eidestattliche Versicherung

16. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bam
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eidestattliche Versicherung

Hallo,

vielleicht kann mir jemand schnelle Antwort geben. Was passiert, wenn man eine eidestattliche Versicherung abgibt, d.h. was ist die Folge daraus?
Früher war es so, dass der Gläubiger immer wieder gekommen ist und seine Überprüfung vom Schuldner machen mußte.

Aber jetzt gibt es ja die Privatinsolvenz? Ist das die Folge aus o.g. Erklärung?

Wer kann helfe`n?

-----------------
"p.r."




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PanDragon
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 4x hilfreich)

Tja,

wenn Sie die eidesstattliche Erklärung abgeben, werden Sie die nächsten 30Jahre daran zu beissen haben, falls Sie sich einen Handyvertrag holen, Kreditaufnahmen, Ratenzahlungen und der gleichen!

Haben Sie eine private Insolvenz beantragt?

Gruß

-----------------
"Luther PanDragon"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 93x hilfreich)

Also mal ganz langsam.

Eine EV "hält 3 Jahre und nicht 30 Jahre" vor. Hier liegt hoffentlich nur ein schlichter Schreibfehler oder eine Verwechselung mit der Verjährung von titulierten Forderungen vor.

Die Folgen einer EV sind Schufaeintrag und Eintrag in der Schuldnerkartei (Amtsgericht am Wohnort des Schuldners).

Mit dem negativen Schufaeintrag gibt es eben keine Kredite, Ratenkäufe, Handyverträge etc.

Aber, es schafft oft auch Luft. Die drei Jahre der EV nutzen, alle Schulden zusammenraffen und versuchen, über Einigungen mit den Gläubigern den Berg abzubauen.

Im übrigen hat die EV nichts mit der privaten Insolvenz zu tun. Das sind zwei völlig verschiedene Verfahren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PaperLinux
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

eine EV hält nur drei Jahre? Wann bitte verjährt diese?? Sagen wir mal im Febr. 2001 EV abngegeben.

Danke.

Gruß
PaperLinux

-----------------
" Das Leben kann soooo Scheiße sein. Man muss sich nur Mühe geben....."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ra.zywicki
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine eidesstattliche Versicherung verjährt nicht. Der Gläubiger kann nur innerhalb von drei Jahren nach Abgabe der Alten keine neue Abgabe der EV verlangen. Es sei denn, deine finanzielle Situation hat sich verbessert und der Gläubiger kann dies glaubhaft machen.

-----------------
""

-- Editiert von ra.zywicki am 12.02.2004 16:41:55

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SilentWings25
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 10x hilfreich)

Also die Abgabe der EV ist grundsätzlich nur eine "Momentaufnahme" der wirtschaftlichen Verhältnisse. Wenn Du einen Tag später im Lotto gewinnst, stehen da trotzdem nur die Schulden vom Vortag drin. Der Gläubiger hat nur alle 3 Jahre die Möglichkeit eine EV zu fordern, es sei denn, die wirtschaftlichen Verhältnisse würden sich ändern (beispielsweise arbeitslos und innerhalb der 3 Jahre Arbeitsaufnahme).

Eine Verjährung gibt es dabei nicht, sondern es handelt sich lediglich um Fristen wo der Gläubiger die Möglichkeit hat, über die EV die Wirtschaftlichen Verhältnisse zu bekommen. Die Folge ist tatsächlich der Eintrag in die Schuldnerdatei des Amtsgerichtes und auch der Schufa. Sobald die Schuld (auf welcher weise auch immer) beglichen ist, kann auf Antrag die Löschung erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
daumann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe eine frage ich habe jetzt ein gerichtstermin bekommen um die eidestattliche abzugeben warum muss ich deswegen vor gericht?und dann steht hier so ein seltsamer text(die abgabe der eidestatlichen versicherung und der erlas eines haftbefehls werden in das schuldnerverzeichnis eingetragen)meine frage dazu wollen die mich einsperren

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 298x hilfreich)

Warum muss ich vor Gericht ?

Weil das eine Amtshandlung ist und Du einen Schwur ablegen musst, dass Du keine Vermögenswerte mehr hast die für die Tilgung der Schulden herangezogen werden können. Dafür wirst Du nicht eingesperrt.

Sollte sich aber im Nachhinein rausstellen, dass Du vor Gericht in diesem Punkt nicht die Wahrheit gesagt hast, könntest Du unter Umständen doch anschließend auch einige Zeit hinter Gittern frühstücken.

Solange Du die Wahrheit sagst, passiert Dir nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
daumann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke hatte schon angst

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

Sollten Sie es allerdings versäumen, den Termin wahrzunehmen, dann ergeht automatisch und ohne weitere Ankündigung der Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung. Und der wird dann, an Stelle der EV im Schuldnerverzeichnis eingetragen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
daumann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich nehme den termin war etwas seltsam finde ich nur das ich deswegen direkt vor gericht muss weil eigendlich kommt ja der gerichtsvollzieher und da unterschreib ich die eidestattliche und das wars

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.632 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.299 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.