Ermittlung von ehemaligen Anschriften im Ausland

12. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Platinumer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlung von ehemaligen Anschriften im Ausland

Hallo Zusammen,

meine Freundin bewirbt sich auf einen Job am Flughafen (Stuttgart, Baden-Württemberg).

Sie ist in Nigeria geboren, dann nach Italien gezogen und wohnt nun in Deutschland. Sie hat noch keinen deutschen Pass, sondern einen nigerianischen. Keine Ahnung ob das wichtig ist.

Weil es ein Job am Flughafen ist, muss sie so gut wie alles nachweisen. Unter anderem auch sämtliche Anschriften, sowohl aus Deutschland (bereits erledigt), wie auch aus Italien.
Sie hat die Adressen, allerdings benötigt sie jetzt auch noch das genaue Datum, von wann bis wann sie dort gemeldet war.

Das sollte natürlich auch innerhalb von ein paar Tagen funktionieren, weswegen, dort im Rathaus (oder wo auch immer) anrufen und das ganze per Post schicken lassen, wäre der letzte Ausweg.
Wir kennen uns beide überhaupt nicht mit solchen Dingen aus, das einzige, was ich im Internet gefunden habe ist die erweiterte Melderegisterauskunft. Hier bin ich mir aber nicht sicher, ob auch die Anschriften aus dem Ausland dazugehören, oder ob das nur deutsche Anschriften beinhaltet.

Wenn mir bitte jemand sagen könnte, wie wir am schnellsten an die genauen Daten (plural Datum) der italienischen Anschriften kommen.

Vielen Dank :)

-- Editiert von Moderator topic am 13. Mai 2023 18:38

-- Thema wurde verschoben am 13. Mai 2023 18:38




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40936 Beiträge, 6609x hilfreich)

Zitat (von Platinumer):
Keine Ahnung ob das wichtig ist.
Seit wann lebt sie in D? Hat sie eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit? Was sagt ihr Aufenthaltstitel?

Zitat (von Platinumer):
Wenn mir bitte jemand sagen könnte, wie wir am schnellsten an die genauen Daten (plural Datum) der italienischen Anschriften kommen.
Keine Ahnung. Wenn die Freundin zwar die Adressen von italienischen Wohnungen hat, aber nicht mehr weiß, wann sie dort gewohnt hat...?
Ein erweiterte Melderegisterauskunft kann man beantragen, aber in ein paar Tagen ist da wohl nichts erreicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__45.html

Warum fragst du im Unterforum *Sozialrecht*?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50259 Beiträge, 17589x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ein erweiterte Melderegisterauskunft kann man beantragen, aber in ein paar Tagen ist da wohl nichts erreicht.


Richtig, jedoch enthält die wohl kaum die italienischen Daten und die deutschen Daten hat sie ja schon.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130683 Beiträge, 41567x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ein erweiterte Melderegisterauskunft kann man beantragen,

Da finden sich aber regelmäßig keine ausländischen Daten drin ...



Zitat (von Platinumer):
Wir kennen uns beide überhaupt nicht mit solchen Dingen aus,

Ich bezweifele, das man hier auf jemanden trifft, der sich mit italienischem Melderecht auskennt ... falls es dort so was überhaupt gibt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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