Mahnbescheid rechtens?

21. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
1Tino1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid rechtens?

Hallo!

Habe heute (21.01.2012) einen Mahnbescheid bekommen (Mahnbescheid vom 03.01.12 aufgrund des Antrags vom 30.12.11). Laut Mahnbescheid handelt es sich um eine Hauptforderung lt. Rechnung vom 28.12.11 (nie erhalten oder gesehen) die aus der Abrechnung und Abwicklung eines im Februar 2008 gekündigten Handelsverteterverhältnisses beruht.
Ist dieser Mahnbescheid rechtens? Muß ich diese Forderung begleichen bzw. welche Möglichkeiten habe ich nun?

Danke schonmal

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Eine Forderung muss "fällig" sein sonst bleibt der Gegner auf den Kosten sitzen.

Da du wohl nicht bereit bist zu zahlen musst du Widerspruch einlegen. Denn machst du das nicht musst du zahlen.

Legst du Widerspruch ein muss dein Gegner nun klagen. Der hat Mahnbescheid beantragt damit die Forderung nicht verjährt.

Also muss er nun klagen - oder es lassen.

Du kannst auch Widerspruch einlegen und dann mal mit dem Gegner sprechen und eine Vereinbarung treffen. Dann lässt er die Klage evtl.





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#2
 Von 
1Tino1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die schnelle Antwort. Ist das denn so richtig, daß hier eine Rechnung fast 4 Jahre später gestellt wird?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Scheint so. Die Forderung ist nicht verjährt, wäre Sie aber wenn er keinen Mahnbescheid beantragt hätte, dieser hemmt die Verjährung.

Spielt aber doch alles keine Rolle.

Schuldet man Geld sollte man es eben zahlen, schuldet man keines legt man Widerspruch ein.

Einzig um die MB Kosten könnte man extra streiten

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#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Jeder MB ist zunächst rechtens. Jeder kann einen beantragen. Wird dem nicht widersprochen, so ergeht ein VB mit einerneltzten Not frist.

Widerspricht man einem der Bescheide, wird erst dann geprüft ob die Forderung rechtens ist, weil dann der Antragsteller entscheiden muss Klage zu erheben oder nicht. Dort muss dann das Bestehen der Forderung nachweisen.

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#5
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)


Zum Widersprechen übrigens musst Du das dort beiliegende Formular ausfüllen, ankreuzen dass Du dem allem widersprichst und dann unbedingt zeitnah dem auf dem Mahnbescheid aufgeführten Amtsgericht faxen oder zuschicken.

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#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Leiste dir ein Fax UND ein Einschreiben :-) Damit auch sicher ankommt.

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#7
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
Widerspricht man einem der Bescheide, wird erst dann geprüft ob die Forderung rechtens ist, weil dann der Antragsteller entscheiden muss Klage zu erheben oder nicht. Dort muss dann das Bestehen der Forderung nachweisen.




Das Mahngericht prüft nur die Schlüssigkeit des Verfahrens aber nicht die Rechtmäßigkeit des Anspruchs , ehe es den Mahnbescheid erläßt
Erst mit oder nach dem Widerspruch wird das Verfahren auf Antrag einer oder beider Parteien an das Streitgericht abgegeben, wodurch es in das Klageverfahren übergeht. Der Antragsteller wird dann vom Streitgericht aufgefordert, seine Forderung in einer der Klage entsprechenden Form zu begründen. Dann geht es weiter wie im Zivilverfahren (z.B. mit der Klageerwiderung

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#8
 Von 
1Tino1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

O.k. Vielen dank für die vielen Antworten. Werde wohl morgen mal nen Anwalt aufsuchen. Ist alles recht kompliziert. Es gab zwar mal eine Rechnung, die aber von mir aus verschiedenen Gründen nicht beglichen wurde (Unstimmigkeiten und Frage der Rechtmässigkeigt dieser). Nun wurde hier halt eine neue Rechnung erstellt (es geht um die selbe Abrechnung nur ist diesmal der Betrag etwas niedriger) und per Mahnbescheid sofort angemahnt. Halt alles recht undurchsichtig. Will jetzt halt auch nichts falsch machen.

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#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Werde wohl morgen mal nen Anwalt aufsuchen.


Spar die das Geld:

1. Willst du zahlen
2. Willst du nicht zahlen

Kannst du selbst beurteilen. Wenn nicht, leg Widerspruch ein. Es ist ja nicht gesagt das der Klagt. Evtl. kommt gar nichts nach.

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