Guten Tag,
meine Frau und ich wollen uns seit zwei Jahren scheiden lassen. Wir warten damit aber noch, bis die Kinder unabhängig sind, und das kann noch bis zu 8 Jahren dauern.
Vor 5 Jahren haben wir unser Haus aufwändig umgebaut. Meine Eltern haben uns damals 50 000 Euro für den Umbau geschenkt. (Meine Mutter lebt inzwischen leider nicht mehr.)
Kann mein Vater bei meiner Scheidung diese 50 000 Euro zurückverlangen, oder kann man das Geld beim Zugewinnsausgleich abziehen? Es sind dann ja immerhin 13 Jahre seit der Schenkung vergangen, verjährt das irgendwie?
Leider ist mein Vater schon recht alt, zum Glück gesund, aber es ist immerhin möglich, dass er bei meiner Scheidung nicht mehr lebt. Ich möchte ihn auch jetzt möglichst nicht damit belasten, irgendwelche Erklärungen zu schreiben.
Würden also in vielen Jahren die Kontoauszüge als Beweis für dieses Geldgeschenk ausreichen - selbst wenn die Bank ja nach mehr als zehn Jahren ihre Daten über diese Geldbewegungen gelöscht hat? Kann man diese Kontoauszüge nachträglich von der Bank bekommen?
Was könnte ich sonst als Beweis vorlegen?
Danke!
Dad23
Schenkung der Eltern im Zugewinn - reicht Kontoauszug als Beweis nach 13 Jahren?
Hallo,
Ich würde mir auf jeden Fall die Schenkung vom Vater bestätigen lassen ( Wichtig:Schenkung soll ausgesprochen nur für dich sein).
Schenkungen kommen ins jeweilige Anfangsvermögen, dadurch hat man gute Chancen dass man dieses Geld
bei Scheidung zurückbekommt ( vorrausgesetzt es ist durch dieses Geld eine Wertsteigerung des Hauses eingetreten, die sich beim Verkauf auswirkt).
edy
Zitat:oder kann man das Geld beim Zugewinnsausgleich abziehen?
Eine Schenkung zählt zum Anfangsvermögen und fällt daher nicht in den Zugewinnausgleich.
Zitat:Würden also in vielen Jahren die Kontoauszüge als Beweis für dieses Geldgeschenk ausreichen
Ja, wenn man die Kontoauszüge aufbewahrt hat.
Zitat:Kann man diese Kontoauszüge nachträglich von der Bank bekommen?
Nur, wenn die Bank die Daten noch nicht gelöscht hat.
Zitat:Was könnte ich sonst als Beweis vorlegen?
Vielleicht hat der Vater seine Kontoauszüge aufbewahrt.
Gehst Du davon aus, dass Deine Frau den Erhalt der Geldschenkung bestreitet?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Edy und hh,
danke für eure Antworten. Ja, dann muss ich meinen Vater wohl plagen und ihn bitten, diese Erklärung zu schreiben.
Die Kontoauszüge habe ich nicht mehr, aber ich glaube, die Banken bewahren die Daten zehn Jahre lang auf. Gegen eine Gebühr kann man sich die Kontoauszüge nachträglich ausdrucken lassen.
Ob meine Frau die Schenkung bestreitet? Ich würde denken, wenn es keine Beweise mehr gibt, dann wird sie sich auch nicht mehr erinnern. So wie die Dinge jetzt stehen, wird es bei der Scheidung nicht viele Großzügigkeiten geben, und sie wird dann ja auch von einem Anwalt beraten.
Also, vielen Dank!
Dad 23
Hi, das Problem ist hier nicht die Schenkung, also die Summe an sich. Der Geldfluss lässt sich anhand der Kontoauszuge durchaus rechtssicher belegen, worauf die Vorschreiber ja auch schon hinwiesen.
Wenn ihr zu dem Zeitpunkt bereits verheiratet ward, musst Du zusätzlich noch nachweisen können, dass es sich um eine Schenkung nur an Dich nicht an die Familie gehandelt hat.
Lässt sich dies nicht nachweisen und gab es auch keinen Vorbehalt wäre der bessere Weg, dass der Vater das Geld zurückfordert.
Berry
Danke!
Kontoauszüge hab ich inzwischen besorgt ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
21 Antworten
-
43 Antworten