Psychoterror und keine Hilfe vom JA :(

1. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Seifenblase87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Psychoterror und keine Hilfe vom JA :(

Hallo!
Ich versuche mal ganz vorne anzufangen, der Kindsvater und ich sind bereits seit 2011 getrennt. Zusammen gewohnt haben wir allerdings nie. Seit dem ist es immer wieder zu erheblichen Problemen bei Umgangskontakten mit unserem gemeinsamen Sohn, 5 Jahre alt, gekommen. Obwohl ich stets bemüht und freundlich bin, legt der Kindsvater mir gegenüber immer ein hohes Aggressionspotential an den Tag. Das ist so massiv, das ich schlichtweg Angst vor ihm habe. Leider kennt er seine Grenzen nicht und benimmt sich auch so vor unserem gemeinsamen Sohn bei jeder Übergabe. Ich habe schon mehrfach Rat gesucht beim Jugendamt und auch bei Beratungsstellen, aber eine Hilfestellung, die uns in irgendeiner Form weitergebracht hätte, gab es keine. Zwischenzeitlich hat mein Sohn den Kontakt zu seinem Vater aus freien Stücken, möchte ich betonen, von selbst abgelehnt. Da sein Vater des Öfteren in einem desolaten Zustand ist bei den Übergaben, und ich leider fast jedes Mal den Eindruck habe, das er nicht nüchtern ist, meine ich zu wissen woher das rührt. Ich muss dazu erwähnen, dass er eine wilde Drogenvergangenheit hat (Marihuana und Amphetamine, täglicher Konsum über viele Jahre, mehrfache Drogenentzüge). Über Bekannte weiß ich das er wohl noch konsumiert, aber alles nur Spekulationen. Habe leider keinen Beweis. Hier die Frage, was kann ich tun, damit er aus Beschluss einen Drogentest machen muss? Reicht dazu mein subjektiver Eindruck und Aussagen aus seinem Bekanntenkreis?

Naja, weiter im Text, diese „Phase", dass mein Sohn gar nicht zum Papa will, dauerte fast ein ganzes Jahr. Inzwischen geht er mit gut zureden wieder hin, aber möchte unter keinen Umständen dort schlafen. Das akzeptiert der Kindsvater leider nicht und es kommt jedes Mal zu Auseinandersetzungen, die alle an die Grenzen der Belastbarkeit führen. Obwohl mein Sohn es ihm jedes Mal selbst sagt, dass er nicht bei ihm schlafen will, werde ich wieder verbal angegriffen und dafür verantwortlich gemacht. Um diese verfahrene Situation zu entlasten, habe ich bereits dritte als Mittelsmann eingesetzt. Meine Eltern haben in der Vergangenheit die Übergabe übernommen. Doch auch ihnen tritt der Kindsvater zunehmens aggressiv gegenüber. Taucht einfach unangemeldet bei ihnen zuhause auf, ohne dass mein Sohn bei ihnen ist und auf die Übergabe wartet. Obwohl es damals vom Jugendamt eine Vereinbarung auf Zeit gab, (die wir nach einem zweiten Termin auf unbestimmt verlängert haben) bei der geregelt war, dass es mittwochs einen telefonischen Kontakt mit seinem Sohn gibt, ruft er entgegen der Vereinbarung beinahe täglich, und oft auch mehrmals, bei meinen Eltern an. Auch klare Übergabezeiten sind festgelegt, die selten eingehalten werden. Da wird aus 10:00 Uhr auch mal 15:30 Uhr, aber meistens belaufen sich die Verspätungen auf ca. eine Stunde. Ich halte es für unzumutbar, das meine Eltern ihren ganzen Tagesplan nach der Übergabe und deren Verspätungen richten. Der Kindsvater hat es sich auch schon herausgenommen nicht zu erscheinen um seinen Sohn wie verabredet um 18:00 Uhr wieder zurück zu bringen. Auch angerufen hat er nicht, um uns mitzuteilen, dass er seinen Sohn einfach da behält. In was für Sorge man da als Mutter schwebt, ist sicher vorstellbar. Und auch auf Anrufe reagierte der Kindsvater nicht. Erst seine eigene Mutter drang zu ihm durch um ihm zu sagen, dass er sich doch mal bei uns melden soll und das so nicht geht. Am Telefon hieß es dann vom Kindsvater, das unser Sohn heute dort schläft. Einverstanden war ich nicht über so eine Herangehensweise, aber irgendwie war ich auch machtlos in dem Moment. Eine Stunde später kam dann der Anruf, dass mein Sohn nach Hause will. Ich halte mich stets an alle Verabredungen und Vereinbarungen und langsam weiß ich nicht weiter: Was kann ich dafür tun, damit sich die Situation verbessert? Ich wünsche mir einen friedlichen Kontakt, der schlicht und einfach auf unseren Sohn bezogen ist. Ich möchte dem Kindsvater nicht sein Kind entziehen und meinem Sohn auch nicht seinen Vater. Im Gegenteil, ich habe stets versucht meinen Sohn zu ermutigen seinen Papa zu besuchen. Aber irgendetwas muss da gewaltig schief laufen. Der Kindsvater wird immer unberechenbarer und steigert sich, auf krankhafte Weise, in seinen Hass auf mich hinein. Ich wohne seit Januar 2015 in einer neuen Wohnung, in einer schönen Gegend, mit anständigen Nachbarn und das Letzte was ich wollte, waren Auseinandersetzungen wie in den vorigen Wohnungen, die meistens ziemlich unschön waren. Aus diesem Grund hatte ich auch nicht vor, in nächster Zeit hier eine Übergabe stattfinden zu lassen, bis sich das Verhältnis entspannt hat. Dennoch stand der Kindsvater eines Abends, als es bereits dunkel war, unangemeldet vor der Tür. Wir machten nicht auf, der Kindsvater klingelte zweimal und als wir dann immer noch nicht reagierten, fing er an, vor die Haustür zu hämmern und zu krakeelen. Mein Verlobter gab ihm durch die Sprechanlage zu verstehen, dass er gehen soll. Aber er hörte nicht auf, vor die Tür zu schlagen oder zu treten. Dann lief er noch ums Haus und grölte herum, was er sagte, haben wir nicht verstanden. Mein Sohn hat alles völlig verängstigt mitbekommen. Nach diesem Vorfall hab ich einen letzten friedlichen Versuch gestartet auf den Kindsvater zuzugehen, doch auch der endete wieder in Beschimpfungen seinerseits. Nun bin ich an einem Punkt angekommen, an dem ich Hilfe brauche. Ich bin vor kurzem wieder Mama geworden mit Zwillingen und ich habe Angst um das Wohl aller meiner Kinder, wenn ich mich hier weiterhin mit dem Kindsvater auseinander setzen muss. Vor allen Dingen habe ich Angst davor, dass der Kindsvater eines Tages vor der Tür steht, wenn ich allein mit den Kindern zuhause bin.

Ich frage mich nun, was habe ich für Rechte und an wen kann ich mich wenden?
Ich würde mir begleiteten Umgang / begleitete Übergabe wünschen, allerdings könnte ich mir das finanziell nicht leisten. Wäre bei diesem Sachverhalt eine Kostenübernahme denkbar?
Und nach wie vor frage ich mich, wie ich den verhärteten Drogenverdacht amtlich machen kann?

Das Jugendamt will nicht so recht auf meine Sorgen reagieren. Außer mit Adressen für Beratungsstellen, wo ich ja auch schon war. Was ähnlich wenig gebracht hat.


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40806 Beiträge, 14419x hilfreich)

Das Jugendamt ist nicht die Zauberfee. Es kann beraten, mehr nicht. Wende Dich an einen Anwalt, der kann eine gerichtliche Regelung herbeiführen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber er hörte nicht auf, vor die Tür zu schlagen oder zu treten. Dann lief er noch ums Haus und grölte herum, <hr size=1 noshade>

Spätestens da wäre es dochmal nötig gewesen die Polizei zu rufen?



Hier sollte man sich unverzüglich fachlicher Hilfe in Form eines spezialisierten Anwaltes bedienen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Hier die Frage, was kann ich tun, damit er aus Beschluss einen Drogentest machen muss? Reicht dazu mein subjektiver Eindruck und Aussagen aus seinem Bekanntenkreis?

Meines Wissens gibt es diese Möglichkeit in der Theorie nicht. Es gibt keinen begründeten Anlass, so einen Test durchzuführen, solange das Kind nicht konkret gesundheitsgefährdet zu sein scheint. Auch muss der Vater sich in keiner Hinsicht selber belasten, muss also nicht an einem solchen Drogentest teilnehmen, wobei er eigentlich keine Konsequenzen fürchten müsste. In der Praxis mag das dann anders aussehen und doch immer wieder solche Tests gemacht werden. Warum das dann im Einzelfall passiert, weiß ich nicht. Vielleicht gibt es da doch eine Regelung, die mir unbekannt ist, was aber eigentlich nicht der Fall sein sollte. Vielleicht sind entsprechende Eltern da einfach nur schlecht beraten oder wollen JA und Gericht milde stimmen, nehmen also rein freiwillig an den Tests teil. Sie können Ihr Jugendamt ja mal darum bitten, den Vater um einen solchen TEst zu bitten. Rechtliche Bindungswirkung hat das aber nicht.
Und selbst wenn Sie einen positiven Drogentest in der Hand haben, stellt sich noch die Frage, was Sie damit anfangen können. Meines Erachtens reicht das nicht, um den Umgang auszuschließen oder sonstige Druckmittel gegen den Vater zu erwirken. Dafür müsste das Kind wiederum konkret gefährdet sein. Das ist aber nicht schon allein deshalb der Fall, weil er gelegentlich Drogen konsumiert.
Aber beraten kann Sie da wohl wirklich nur ein Anwalt, wenn Sie mit dem JA unzufireden sind. Für mich stellt sich dann aber auch immer die Frage, warum mit einem augenscheinlich so verantwortungslosen Mann ein Kind gezeugt wird. Ähnliche Fragen kommen dann auch beim Jugendamt auf und dort hat bestimmt nicht Zeit und Lust, alle selbst eingebrockten Probleme zu lösen.

quote:
Obwohl mein Sohn es ihm jedes Mal selbst sagt, dass er nicht bei ihm schlafen will, werde ich wieder verbal angegriffen und dafür verantwortlich gemacht.

Der Grund dafür sollte klar sein. Der Umgang mit dem Sohn läuft offenbar auch aus den Augen des Vaters nicht so optimal, wie er sich das vorstellt. Was dafür wiederum der Grund ist, kann erstmal egal sein. Fakt ist, dass bedauerlich viele Mütter in solchen Konstellationen den Vater vor dem Kind schlecht machen, es manipulieren und den Umgang so vereiteln wollen. Das muss bei Ihnen nicht der Fall sein. Dennoch ist es nicht ganz abwegig, dass der Vater uf solche Gedanken kommt. Bei sich selber suchen Menschen den Fehler immer zuletzt.
Sie können sich vor solchen Vorwürfen nur schützen, indem Sie dem Sohn durchgehend ein gutes Bild vom Vater vermitteln und alles dafür tun, Ihn für Übernachtungen zu begeistern. Wer weiß, vielleicht entspannt sich das ja alles ein wenig, wenn der Sohn älter ist.


Ansonsten gibt es da meiner Meinung nach wenig Möglichkeit, den Umgang nach Ihren Vorlieben zu gestalten. Klar ist, dass Sie beim Familiengericht eine Umgangsregelung festlegen lassen können. Diese Vereinbarug wird dann verbindlich sein und auch die Umstände der Übergabe genauestens regeln. Solche Regelungen halte ich aber grundsätzlich eher für weniger sinnvoll, weil sie allen Beteiligten Flexibilität nimmt und auch das Eigenverantworten abspricht. Vor allem aber müssen Sie meiner Meinung nach fest davon ausgehen, dass diese keinen begleiteten Umgang beinhalten wird. Dafür sieht das Jugendamt anscheinend keinen Bedarf und das Gericht wird diesen nur dann veranlassen, wenn anders gar kein Umgang möglich wäre. Vielmehr müssen Sie damit rechnen, dass darin dann auch Übernachtungen beim Vater verbindlich vorgeschrieben werden.


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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8089x hilfreich)

quote:
Ich frage mich nun, was habe ich für Rechte und an wen kann ich mich wenden?


Ein guter Anwalt kann hier helfen. Und sicher wäre auch hilfreich, wenn Sie Tatsachen sachlich und kurz schildern. Ich meine das wirklich nicht böse, aber Sie haben es geschafft, in Ihrer Frage mindestens 3 Straftaten Ihres Expartners so geschickt zu verstecken, dass selbst die Polizei die nicht feststellen würde. Und user hier schreiben von "Vorlieben bei der Gestaltung des Umgangs!". mehr Sachlichkeit, einfach dass Sie konkret schreiben, wie sich Ihr EX wann verhalten hat, wäre sicher hilfreich.

Entweder Sie zeigen langsam oder Ihre Ex macht Ihnen noch mindestens einige Jahre Ihr Leben zur Hölle,. Opferberatungsstellen können helfen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40806 Beiträge, 14419x hilfreich)

Es gibt keinen Automatismus zwischen Drogenabhängigkeit und Kindsentzug.

wirdwerden

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#6
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 144x hilfreich)

"Solche Regelungen halte ich aber grundsätzlich eher für weniger sinnvoll, weil sie allen Beteiligten Flexibilität nimmt und auch das Eigenverantworten abspricht" Harry van Seil

Flexibilität und Eigenverantwortung funktionieren nur, wenn sie nicht gleichbedeutend mit totaler Unzuverlässigkeit und Willkür sind, dann ist eine klare Regelung eindeutig vorzuziehen.

Beschließt die Mutter, einen Umgangstermin mal eben ganz spontan - flexibel - um ein paar Stunden zu verschieben, natürlich ohne Bescheid zu sagen, käme das vermutlich beim Vater nicht besser an, als wenn der Vater spontan - flexibel - Stunden später oder überhaupt nicht auftaucht, sei es nun zur Abholung oder zur Übergabe.

Diese Art Flexibilität bedeutet für alle, außer dem "Flexiblen", eine erhebliche Beeinträchtigung, die sich weder Väter noch Mütter auf Dauer antun lassen sollten.

Anwalt ist ganz sicher ein sehr guter Rat, nur können sich viele den nicht leisten, und die Rechtsschutzversicherung streikt bei Familienrecht!



-- Editiert diemut am 16.02.2015 19:54

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40806 Beiträge, 14419x hilfreich)

1. Es gibt das Zauberwort "Beratungshilfe." Und die 15 €, die dann der Anwalt kostet, die hat doch jeder übrig.

2. Die Rechtsschutzversicherung streikt nur dann hinsichtlich der Kostenübernahme, wenn Familienrecht nicht Gegenstand des Versicherungsverhältnisses ist. Es gibt inzwischen Versicherungen, die auch Familienrecht versichern. Allerdings darf der Fall, wie bei allen Versicherungsfällen, nicht vor Versicherungsabschluss eingetreten sein.

wirdwerden



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 144x hilfreich)

Das Zauberwort war mal ein richtig guter Tipp, wirdwerden, muss ich mir merken.

Es wäre ja sehr zu begrüßen, wenn die RSV inzwischen Familienrecht (und Vertragsrecht) nicht mehr irgendwo im Kleingedruckten standardmäßig ausschließen würden, denn als Laie merkt man das erst, wenn man in die Falle getappt ist und keine Deckung hat.Oder meintest du lediglich, dass man nach jeder einzelnen Leistung extra fragen müsste? Schwierig, wenn man zu einem Zeitpunkt abschließt, wenn man noch gar nicht ahnt, wofür man sie einmal brauchen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>denn als Laie merkt man das erst, wenn man in die Falle getappt ist und keine Deckung hat. <hr size=1 noshade>

Nö, das merkt man eigentlich vorher.
Wenn nicht, wäre das dann eindeutig der Faktor "selbst schuld", das kann man dann nicht der Versicherung anlasten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 144x hilfreich)

Ist so eine Sache mit dem saloppen "selbst schuld". Man verkauft einem jungen, unerfahrenen Menschen eine Versicherung, von der er annimmt, sie würde ihm im Falle eines Falles helfen (Advocard ist Anwalts Liebling...) und wenn dann ein Fall des Falles nach vielen Jahren eintritt, heißt es: Ätsch, hättest du mal das Kleingedruckte gelesen und alle Eventualitäten vorausgesehen.

Eine ganz normale Police enthält so viele Seiten im wahrsten Sinne des Wortes Kleingedrucktes, dass einem selbst dann die Lettern vor den Augen verschwimmen, wenn man gezielt nach etwas ganz Bestimmtem scannt, von alles genau lesen und den Jargon auch noch verstehen ganz zu schweigen. Honi soi qui mal y pense!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Dem Gericht ist das egal. Man hätte es lesen können.
Macht man es nicht und sind die vertraglichen Vereinbruangen wirksam vereinbart worden, ist das halt "selbst schuld" (juristisch heist das "fällt dem Kunden zur Last").



Allerdings sollte das Kleingedruckte nicht zu klein sein, so der BGH (Az.: II ZR 135/82 ) und das LG Köln meinte nicht wesentlich kleiner als Schriftgröße 12 sollte es sein (Az.:18 O 351/08 ).
Ist das Kleingedruckte zu klein, kann es als nicht mehr wirksam vereinbart gelten.





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