Hallo,
ich brauchte kürzlich eine Firma für die Reparatur meiner Wärmepumpe und nahm aus Zeitgründen eine für mich neue Fachfirma.
Es wurde mir mitgeteilt, dass ein Stundensatz von 50 Euro besteht, was mich zwar für unserer Region überraschte, was ich aber akzeptierte.
Die Fehlersuche dauerte zwei Stunden vor Ort, was für eine Fachfirma meiner Meinung schon nicht mehr angemessen ist bei einem kompakten Gerät, dass die Wärmepumpe darstellt. Ich habe die Zeit aber bestätigt.
Es wurde das Bauteil bestellt, dass auf Nachfrage die andere Firma immer mehrfach im Fahrzeug mitführte. Das eigentliche Wechseln ist zeitmäßig nicht zu beanstanden.
Es wurden jedoch zweimal eine komplette Anfahhrt mit ebenfalls 50 Euro/h zuzüglich Kilometerpauschale von 0,40 Euro/km berechnet. Die Strecke betrug 22 km einfache Entfernung, da hat man auch großzügig eine Stunde Fahrtzeit pro Einsatz berechnet.
Ich habe gegen die Rechnung Einspruch eingelegt, aber nur eine Antwort von dem im Einsatz gewesenen Monteur erhalten. Diese habe ich nicht akzeptiert, aber trotzdem 400 Euro von insgesamt 485 Euro überwiesen (bei Materialkosten von knapp 150 Euro). Daraufhin erhielt ich jetzt Post vom Anwalt der Firma.
Muß ich mir das gefallen lassen, oder habe ich Chance dagegen anzukommen?
Wenn ich das weiter durchziehe, ist doch der Streitwert nur knapp 100 Euro. Was kostet es mich da, wenn ich verliere.
Ich bin der Meinung, das die Fahrtkosten nicht in diese Höhe berechnet werden dürfen, wenn es nicht vorher so vereinbart war.
Über Eure Meinungen würde ich mich freuen.
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Sie sind Handwerker, dauernd unterwegs und sitzen kaum am Schreibtisch?
quote:
Wenn ich das weiter durchziehe, ist doch der Streitwert nur knapp 100 Euro. Was kostet es mich da, wenn ich verliere.
Gerichtlich = 420,36 € (beide Parteien werden anwaltlich vertreten).
Sollten Sie sich selbst vertreten, dann ./. 157,68 €.
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Ich kann mur mal kurz schildern was ich persönlich machen würde:
Als erstes Fahrzeit mit Routenplaner kontrollieren und 10% hinzurechnen
Vermutlich liegt die Fahrzeit dann unter 30 Minuten?
Falls ja, würde ich:
1. Dem Anwalt zurückschreiben, das man sich freue zu sehen wie er dem Richter glaubhaft machen will, das sich das Fahrzeug nur mit 22 km/h fortbewegt habe und so 1 Stunde benötigte.
2. Gegen Anwalt, Firmeninhaber und MonteurStrafanzeige wegen des Verdachtes des Betruges stellen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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quote:
Es wurde das Bauteil bestellt, dass auf Nachfrage die andere Firma immer mehrfach im Fahrzeug mitführte.
Schrauben und Kleinmaterial?
Oder Ersatzteile hier müsste man eben Unterscheiden, ich kenne keinen Betrieb wo in der Autos Ersatzteile spazieren fährt, schon allein hier mal aus Kostensicht.
quote:
Die Strecke betrug 22 km einfache Entfernung, da hat man auch großzügig eine Stunde Fahrtzeit pro Einsatz berechnet.
22 km sind bei Durchschnitt 60 auch 22 min, jedoch mal dann überlegt, ist eine Ortschaft dazwischen können es auch mal 26 min werden. Damit sind ein mit Hin und Rückfahrt schon mal 50 oder mehr Minuten, übliche Abrechnung sind je 15 min, also mit 45 min kommt man nicht hin.
quote:
Die Fehlersuche dauerte zwei Stunden vor Ort, was für eine Fachfirma meiner Meinung schon nicht mehr angemessen ist bei einem kompakten Gerät, dass die Wärmepumpe darstellt.
Hier gibt es immer wieder Diskussionspunkte, jedoch wer kann die Entscheidung wirklich treffen, wohl nur der Fachmann vor Ort, welcher auch Gewährleistung für seine Arbeit geben muss.
Wärmempumpen sind durchaus sehr komplex, und voreilige Diagnosen können zu unnötigem Tausch von funktionstüchtigen Ersatzteilen sein.
quote:
Ich bin der Meinung, das die Fahrtkosten nicht in diese Höhe berechnet werden dürfen, wenn es nicht vorher so vereinbart war.
Es handelt sich um einen mündlichen Auftrag ohne Angebot?
Dann darf eine Anfahrt auf ortsübliche Vergütungen abgerechnet werden.
Auch die Firma muss den Mitarbeiter bezahlen, wenn der im Auto auf dem Weg zum Kunden sitzt, im Gegenteil es muss noch die Zeit für die Arbeitsvorbereitung mit einkalkuliert werden.
Aber das ist für den Kunden meist nicht ersichtlich, das es Kosten gibt die umgelegt werden müssen.
Und um genau solche Dinge zu vermeiden sind viele Handwerker heute schon auf FKP umgestiegen, Anfahrt Pauschal bis 30 km 85€, bis 50 km 110€, und das zahlen die Kunden bei uns lieber.
Wenn ich in der Wahl als Kunde wäre, mir wäre die Berechnung nach Aufwand lieber, denn es macht einen Unterschied, ob die 50 km zum größten Teil über die Autobahn führt, oder 30 km über Dörfer.
quote:
Vermutlich liegt die Fahrzeit dann unter 30 Minuten?
Falls ja, würde ich:
Kann rechnerisch schon gar nicht sein, auf der Landstraße wird mit 60 km/h Durchschnitt vom Routenplaner gerechnet, 22 km sind einfache Entfernung, beamen geht heute noch nicht, also muss der Monteur auch wieder zurück fahren. Die Zeit wurde ja mit eingerechnet, und muss vom Kunden bezahlt werden.
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quote:<hr size=1 noshade>ich kenne keinen Betrieb wo in der Autos Ersatzteile spazieren fährt, schon allein hier mal aus Kostensicht. <hr size=1 noshade>
Viele Betriebe haben neben dem "Kleinkram" einen gewissen "Pool" an Standardersatzteilen mit dabei der sich aus den Erfahrungen zusammensetzt.
Die Fahrzeit kann schwanken, ich habe mit Google Maps gearbeitet. Eine Strecke von 21km die ich zufällig kannte, 1/3 Stadt, 2/3 Bundestraße.
Aber genau deswegen soll der TE ja mal die Strecke selbst nachschauen ....
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Ich kann hier keinerlei Unstimmigkeiten bei der Rechnungserstellung erkennen.
485€ ist zwar ein Happen Geld, aber ich denke, den wird man hier schlucken müssen.
50€ Stundensatz ist auch in ländlichen Gegenden keine übertrieben hohe Forderung. In meiner Gegend wäre das ein Schnäppchen.
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