Hallo, bei meinem Arbeitgeber ist ein Pfändungsbeschluss eingegangen. Die Höhe beträgt 1.159,03€. Somit wurde letztes mal eine Summe von rund 200 Euro überwiesen. (16.07.2024) Zusätzlich wurde mein Konto gepfändet in Höhe von 1.268,65 €. Nun hab ich die aktuelle Abrechnung und es werden erneut über 200 € überwiesen.
Ist dieses Vorgehen überhaupt rechtlich sauber? Hat man irgend eine Möglichkeit dagegen vor zu gehen?
Ich habe oft dort angerufen und Mails geschrieben, man sagte mir man wartet angeblich auf die Gerichtskosten, ich bin wirklich verzweifelt.
Es sind nun knapp 1700€ in 2 Monaten weg, was für mich verdammt viel Geld ist.
-- Editiert von User am 14. August 2024 22:04
-- Editiert von User am 14. August 2024 22:04
Lohn und Gehaltspfändung
14. August 2024
Thema abonnieren
Frage vom 14. August 2024 | 22:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohn und Gehaltspfändung
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#1
Antwort vom 14. August 2024 | 22:42
Von
Status: Lehrling (1769 Beiträge, 697x hilfreich)
Ja, denn anscheinend gibt es zum einen einen vollstreckbaren Titel und zum anderen einen PfÜB. Die Ankündigung zur Vorpfändung wird Dich garantiert erreicht haben.ZitatIst dieses Vorgehen überhaupt rechtlich sauber? Hat man irgend eine Möglichkeit dagegen vor zu gehen? :
Du hast Schulden bei wem , diese können nun eingetrieben werden. Du hast (anscheinend) bis jetzt anscheinend keine eigenen Bemühungen unternommen diese abzutragen oder zu begleichen und in der Konsequenz darf nun in Dein Vermögen hineingepfändet werden.
Sollte es Ende eine Überpfändung geben, steht Dir natürlich eine Anspruch auf Rücküberweisung des zuviel gepfändeten Betrages zu, den Du dann ggf. gerichtlich geltend machen kannst. Sofern die 11xx Euro die Haupt-Forderung ist und diese vor Gericht mittels anwaltlicher Hilfe erstritten wurde, kommen da logischerweise ggf. noch Anwaltskosten und Gerichtskosten auf Dich zu. 600 Euro sind da durchaus realistisch.
Gerichtskosten sind laut Rechner bei etwa 234 Euro, fremde Anwaltskosten bei etwa 400 Euro. Addiere das mal zusammen und Du kommst bei 1700-1800 Euro raus.
#2
Antwort vom 14. August 2024 | 22:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe Bemühungen unternommen. Ich habe noch weitere Schulden und war bei der Beratung. Insolvenzantrag ist eingereicht.
Was mich nur wundert, das Konto haben sie auf meine Nachfrage entsperrt, aber dem Arbeitgeber wohl nichts übermittelt.
Das Konto zu entsperren heißt doch auch, Forderung bezahlt, oder nicht? Warum sollte dies sonst ein Gläubiger tun?
-- Editiert von User am 14. August 2024 22:49
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#3
Antwort vom 15. August 2024 | 00:01
Von
Status: Lehrling (1769 Beiträge, 697x hilfreich)
Wenn Du einen Insolvenzantrag gestellt hast und bereits einen Treuhänder hast, kann auch dieser eingreifen, denn eigentlich darf nach Eröffnung des InsVerf KEINE Pfändung mehr vorgenommen werden. Das musst Du umgehend dem Verwalter mitteilen. Ebenfalls musst Du ihm diese Pfändung mitteilen, sollte das Verfahren noch nicht eröffnet worden sein und erst in ein paar Tagen Post kommen. Dann muss der Gläubiger wieder den Betrag herausrücken, ob er will oder nicht.ZitatDas Konto zu entsperren heißt doch auch, Forderung bezahlt, oder nicht? Warum sollte dies sonst ein Gläubiger tun? :
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