Testung von Kindern ohne Einverständnis

1. Juni 2026 Thema abonnieren
 Von 
Knoxi
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 76x hilfreich)
Testung von Kindern ohne Einverständnis

Guten Tag,

unsere Grundschule lässt in regelmäßigen Abständen Förderschullehrer kommen, die sich ausgewählte Kinder "anschauen". Das Vorgehen ist laut der Schule zulässig da es in erster Linie nur um die Frage geht, was die jeweilige Lehrkraft im Unterricht verändern und besser gestalten kann damit das Kind davon profitiert.

Die Eltern werden nur lediglich gefragt, ob sie anschließend ein Gespräch wünschen.
Beim Gespräch bekommen die Eltern heraus, dass der Förderschullehrer eine Vorabinformation zum Kind von der Schule erhalten hat und das Kind mehrere Tests machen musste.

Ich tippe den Bericht des Förderlehrers hier ab, weil ich keine Möglichkeit gefunden habe Bilder hochzuladen.
Als Nachweis über die aufgeführten Defizite (Bericht) wurde uns der Tests ausgehändigt (insgesamt 4 Seiten, die unser Kind ausfüllen musste). Der Förderschullehrer hat sich das Kind erst im Klassenverband angeschaut und ist anschließend mit dem Kind in einem separaten Raum um die Tests vorzunehmen. Das Kind besucht die erste Klasse und der Test wurde 5 Monate nach der Einschulung vorgenommen.


Bericht:

Zitat:

Vorinfo:
- 1 Schwester
- Spielt Fußball und Tischtennis
- Ging nicht gerne in den Kiga
- Sozialverhalten mitunter schwierig

LSÜ
- Kennt alle eingeführten Buchstaben
- Kann fremde Wörter langsam lautierend erlessen
- Kann einfach lautgetreue Wörter schreiben
- Kann Buchstaben nicht sicher abrufen (=> Anlauttabelle auf dem Tisch wäre gut)
- Verwechslung beim Schreiben von b/d
- Auffällige visuelle Wahrnehmung: Raum-Lage_Wahrnehmung, Körperschema, visuelle Seicherfähigkeit
- Verwechslung der Figuren, die in entgegengesetzter Richtung liegen
- Schreibt Ziffer 2 verkehrt herum
- Verwechslung von "rechts/links"
- Körperkoordination: Schwierigkeiten beim Springen des Hampelmanns
- hm gelingt es nicht, die "liegende Acht" mit den Augen nachzufahren, vermeidet Kreuzung der Mittellinie (Mäppchen auf festen Platz legen und Kreuzung zu provozieren)
- Hat Schwierigkeiten die 8 zu schreiben
- Kann drei Arbeitsaufträge ausführen, wenn er den Fokus darauf richtet
- Im Gesamtkontext fällt es ihm mitunter schwer, Inhalte zu erfassen und das Wesentliche herauszufiltern, Konzentration???
- Hat Schwierigkeiten mehrere Handlungen (im Klassenverband) auszuführen
- Kann sehr gut im RZ bis 20 rechnen, auch mit ZÜ
- Legt Bildergechichte auf Anhieb direkt


Ist das Vorgehen der Schule rechtens da keine Einverständnis der Eltern vorlag?
Verstößen die Vorabinfos gegen Datenschutzbestimmungen?

MfG

-- Editiert von User am 1. Juni 2026 16:57




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129990 Beiträge, 41460x hilfreich)

Zitat (von Knoxi):
Ist das Vorgehen der Schule rechtens?

So auf den ersten Blick kommt die Schule sowie die jeweilige Lehrkraft eigentlich vorbildlich und rechtmäßig ihrem Lehr- und Förderauftrag nach. Sie beauftragt Spezialisten mit der Problemanalyse, damit die jeweilige Lehrkraft mit gezieltem Vorgehen Defizite beseitigen kann.



Zitat (von Knoxi):
das Kind mehrere Tests machen musste.

Wieso "musste"?
Wer das da wo wie konkret welche Art von Zwang ausgeübt.



Zitat (von Knoxi):
Verstößen die Vorabinfos gegen Datenschutzbestimmungen?

Welche Personenbezogene Daten wurden denn von wem konkret an wen konkret weitergegeben?
Für eine Weitergaben benötigt es bekanntermaßen ein berechtigtes Interesse, das kann auch die Erfüllung des Lehr- und Förderauftrag sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7566 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von Knoxi):
unsere Grundschule lässt in regelmäßigen Abständen Förderschullehrer kommen, die sich ausgewählte Kinder "anschauen". Das Vorgehen ist laut der Schule zulässig da es in erster Linie nur um die Frage geht, was die jeweilige Lehrkraft im Unterricht verändern und besser gestalten kann damit das Kind davon profitiert.

Logisch. Die Schule hat die Pflicht, die Schüler zu unterrichten, und dazu gehört es auch, deren Fähigkeiten und Lernerfolge und ggf. deren Förderbedarf festzustellen.

Das machen die Lehrer jeden Tag im Unterricht, und wenn man zusätzlich dazu noch weiter qualifizierte Fachleute heranzieht, dann ist das sowohl zulässig als auch sehr lobenswert.

Zitat:
Die Eltern werden nur lediglich gefragt, ob sie anschließend ein Gespräch wünschen.
Beim Gespräch bekommen die Eltern heraus, dass der Förderschullehrer eine Vorabinformation zum Kind von der Schule erhalten hat und das Kind mehrere Tests machen musste.

Ja. Das ist der Sinn und Zweck der Sache.

Der Förderschullehrer gibt eine Beurteilung und Empfehlung ab, ob ein Schüler irgendeinen besonderen Förderbedarf hat. Genau so soll es sein.

Zitat:
Der Förderschullehrer hat sich das Kind erst im Klassenverband angeschaut und ist anschließend mit dem Kind in einem separaten Raum um die Tests vorzunehmen. Das Kind besucht die erste Klasse und der Test wurde 5 Monate nach der Einschulung vorgenommen.

Das ist doch schon fast perfekt!

Zitat:

Ist das Vorgehen der Schule rechtens da keine Einverständnis der Eltern vorlag?

Für die Beurteilung der schulischen Leistung und eines eventuellen Förderbedarfs braucht es kein Einverständnis der Eltern...

Es braucht ja auch kein Einverständnis der Eltern, dem Schulkind eine Note in einer Klassenarbeit oder eine Zeugnisnote zu geben.
Zitat:
Verstößen die Vorabinfos gegen Datenschutzbestimmungen?

Wo soll denn hier ein Datenschutzverstoß vorliegen?

Außer dem Förderlehrer (logisch und unvermeidbar) und der Schule (die hat das in Auftrag gegeben und bekommt also auch die Ergebnisse) gehen die Informationen nur an die Eltern, und die dürfen, sollen und müssen das wissen...

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7566 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Knoxi):
das Kind mehrere Tests machen musste.


Wieso "musste"?
Wer das da wo wie konkret welche Art von Zwang ausgeübt.

Vermutlich genauso wie der Zwang, am Unterricht teilzunehmen...

Ja, da gibt es einen gewissen Zwang. Wir haben in Deutschland immerhin eine Schulpflicht. Schüler oder deren Eltern können sich nicht aussuchen, welchen Leistungskontrollen und Tests auf eventuellen Förderbedarf die Schüler unterzogen werden. Das ist Teil des Unterrichts, an dem teilgenommen werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2268 Beiträge, 446x hilfreich)

Zitat (von Knoxi):
Ist das Vorgehen der Schule rechtens da keine Einverständnis der Eltern vorlag?
Ja. Das Vorgehen ist vorbildlich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40379 Beiträge, 6569x hilfreich)

Zitat (von Knoxi):
Ist das Vorgehen der Schule rechtens da keine Einverständnis der Eltern vorlag?
Ja. Nicht für jede einzelne Tätigkeit von Lehrkräften und Schulleitung muss jeweils das Einverständnis der Eltern vorliegen.
Zitat (von Knoxi):
Verstößen die Vorabinfos gegen Datenschutzbestimmungen?
Nein.
Zitat (von Knoxi):
Das Kind besucht die erste Klasse und der Test wurde 5 Monate nach der Einschulung vorgenommen
Die festgestellten *Defizite* dürften altersgerecht sein...und ob das Kind tatsächlich Förderbedarf (welchen und wann und durch wen?) hat, wird sich ergeben... und den Eltern noch bekanntgegeben werden.
Dass ein Förderschullehrer diese Tests gemacht hat, ist nicht zu beanstanden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42574 Beiträge, 14757x hilfreich)

Es gehört zum Bildungs/Erziehungsauftrag der Schule, die Weichen für eine optimale Förderung der Kinder richtig zu stellen. Dazu gehört nicht nur der Frontalunterricht, sondern die Förderung von sozialem Verhalten und vieles andere mehr. Auch Tests, um diesen gesetzlichen Auftrag nachzukommen, gehören dazu. Es geht doch letztlich nur um eine konkrete Leistungserfassung und eine Erfassung von Defiziten. Das passiert im Rahmen des Erziehungsauftrages. Wenn allerdings aufgrund dieser Tests z.B. ein Schulwechsel "angeordnet" wird, dann kann man sich dagegen wehren, dann haben wir einen Verwaltungsakt vorliegen.

Warum fragt man nicht mal, warum diese Tests durchgeführt wurden? Wo die Auffälligkeiten/Defizite beim Kind liegen? In so Fällen ist doch enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule angesagt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3528 Beiträge, 1359x hilfreich)

Geht es hier um das Kind, oder um das Ego der Eltern ("mein Kind ist klüger als alle anderen")?

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7566 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Warum fragt man nicht mal, warum diese Tests durchgeführt wurden?

Die werden entweder bei allen Schülern eines Jahrgangs durchgeführt, oder aber gezielt bei Schülern, die im Unterricht durch einen eventuell nötigen Förderbedarf aufgefallen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7566 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Geht es hier um das Kind, oder um das Ego der Eltern ("mein Kind ist klüger als alle anderen")?

Förderbedarf hat nichts mit Intelligenz zu tun, sondern mit Lernfähigkeiten und Wissens- und Fähigkeits-Niveaus.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 21x hilfreich)

Vielleicht sollten sie den Test auch mal mit den Eltern machen..

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9901 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von Knoxi):
Ist das Vorgehen der Schule rechtens da keine Einverständnis der Eltern vorlag?


ja

Zitat (von Knoxi):
Verstößen die Vorabinfos gegen Datenschutzbestimmungen?


nein

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13456 Beiträge, 4805x hilfreich)

Zitat (von Knoxi):
Ist das Vorgehen der Schule rechtens da keine Einverständnis der Eltern vorlag?
Verstößen die Vorabinfos gegen Datenschutzbestimmungen?

Ja.
Nein.

Und ganz ehrlich, selbst wenn es nicht so sein sollte, meine Meinung zum Vorgehen der Schule ->

Ich halte es für extrem vorbildlich, ich kenne im Umfeld meines Sohnes dutzende Eltern, die sich so etwas gewünscht hätten.

Hier wird frühzeitig geschaut, ob und wenn ja, in welchem Umfang das Kind Förderbedarf hat.
Das ist vor allem für das Kind weitaus besser als nach der 3. Klasse gesagt zu bekommen, dass das Kind auf der "Regelschule" untergeht, und man sich doch nach "Alternativen" umschauen sollte.



Zitat (von McGyver0815):
Vielleicht sollten sie den Test auch mal mit den Eltern machen..

Mir würde es schon genügen, wenn Eltern darüber nachdenken würden, welchen Nutzen ein solches Vorgehen für ihre Kinder hat, bevor man "Ohne Zustimmung und Datenschutz" schreit....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19181 Beiträge, 10330x hilfreich)


Die Vorabinfos sind allerdings schon grenzwertig.
Denn Daten dürfen ohne Zustimmung nur übertragen werden, wenn die Daten zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht verwendet werden.
Die Ermittlung von Förderbedarf ist eindeutig eine gesetzliche Pflicht.
D.h. alle Daten die benötigt werden, um Förderbedarf zu ermitteln, dürfen vorab übertragen werden.
Weshalb die Anzahl der Geschwister dafür wichtig ist, erschließt sich mir spontan nicht.
Das wäre jedoch auch das einzig angreifbare.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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