zahlen müssen (wahrscheinlich eher nicht), das ist eine ganz andere Frage.
wirdwerden
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@wirdwerden,
quote:
Ja, aber daran muss sich die Mutter nicht beteiligen, der Vater auch nicht
Sie müssen lediglich ihr Einkommen offenlegen, in dem sie den Antrag ausfüllen, und daran haperts.
Dafür aber auch mein Rat, Vorausleistungen zu beantragen.
Grüßle
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