Hi
meine Ex tut den Begleiteten-Umgang jedes mal auszusetzen.
und die begründung sei das sie jedes mal krank sei sprich unsere Tochter.Das ist nun der 2Begleiteten-Umgang wo der erste nur 2monate ging wo es eigentlich 6Monate gehn sollte,u denn von KM abgebrochen worden ist "wegen Risiokoschwangerschft"ok hab verständis darfür,nur meine erfahrung mit der KM sind halt keine guten erfahrung hab,nun hat sie das 3kind zu weltgebracht,nun sind wieder ca8monate vergangen, nun hat das Familiengericht entschieden mit den dem 2 Begleiteten-umgang das ich unser tochter sehn darf übrings ist sie nun 3jahre u5 monate alt,ich war mit der KM nicht Verheiratet,
nun läuft der begleiteten-umgang fast 4monate u von den 4monate hat sie 11mal wegen angeblichen krankheit abgesagt davon hat sie nur bissher 2mal gelbenschein abgegeben.ich wollte gern wissen ob in der ganzen zeit wie das begleiteten-umgang läuft auch fortlaufend Dokumentiert werden muss??? und wie sieht das aus wenn ich das auf- haltsrecht für meine tochter beantrage das gemeinsesogerrecht läuft noch, hätte ich hier dies auch zukriegen! ich denk bei denn normal umgang wird die KM genau so die termine haufiger absagen,u der Auskunftpflicht kommt sie auch nicht nach.Mfg
-- Editiert am 04.02.2011 14:08
-- Editiert am 04.02.2011 14:09
-- Editiert am 04.02.2011 14:09
umgangsverweigerung/aussetzen/Begleiteten-umgang.
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Ob Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommst, das kann hier niemand abschätzen. Klar ist aber, dass Dir ein geordnetes Umgangsrecht zusteht, bzw. Eurem Kind. Geh zu einem Anwalt. Der soll bei Gericht ein Zwangsgeld beantragen für jeden Fall, in welchem der Umgang verweigert wird. Ausserdem sollte überprüft werden, ob nun wirklich betreuter Umgang erforderlich ist. Risikoschwangerschaft hat ja mal so gar nichts mit Deinem Umgang zu tun. Du holst das Kind bei der Mutter ab, und gut ist. Abgesehen davon ist das ja vorbei.
Die Mutter will, nach meiner Einschätzung, Fakten schaffen. So etwa unter dem Motto "das Kind kennt den Vater doch gar nicht, hat ihn in den letzten Jahren nur xy-mal gesehen." Und dann kann auch alles andere den Bach runtergehen. Also, zurre jetzt und sofort Dein Umgangsrecht fest. Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
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