Brief vom Inkassounternehmen bekommen

9. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
flocki26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Brief vom Inkassounternehmen bekommen

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Im Februar bat mich mein ehemals bester Kumpel darum online eine PlayStation Network Card zu kaufen per ELV. Der Shop zeigte die Meldung an, dass dies nicht möglich sei und in Folge dessen, habe ich die 20€ per Onlineüberweisung gebucht.

Einige Tage drauf sah ich, dass das Geld doch abgebucht worden war und auch der Code versandt wurde, der die Freischaltung ermöglicht.

Mein ExKumpel meinte, er hätte diesen nicht genutzt. Also wollte ich ihn selbst nutzen, stellte aber fest, dass der schon vergeben war. Er musste ihn also doch genutzt haben.

Ich widersprach der Lastschrift darauf hin und versuchte den Sachverhalt dem Betreiber zu erklären, welcher aber nur darauf bestand, dass der Code versendet wurde.

Ich hatte in sofern nur die Bankverbindung bereitgestellt - bekam kurz darauf auch Emails von Moneybookers als Paymentanbieter. Auch hier versuchte ich den Sachverhalt zu klären, leider erfolglos.

Nun erhielt ich Post vom Inkassounternehmen Advaro aus München und erklärte auch diesen wie sich das ganze zugetragen hatte. Wie Moneybookers droht mir auch Advaro mit Schufaeinträgen, etc. Für mich ist das nicht rechtens. Sie sagten, sie würden sich an mich wenden, weil sie sonst keine anderen Daten hätten und habe sie gebeten einen Nachweis zu erbringen, dass ich die Leistung in Anspruch genommen hätte.

Ich würde daher um Tipps bitten, wie ich denn nun am besten vorgehe und bedanke mich im Voraus hierfür.

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Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.06.2012 22:24:55
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Du hast den Kaufvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen, also musst du auch bezahlen. Weshalb sollte sich das Unternehmen an deinen Kumpel halten, wenn es doch mit dir den Vertrag hat?

Dass dein Kumpel dich übers Ohr gehauen hat, ist nicht das Problem des Unternehmens, sondern deins.

Mein Tipp: schnell zahlen (außer vielleicht du bist minderjährig und damit beschränkt geschäftsfähig).

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#2
 Von 
flocki26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Bestellung erfolgte vom PC und der Internetverbindung meines Kumpels, wieso habe ich denn den Vertrag abgeschlossen? Ich erklärte mich zur Bestellung eines Codes einverstanden, nicht von zweien.

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#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Es ist erstmal egal, von wo aus der Vertrag geschlossen wurde, von welchen PC, welchem Telefon oder wem der Stift gehörte, mit dem man einen Vertagsformular ausfüllte.

quote:

Ich erklärte mich zur Bestellung eines Codes einverstanden, nicht von zweien.


Wie konnte dann der zweite Code über deinen Accout bestellt werden und wie ist dein Kumpel an diesen gekommen, wenn er doch an dich verschickt wurde?

Du kannst natürlich gegenüber Moneybrooker als reiner Paymentanbieter und dem Inkasso der Forderung widersprechen, ebenso gegenüber dem eigentlichen Verkäufer. Dann wäre es einen strittige Forderung und somit darf erstmal ein Schufa-Eintrag erfolgen.
Dann musste aber damit rechnen, dass gerichtliche Schritte eingeleitet werden, wobei der Verkäufer allerdings wohl auf den Inkassokosten sitzen bleiben würde, du (bei einer Niederlage) allerdings dafür die Anwaltskosten der Gegenseiten tragen müsstest.

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#4
 Von 
flocki26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für eure Antworten.

Warum der Code zweimal zustande kam?

Der Shop zeigte zuerst die Meldung an, dass ein Kauf nicht möglich sei und in Folge dessen habe ich die 20€ per Onlineüberweisung gebucht.

Anstelle der Nichtbuchung/Versendung des Codes fand es entgegen gesetzt der Meldung also dennoch statt.

Dies wurde also zuerst nicht bemerkt und ein Code per Onlineüberweisung gebucht

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-- Editiert flocki26 am 09.06.2012 15:16

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#5
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

ja und wie kam der Kumpel nun an den Code, wenn er an dich versendet wurde?

Ansonsten, wenn der Code nur einmal bestellt und auch nicht genutzt wurde, verweise auf die Meldung, dass die Bestellung nicht erfolgen kann (hast diese Mittelung noch), eine zweite nicht erfolgte, widerspreche gegenüber allen Fordernden die Forderung und die Bestellung und lass es zur Not drauf ankommen..

-- Editiert seba79 am 09.06.2012 15:30

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es wurde doch nur 1 Code genutzt !
Und zwar von Deinem Kumpel
Der genutzte Code ist durch Überweisung beglichen worden

Oder wurde ein zweiter Code verschickt und anschl auch genutzt ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12329.06.2012 22:24:55
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Wessen Name wurde in das Bestellformular eingegeben?

1. Dein Name, dann bist du Vertragspartner und du musst zahlen.

oder

2. Der Name deines Kumpels, dann ist der Vertragspartner und er muss zahlen.

Es spielt keine Rolle, von welchem Computer aus die Bestellung vorgenommen wurde und von welchem Konto aus die Bezahlung erfolgte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

quote:
habe ich die 20€ per Onlineüberweisung gebucht.
...
Ich widersprach der Lastschrift darauf hin


Was denn jetzt - Überweisung oder ELV?
Kann es sein, das es jetzt wegen der Rückbuchung 2 Streitfälle gibt, die jetzt durcheinandergeraten? Der Code-Kaufvertrag und der "Überweisungsauftrag" könnten als 2 separate Verträge gesehen werden.

quote:
sie würden sich an mich wenden, weil sie sonst keine anderen Daten hätten

Was sehr stark auf dich als Vertragspartner hindeutet und daher wirst du da wohl kaum rauskommen.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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