Private Feier in einem gemieteten Club

24. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pavel_89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Feier in einem gemieteten Club

Guten Abend allerseits!

Mein Anliegen: Ich plane eine Art Abschiedsfeier mit meinen Freunden und Bekannten. Dazu beabsichtige ich ein Anmietung eines Clubs für einen Abend. Habe schon mit dem Zuständigen gesprochen, dessen Angebot folgende Sachen enthält: 500 € für den Club (Miete + Feinreinigung),+ ein Ansprechpartner (oder Aufpasser seitens der Clubvermietung), je nach Anzahl der Gäste 1 oder 2 Security (100 € pro Kopf) und eine (so wie ich es verstanden habe) Haftpflichtversicherung der Gäste (1 € pro Person). Das Ganze soll als eine private Feier vonstatten gehen.

Was für Probleme könnte ich mit dem Gesetz kriegen?
Um die Miet- udn Getränkekosten zu decken, würde es alles gegen Bezahlung laufen. Die Gäste kommen nach einer Gästeliste rein. Ist es im Rahmen einer privaten Feier ( ist theoretisch eine geschlossene Veranstaltung)?
Da ich allein für den Mietvertrag unterschreibe, hafte ich automatisch für alle. Wie ist es mit Gästen unter 18 Jahren? Hebt sich meine Haftung auf, wenn minderjährige Gäste (sowie in manchen Diskotheken der Fall ist) durch einen sogenannten Muttizettel die Haftung auf eine sie begleitende, erwachsene Person übertragen?
Wie steht es mit der Bar und den alkoholischen Getränken? Kann ein einfacher Erwachsener mit etwas Erfahrung (ohne jegliche "Gewerbescheine") einfach so alkoholische Getränke ausschenken. Bei den Minderjährigen hatte ich vor der Erkennbarkeit wegen ein anderes Band zu verteilen. Wäre es so in Ordnung?
Außerdem wollte ich aufgrund des mageren Budgets keinen DJ mieten, sondern einfach eine "interaktive" Playlist am Laptop abspielen. Spricht da was dagegen?

Das wars für das Erste! Wäre sehr dankbar für Ihre Antworten und Ratschläge.

Mit freundlichen Grüßen

Pavel




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> ist theoretisch eine geschlossene Veranstaltung

Theoretisch oder praktisch? Wenn es eine Gästeliste gibt, ist es geschlossen. (Wenn jeder auf der Gästeliste noch "1 oder 2 Freunde" mitbringen darf, wohl auch noch.)

> Hebt sich meine Haftung auf, wenn minderjährige Gäste (sowie in manchen Diskotheken der Fall ist) durch einen sogenannten Muttizettel die Haftung auf eine sie begleitende, erwachsene Person übertragen?

Das kann man so nicht beantworten, weil es immer die Frage ist "Haftung wofür gegenüber wem?".
Wenn du den Boden mit Eis bedeckst und jemand rutscht aus und bricht sich die Hand, haftest du, auch wenn derjenige mit einem Erwachsenen da ist, der "für ihn haftet".

> Kann ein einfacher Erwachsener mit etwas Erfahrung (ohne jegliche "Gewerbescheine") einfach so alkoholische Getränke ausschenken.

Bei einer richtigen privaten Party natürlich, oder servierst du deinen Gästen zuhause auch immer nur Mineralwasser?

> Bei den Minderjährigen hatte ich vor der Erkennbarkeit wegen ein anderes Band zu verteilen.

Das klingt nun nicht nach einem funktionierenden Altersverifikationssystem...

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Und du glaubst du kannst mit einer "Gästeliste" aus einer kommerziellen Veranstaltung eine private Party machen kann das gewaltig nach hinten losgehen. Wieviel Freunde brauchst du denn damit es sich lohnt. Der Sinn einer Securiy bei deinen Freunden würde mich bedenklich stimmen.

Übrigens ist der Alk-Ausschank an Jugendliche verboten, wirst du erwischt das die besoffen auf deiner Party liegen haftest du wohl mehr oder weniger. Aber das Ordnungsgeld (sStrafe) trifft dich auf jeden Fall.

quote:
Kann ein einfacher Erwachsener mit etwas Erfahrung (ohne jegliche "Gewerbescheine") einfach so alkoholische Getränke ausschenken


Nö, du kannst mit Freunden einen saufen. Deine Frage ziehlt auf gewerbliche Tätigkeit dafür brauchst du ne Genemigung.

K.


P.S. für Vereine gibt es Sonderregelungen, wie z.B das Sommerfest


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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#3
 Von 
Pavel_89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten! Klingt ja nicht besonders toll ^^
Die Security ist ein Pflicht seitens der Clubvermietung. Es soll auch eine Ausweiskontrolle durchgeführt werden.
Aber kann man denn hier in Deutschland keine normale Feier veranstalten? Diese Feier soll nicht von dierekt von mir ausgehen, sondern ein gemeinschaftliches Projekt werden. Kann man sich da irgendwie gesetzlich absichern? Denn ich kann ja nicht zu 100 % garantieren, dass an dem abend alles glatt verläuft. Und wenn da zufällig irgendwelche Behörden vorbei kommen, sitz ich auf dem Misthaufen!
Hat jemand ein paar Ratschläge? Wär mir eine grpße Hilfe!

PS: Geplant sind circa 100 Leute.

-- Editiert am 24.07.2009 23:11

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