Sportwetten und Casino Einzahlungen Rückerstattung Anwaltskosten?

23. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
go613274-69
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Sportwetten und Casino Einzahlungen Rückerstattung Anwaltskosten?

Hallo, ich habe bei zwei großen und bekannten Glücksspielanbietern im Internet im Zeitraum von 2013-03/2021 einmal knapp 20.000 und einmal knapp 10.000€ verloren (Nachweise vorhanden).

Ich habe nun mehrere Urteile auch von Oberlandesgerichten gelesen, wo man den Klägern die Einzahlungen rückerstattet hat, also für den Kläger entschied.

Ich möchte gar nicht auf die moralische Richtigkeit eingehen.

Mich interessiert es wie der Weg der Klage abläuft.

Es gibt offenbar Anwälte im Internet (Anwälte.de). Die versprechen sich hierfür ein zu setzen.

Wie sehen die Kosten aus, also wenn man die obigen zwei Beträge als Beispiel nimmt.

Ich habe keine Rechtschutzversicherung oder sowas.

Weiter habe ich gelesen, dass der oder die Anwälte bei einer erfolgreichen Klage nochmals einen Prozentsatz von der Summe wollen, stimmt das? Und falls ja wie hoch ist dieser?

Vielleicht kann mir einer von euch ein Rechenbeispiel mit 10.000 und 20.000€ machen.

Ich bin absoluter Laie und habe keine Ahnung wie das mit den Anwalts, Gerichts und allgemein Kosten aussieht.

Daher über eine hilfreiche Antwort sehr dankbar.

Grüße

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116345 Beiträge, 39254x hilfreich)

Diese Fragen stelle man sinnigerweise dem Anwalt den man zu beauftragen gedenkt ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go613274-69
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
sinnigerweise


Sinnigerweise wollte ich wissen, wie das generell aussieht mit den Kosten bei diesem Sachverhalt oder das jeder Anwalt so berechnen kann wie er will....

Sei halt einfach leise wenn du nicht helfen willst/kannst.

Danke und Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 258x hilfreich)

Zitat (von go613274-69):
Vielleicht kann mir einer von euch ein Rechenbeispiel mit 10.000 und 20.000€ machen.

Ich bin absoluter Laie und habe keine Ahnung wie das mit den Anwalts, Gerichts und allgemein Kosten aussieht.
https://www.juris.de/jportal/nav/services/prozesskostenrechner/index.jsp

All dies ist Gesetz.
Wenn man von jemandem die Zahlung von 20.000 EUR fordert im Wege der Klage dann ist 20.000 EUR der Streitwert.
Nach diesem bemessen sich die Kosten.

Konkret:
Eigene Anwaltskosten: 2.469,25 €
Fremde Anwaltskosten: 2.469,25 €
Gerichtskosten: 1.146,00 €
Gesamtsumme: 6.084,50 €

Das ist zu bezahlen wenn wann verliert. Wenn man obsiegt ist nichts zu bezahlen.

Aber ACHTUNG:
Es gibt auch Werbung von Anwaltskanzleien, die suggeriert dass Klagen Aussicht auf Erfolg hätten, von VW Schadenersatz zu bekommen bei Fahrzeugen die mit dem Nachfolgemodell des EA189 ausgerüstet sind, insoweit den Dieselskandal prolongieren wollen.

Was in jener Werbung suggeriert wird muss in allen Einzelfällen nicht zutreffen - aber ohne dass Schadensersatzanprüche entstehen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bertram-der-bärtige
Status:
Lehrling
(1387 Beiträge, 113x hilfreich)

Wer wissen will. Was Dienstleitster auf die Rechnung stzt. Fragt das den Leister. Logisch
Und nicht die Welt. wie wollen die das wissen`?
Was andere machen. Ist egal

Signatur:

Ich weiß, dass ich nicht alles weiß. Manchmal ist es schön, nicht alles zu wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go613274-69
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Das ist zu bezahlen


Ok, danke schon mal.

Noch eine wichtige Frage, vielleicht hast Du das oben überlesen.

Es handelt sich ja bei diesem Beispiel um 20.000€

Angenommen der "Streit" wird gewonnen. Dann stünde mir ja ie volle Summe zu... aber ist dann von den 20.000 sowas wie eine Provision zusätzlich fällig?
Habe schon öfters von "Im erfolgsfall X% Provision (oder sowas in der Art)" gehört/gelesen.

Ist dies normal in dieser Angelegenheit?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116345 Beiträge, 39254x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Das ist zu bezahlen wenn wann verliert. Wenn man obsiegt ist nichts zu bezahlen.

Das ist nur leider nicht die Meinung von Gesetzgeber und Rechtsprechung und somit schlicht falsch ...


Anwälte dürfen im Rahmen der Gesetze Vergütungen vereinbaren und abrechnen, bedeutet auch Honorarvereinbarungen und sogar Provisionsmodelle sind möglich - und die können weit ab von den Ergebnissen des oben genannten Rechners liegen.


Und wenn man obsiegt ist selbstverständlich alles zu bezahlen was man beauftragt hat, oft sogar schon vorher (Anwälte wollen Vorschuss, Gerichtskosten sind zu bezahlen bevor es mit der Klage losgeht, ...).


Wenn man Glück hat und der Gegner zahlungsfähig ist, kann man sich die Kosten als Schadenersatz von Gegner zurückholen.
Aber dann auch nur die "zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten" - mit etwas Pech bleibt man bei Honorarvereinbarungen und Provisionsmodellen also auf dem Großteil der Kosten sitzen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 258x hilfreich)

Zitat (von go613274-69):
Angenommen der "Streit" wird gewonnen.
Ob ein Rechtsstreit durch den Kläger gewonnen wird hängt alleine davon ab ob der Klageanspruch (in dem Fall der Zahlungsanspruch) im gerichtlichen Verfahren begründet werden kann.
Das würde ich da als zweifelhaft ansehen (ohne dass ich auf diesem Sektor irgendeine eigene Erfahrung hätte), weil die "führenden Glücksspielanbieter im Internet" werden sich wohl mit ihrem Angebot und dessen Durchführung rechtlich perfekt abgesichert haben.

Zitat (von go613274-69):
Dann stünde mir ja ie volle Summe zu... aber ist dann von den 20.000 sowas wie eine Provision zusätzlich fällig?
Wenn diese Klage gegen den Glückspielanbieter auf Zahlung von 20.000 EUR - WIDER ERWARTEN - gewonnen wird, dann erhältst du 20.000 EUR vom Glückspielanbieter, ausserdem die von dir als Kläger gezahlten Gerichtskosten sowie deine Anwaltskosten erstattet.

Zitat (von go613274-69):
Habe schon öfters von "Im erfolgsfall X% Provision (oder sowas in der Art)" gehört/gelesen.
Das Gehörte/Gelesene hat sich wohl auf Amerika bezogen. Dort ist das Rechtssystem anders. Dort bekommt ein Kläger durchaus einen x-Millionen-Dollar-Betrag zugesprochen (und der Anwalt 50% davon oder mehr) weil er gegen eine Fast-Food-Kette klagt, er hätte sich die Zunge verbrannt weil auf dem Kaffeebecher der Hinweis "VORSICHT HEISS!" fehlte.

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#8
 Von 
go613274-69
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
mit etwas Pech bleibt man bei Honorarvereinbarungen und Provisionsmodellen also auf dem Großteil der Kosten sitzen



Auch hierfür danke.

Verstehe nur nicht wieso, bei diesem Sachverhalt fast ausschließlich auf Honorarbasis/Provision gearbeitet wird seitens der Anwälte.

Und diese fangen soweit ich gehört habe meist bei über 37% erst an...

Übel.



-- Editiert von go613274-69 am 23.07.2022 23:05

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#9
 Von 
go613274-69
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AR377):
erden sich wohl mit ihrem Angebot und dessen Durchführung rechtlich perfekt abgesichert haben.


Habense nicht, denn sonst gäbe es nicht eine Palette von Urteilen gegen sie.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 258x hilfreich)

Zitat (von go613274-69):
Habense nicht, denn sonst gäbe es nicht eine Palette von Urteilen gegen sie.
Wenn es so sehr viele Urteile gegen sie gibt (das weiss man verbindlich woher?), die sie verpflichten verlorene Einsätze zurück zu erstatten (etwa alle? Oder welche besonderen Voraussetzungen müssen vorliegen?), wobei sie Gewinne auch auszahlen müssen, dann darf man gespannt sein wie lange sie noch wirtschaftlich überleben können.

Nicht dass man klagt auf Rückzahlung von Einsätzen und bis die Klage durch ist haben sie nichts mehr.

Das wäre dann Pech im Glück im Pech ...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116345 Beiträge, 39254x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Ob ein Rechtsstreit durch den Kläger gewonnen wird hängt alleine davon ab ob der Klageanspruch (in dem Fall der Zahlungsanspruch) im gerichtlichen Verfahren begründet werden kann.

Wie kommt man denn auf so eine absurde Theorie?



Zitat (von go613274-69):
Verstehe nur nicht wieso, bei diesem Sachverhalt fast ausschließlich auf Honorarbasis/Provision gearbeitet wird seitens der Anwälte.

Naja, die spielsüchtigen sind jetzt nicht gerade die solventesten Klienten.

Des weiteren ist da auch einiges an Aufwand, der mit dem normalen Satz finanziell nicht zu stemmen ist.

Und es gehen auch sehr viele Verfahren in die Hose und die Aussicht das der Anwalt die Kosten vom Mandanten jemals zurückbekommt sind meist gering - insofern
müssen die Kosten der Fehlschüsse woanders herkommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go613274-69
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AR377):
dann darf man gespannt sein wie lange sie noch wirtschaftlich überleben können.


Es handelt sich hierbei um ein Milliardengeschäft.

Die meisten "Nutzer" der Angebote haben keine Ahnung von den Gesetzen bzw. der Möglichkeit das verlorene Geld zurück zu holen.

Ich bin auch nur durch ein anderes Forum auf das Thema "Chargeback" gestoßen.

Natürlich muss man gewisse Kriterien erfüllen.

Allerdings kann man nach den neueren Urteilen auch einfach sagen. Alle Anbieter haben bis Juni 21 ihr Angebot illegal angeboten, da keine Erlaubnis.

Deswegen ja auch ein neuer Glücksspielstaatsvertrag seit 2021 mit Lizenzen, Limits usw....

Zwecks Urteilen: Einfach selbst recherchieren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go613274-69
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und es gehen auch sehr viele Verfahren in die Hose


Wie kommst Du da drauf?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116345 Beiträge, 39254x hilfreich)

Zitat (von go613274-69):
Wie kommst Du da drauf?

Mal abgesehen davon, das die Casinos den Spieß umdrehen können:
https://www.casino.org/de/nachrichten/erfolgreiche-klagen-von-online-casinos-gegen-spieler/

Es muss der Kläger zur Überzeugung des Gerichtes nachweisen, sich der Illegalität des Anbieters nicht bewusst gewesen zu sein.
Das gelingt bei weiten nicht in jedem Fall - sucht man halt nur auf den Werbeseiten der einschlägigen Anwälte halt vergeblich - ist halt nicht so werbewirksam ...


Signatur:

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#15
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 258x hilfreich)

Zitat (von go613274-69):
Die meisten "Nutzer" der Angebote haben keine Ahnung von den Gesetzen bzw. der Möglichkeit das verlorene Geld zurück zu holen.
Na dann: Wohl den wenigen Privilegierten, die diese profunden Rechtskenntnisse haben, sich aber dennoch in einem Laienforum Ratschläge über zu erwartende Prozesskosten holen müssen :cheers:

Zitat (von go613274-69):
Natürlich muss man gewisse Kriterien erfüllen.
Etwa welche? Hoch genuge Verluste??? :bang:

Zitat (von go613274-69):
Alle Anbieter haben bis Juni 21 ihr Angebot illegal angeboten
Skandal!

Zitat (von go613274-69):
Zwecks Urteilen: Einfach selbst recherchieren.
Nicht relevant für einen selbst.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
go613274-69
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es muss der Kläger zur Überzeugung des Gerichtes nachweisen, sich der Illegalität des Anbieters nicht bewusst gewesen zu sein


Wo es um Milliarden geht, da findet sich auch eine Lösung ;)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 258x hilfreich)

Zitat (von go613274-69):
Es handelt sich hierbei um ein Milliardengeschäft.
Zum Verständnis: Um je mehr es geht, umso mehr muss ein Dammbruch verhindert werden ...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go613274-69
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Dammbruch verhindert werden


Wer klagt denn alles? Die allermeisten nicht, da keinen blassen Schimmer davon.

Die maltesisch katholische Kirche hat doch schon Milliarden geschaufelt und wird dies auch weiterhin tun. Egal ob legal oder illegal mithilfe des Staates oder ohne. Dann zahlen sie halt mal 1 Milliarde zurück. Ist das ein Problem?

Das ist für die eine Kleinigkeit, wie eben wenn ich ein zehner spende. Der Staat soll lieber mal seine Gesetze einhalten und konsequent durchsetzen bzw. richtig machen statt so eine "Grauzone" aufzusetzen... Man muss da ja bei totaler Beobachtung schon fast von einem Geschäftsverhältnis zum Nachteil der Masse ausgehen.
Hinsichtlich Malta katholische Kirche, und Konkordate (Staatskirchenverträge) würde das jedenfalls voll ins Bild passen... Oder wie nennt man das umgangssprachlich? Korruption? :D





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