Rechnung für Reparatur - Ohne Auftrag

28. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Remo1419
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung für Reparatur - Ohne Auftrag

Hallo zusammen,

angenommen ein Gerät einer Firma hat einen Fehler. Die Firma kontaktiert den Hersteller telefonisch. Die Dame am Telefon nimmt die Fehlerbeschreibung auf und sagt "Es wird sich dann jemand bei Ihnen melden".

Am Tag darauf steht unangekündigt ein Servicetechniker des Herstellers bei der Firma vor der Tür. Auf den Hinweis das man eigentlich einen Rückruf gewartet hätte erwidert er "Der geschilderte Fehler ist bekannt. Da hätte man Ihnen telefonisch nicht weiterhelfen können."

Anschließend schraubt er das Gerät auseinander und tauscht das Netzteil aus. Er notierte die vorgenommenen Arbeiten und ich sollte die Richtigkeit der Angaben mit meiner Unterschrift bestätigen. Er erwähnt mit keinem Wort irgendwelche entstehenden Kosten. Auch auf dem "Reparaturbericht" steht davon nichts.

Nach einer Woche liegt dann eine Rechnung des Herstellers im Briefkasten. Besagte Firma soll nun fast 600 € für die Reparatur bezahlen.

Was sollte diese Firma in diesem Fall tun?

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Als Firma hast du schon mal weniger Rechte als der normale Verbraucher.

Man wird hier davon ausgehen können, wenn eine Reparatur ausdrücklich zugelassen wurde (mit vorgehaltener Pistole wurde niemand gezwungen und heimlich wurde auch nichts gemacht), ist auch der übliche Preis zu zahlen.

Je nach Art und Umfang des Fehlers wird man ggfs. auch gar nicht begründen können, wieso man eine kostenpflichtige Reparatur nicht gewollt haben sollte.

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#2
 Von 
Remo1419
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Information: Bei dem Gerät handelt es sich um eine Touchscreen-Waage für den SB-Betrieb.

Wir hätten aber eine Begründung (bzw mehrere):
1. Wie gesagt wollten wir eigentlich nur eine Auskunft wo der Fehler liegt.
2. War das Gerät noch funktionsfähig. Es startete nur mehrmals täglich neu. Nach einer Minute ist das Gerät dann aber wieder betriebsbereit.
3. Wir haben das Gerät vor 9 Monaten gebraucht gekauft. Vom Verkäufer wurde uns eine 12 monatige Garantie zugesichert.
4. Wir haben für das Gerät damals ca 900 € bezahlt. Die Reparatur (der Tausch des Netzteils) soll nun 560 € kosten. Das sind über 60% vom Anschaffungspreis.

Jetzt kommt aber noch hinzu das der Tausch des Netzteils rein gar nichts gebracht hat. Der benannte Fehler taucht nach wie vor auf.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Jetzt kommt aber noch hinzu das der Tausch des Netzteils rein gar nichts gebracht hat. Der benannte Fehler taucht nach wie vor auf. <hr size=1 noshade>


Dann muss der Hersteller/Reparateur aus dem Werkvertrag nachbessern.

Wenn du dir mal § 632 BGB durchliest, gibt es grundsätzlich keinen Zweifel, daß er seine Vergütung beanspruchen kann. Du kannst aber die Zahlung zurück behalten, bis nachgebessert wurde.

Mit dem Kauf hat das nichts zu tun, wenn der Verkäufer tatsächlich eine Haltbarkeits-"Garantie" (./. Gewährleistung) gegeben hat, haftet nur der daraus, nicht der Hersteller.

Wenn ein Mangel auftritt, muss man sich an den Verkäufer wenden und Den um Beseitigung bitten. Repariert man eigenmächtig selbst, geht der Anspruch verloren.

Du kannst sebstverständlich versuchen, den Verkäufer zur Erstattung der Rechnung zu bewegen. Erzwingen liesse sich das aber nicht.

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-- Editiert asap am 29.01.2014 12:05

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