Hallo liebes Forum!
Angenommen, eine UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG wäre bereits ordnungssgemäß liqudiert und die Liqudation wäre bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht, zum Beispiel mit Datum 15.01.2021.
Zusatz im Bundesanzeiger wäre: "Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden."
Angenommen, eine Geschäftsführerin (zugleich auch Gesellschafterin) teilt nach diesem im Bundesanzeiger genannten Datum der Liquidation einem Mitgesellschafter mit, die Liquidation könne nicht bis zu Ende durchgeführt werden, da das Konto der aufgelösten Gesellschaft ins Minus gerät, verbunden mit einer Aufforderung zur Zahlung.
Die Frage in diesem fiktiven Fall ist: Kann es sein, daß die Gesellschafterin Recht hat und die Liqudation gar nicht erfolgt ist, obwohl sie bereits im Handelsregister eingetragen und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde?
Es geht bei dieser fiktiven Frage nicht darum, ob der Mitgesellschafter noch Verpflichtungen zu erfüllen habe, sondern darum, ob hier möglicherweise eine falsche Tatsachenbehauptung vorliäge. "die Liqudation könne nicht oder nicht zu Ende durchgeführt werden"
Vielen Dank euch allen!