Zur Sicherung (schreiben die SW) haben die Stadtwerke XYZ bei einem Ratenzahlungsvertrag einen Mahnbescheid
beim zuständigen AG beantragt.
Ist dies rechtens ???
MfG
Mahnbescheid rechtens ???
24. Oktober 2008
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Frage vom 24. Oktober 2008 | 12:19
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnbescheid rechtens ???
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2008 | 12:21
Von
Status: Praktikant (527 Beiträge, 242x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 24. Oktober 2008 | 21:55
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
So ist es. Der Gläubiger hat, sofern nichts anderes vereinbart ist, selbstverständlich das Recht, seine Forderung zu titulieren, damit er im Fall der Nichteinhaltung der Ratenzahlung entsprechend vollstrecken kann.
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#3
Antwort vom 24. Oktober 2008 | 22:04
Von
Status: Praktikant (593 Beiträge, 189x hilfreich)
Und nach dem Mahnbescheid wird auch noch der Vollstreckungsbescheid kommen.
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