Partner (noch verheiratet), Geld leihen

18. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Frageamabend
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Partner (noch verheiratet), Geld leihen

Guten Abend,

Mein Partner und Vater meines Kindes ist noch verheiratet (Zugewinngemeinschaft). Nun ist er seit langem ca.
10 000 € im Minus auf seinem normalen Konto. Er hat dafür lange den Dispozins gezahlt und sich nun endlich um einen Kredit über 15 000 € bemüht (damit er etwas Puffer hat). Dieser läuft aber zu 10 % p.a.

Ich dagegen habe gespart und brauche dieses Geld momentan nicht. Ich würde es ihm gern zinsfrei / zu 1-2 % leihen. Da ich es nicht einsehe so viel Zinsen zu zahlen. Er könnte es mir dann auch monatlich zurückzahlen, was er mit dem Kredit auch machen würde.

Was wäre aber bei der Scheidung? Leihe ich ihm das Geld anstatt der Bank - kriegt sie dann die Hälfte davon? Können wir das irgendwie rechtssicher festhalten, dass er mir dieses Geld schuldet?


Die Schulden selbst sind m.E. Auch nur entstanden, da er seine Noch-Frau noch fürstlich finanziert, was er nicht müsste (Kinder sind erwachsen und sorgen für sich selbst). Und er schlecht von seiner Steuerberaterin beraten wurde (u.a. Lange in der falschen Steuerklasse geblieben und daher von einem höheren Nettolohn ausgegangen. Von diesem hat er seine Frau großzügig mitfinanziert. Dann die böse Überraschung: nachträglicher Steuerklassenwechsel und hohe Steuernachzahlung). Daher sehe ich es echt nicht ein, dass sie noch mehr Geld kriegt.

Ich freue mich über einen Rat.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Frageamabend):
Daher sehe ich es echt nicht ein, dass sie noch mehr Geld kriegt.

Nun, dann sollte man ihm das einfach nicht ermöglichen, in dem man ihm wieder günstig Geld gibt...



Zitat (von Frageamabend):
Können wir das irgendwie rechtssicher festhalten, dass er mir dieses Geld schuldet?

Klar.

Ist halt nur die wesentlich interessantere Frage, was passiert wenn er es nicht zurückzahlen kann / will.
Welche Sicherheiten gibt es denn? Keine? Dann sollte den Kredit nur jemand geben der es sich auch wirklich leisten kann.



Zitat (von Frageamabend):
Da ich es nicht einsehe so viel Zinsen zu zahlen.

Er zahlt diese Zinsen - und sie spiegeln das Risiko des Ausfalls wieder. Bei 10% wenn üblicherweise bei Leuten mit guter Bonität 3-4% fällig sind, kann man sich ausmalen wie die Profis die Bonität beurteilen ...



Zitat (von Frageamabend):
Ich dagegen habe gespart und brauche dieses Geld momentan nicht.

Dann sollte man das selber als Puffer halten - immerhin ist man auch für ein Kind verantwortlich ...



Zitat (von Frageamabend):
nun endlich um einen Kredit über 15 000 € bemüht (damit er etwas Puffer hat).

Einen (angeblichen) Puffer der über einen Kredit finanziert wird ... Abgesehen davon, dass das eine der schlechtesten Ideen ist und davon zeugt das man Probleme mit solider finanzieller Strategie hat, habe ich so ein Gefühl, wer damit "gepuffert" wird...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49274 Beiträge, 17333x hilfreich)

Zitat (von Frageamabend):
Leihe ich ihm das Geld anstatt der Bank - kriegt sie dann die Hälfte davon?


Nein

Zitat (von Frageamabend):
Können wir das irgendwie rechtssicher festhalten, dass er mir dieses Geld schuldet?


Selbstverständlich.

0x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4018 Beiträge, 645x hilfreich)

Zitat (von Frageamabend):
10 000 € im Minus auf seinem normalen Konto. Er hat dafür lange den Dispozins gezahlt und sich nun endlich um einen Kredit über 15 000 € bemüht (damit er etwas Puffer hat). Dieser läuft aber zu 10 % p.a.

Da sollten bei ihnen die Alarmglocken läuten.
Zitat (von Frageamabend):
Die Schulden selbst sind m.E. Auch nur entstanden, da er seine Noch-Frau noch fürstlich finanziert, was er nicht müsste

Wenn er schon einen Puffer benötigt, hat er doch eher ein Problem mit seinen Ausgaben.
Helfen sie ihm nicht mit Geld, sondern beim Umgang damit. Wissen sie, wie viel er nach Abzug aller Festkosten und Rücklagen noch übrig hat?

-- Editiert von User am 19. Dezember 2022 08:39

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40765 Beiträge, 14416x hilfreich)

Der letzte Absatz in @lonis Antwort ist m.E. der entscheidende. Da kann jemand offensichtlich nicht mit Geld umgehen. Bei jungen Menschen habe ich da Verständnis für, aber in dem Alter? Und was heißt "fürstlich finanzieren?" Bei Berechnung von Unterhaltsansprüchen gehen die Gerichte in der Regel nicht von einer Steuerklasse aus, weil die ja eh nur vorläufig ist, die endgültigen Steuerbeträge kann man entweder aus den Steuerbescheiden entnehmen oder aber sich ausrechnen. Da hat jemand offensichtlich lange geschlurt oder aber Dir nicht so ganz die Wahrheit erzählt.

Auch sollte Dir klar sein, dass es das "drei mal hinweg von mir" sagen in Deutschland zumindest auf der finanziellen Seite nicht funktioniert. Wir haben es hier mit einer Ehe von nicht kurzer Dauer zu tun. Die Ex ist offensichtlich die sozial Schwächere, hat entweder während der Ehe nichts selbst verdient oder deutlich weniger als der Mann. Jedenfalls hatte man sich für ein Finanzierungsmodell entschieden, und das hat halt seine Nachwirkungen. Das musst Du einfach sehen.

Vielleicht sollte er keine Rückstellungen bilden, sondern sich darauf konzentrieren, seine Schulden abzuzahlen. Und vor allen Dingen sollte mal ganz sauber gerechnet werden, und dann sollte ein Vertrag mit einer Unterwerfungsklausel zur sofortigen Zwangsvollstreckung im Falle des Verzuges von einem Notar aufgestellt werden. Damit Du nicht auch noch Dein Geld los bist. Ich hoffe sehr, er zahlt für Euer Kind Unterhalt. Kindesunterhalt geht vor Ehegattenunterhalt. Und ich hoffe, dass er anwaltlich vertreten ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37023 Beiträge, 6228x hilfreich)

Zitat (von Frageamabend):
Ich würde es ihm gern zinsfrei / zu 1-2 % leihen
Das kannst du tun.
Zitat (von Frageamabend):
Können wir das irgendwie rechtssicher festhalten, dass er mir dieses Geld schuldet?
Ja, geht auch. Dann steht dort, du hast Geld verliehen, er ist es dir schuldig. Ja und weiter?
Zitat (von Frageamabend):
Dieser läuft aber zu 10 % p.a.
Der Kredit läuft schon? Wäre der kurzfristig zu kündigen?
Zitat (von Frageamabend):
Daher sehe ich es echt nicht ein, dass sie noch mehr Geld kriegt.
Das geht ja wohl kaum mit deiner Idee.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1813 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von Frageamabend):
Mein Partner und Vater meines Kindes ist noch verheiratet (Zugewinngemeinschaft). Nun ist er seit langem ca.
10 000 € im Minus auf seinem normalen Konto. Er hat dafür lange den Dispozins gezahlt und sich nun endlich um einen Kredit über 15 000 € bemüht (damit er etwas Puffer hat).


10.000 Euro in den Miesen, und direkt noch mal 5.000 Euro mehr aufnehmen, um einen Puffer zu haben - ernsthaft?

Zitat (von Frageamabend):
Was wäre aber bei der Scheidung? Leihe ich ihm das Geld anstatt der Bank - kriegt sie dann die Hälfte davon?


Warum sollte sie die Hälfte des Geldes bekommen, das er als Kredit aufnimmt? Ob er es von dir oder von der Bank leiht, macht übrigens keinen Unterschied...

Zitat (von Frageamabend):
Die Schulden selbst sind m.E. Auch nur entstanden, da er seine Noch-Frau noch fürstlich finanziert, was er nicht müsste (Kinder sind erwachsen und sorgen für sich selbst).


Es ist seine Entscheidung, wofür er sein Geld ausgibt.

Ich würde das an deiner Stelle allerdings nicht unterstützen, indem ich ihm auch noch einen zinslosen bzw. günstigen Kredit zur Verfügung stelle...

Zitat (von Frageamabend):
Und er schlecht von seiner Steuerberaterin beraten wurde (u.a. Lange in der falschen Steuerklasse geblieben und daher von einem höheren Nettolohn ausgegangen.


Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Steuerberaterin ihn dahingehend beraten hat, nach der Trennung die Steuerklasse beizubehalten....

-- Editiert von User am 19. Dezember 2022 16:10

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33915 Beiträge, 17617x hilfreich)

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Steuerberaterin ihn dahingehend beraten hat, nach der Trennung die Steuerklasse beizubehalten.... Abgesehen davon kann man sich derlei in 5 Minuten ergoogeln. Und wozu braucht ein Arbeitnehmer eigentlich eine (teure) Steuerberaterin?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8465 Beiträge, 4624x hilfreich)

Zitat (von Frageamabend):
Dann die böse Überraschung: nachträglicher Steuerklassenwechsel und hohe Steuernachzahlung).

Welcher Steuerklassenwechsel?

Die Steuerklasse muss zwingend im Folgejahr (Januar) nach der Trennung gewechselt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

In der Geschichte des Partners sind so viele Unstimmigkeiten, da sollten alle Warnlampen angehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8465 Beiträge, 4624x hilfreich)

Anscheinend gefallen dem TE die Antworten nicht und sie ist "abgetaucht". :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12016 Beiträge, 4431x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Anscheinend gefallen dem TE die Antworten nicht und sie ist "abgetaucht".


Nicht verwunderlich, wenn man die Antworten auf ein "Sei nicht so blöd und leih ihm Geld." zusammenfassen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1813 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nicht verwunderlich, wenn man die Antworten auf ein "Sei nicht so blöd und leih ihm Geld." zusammenfassen kann.


Ratschläge sind bekanntlich auch Schläge, und letztendlich kann und soll jeder das machen, was er für richtig hält...er muss ja auch die Konsequenzen ausbaden. ;)



-- Editiert von User am 22. Dezember 2022 21:18

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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