Ein Lieferant unserer Firma wurde gehackt, das heißt, dass dessen E-Mail System (wahrscheinlich Outlook) infiltriert wurde und aus diesem (und aus anderen Programmen?) alle möglichen Daten wie Unterschriften, Firmenstempel, Firmenbriefkopf, etc. kopiert wurden.
Mit diesen Daten wurde ein Schreiben aufgesetzt in dem wir als Kunden gebeten werden die kommenden Rechnungen auf ein anderes, neues Konto zu überweisen, da das aktuelle Bankkonto vorübergehend nicht verwendet werden kann. Das Schreiben enthielt sowohl den Firmenbriekopf als auch Firmenstempel und die Unterschrift des Inhabers woraufhin unsere Firma an diese angebliche neue Adresse überwies. Danach stellte sich (durch einen Rechtschreibfehler in der E-Mail der Betrüger) heraus, dass dieses "neue" Bankkonto nicht das unseres Lieferantens war. Jetzt ist die Frage: Wer haftet für den Schaden der durch die getätigte Überweisung zustande gekommen ist? Der Lieferant, weil dieser sein Unternehmen und seine sensiblen Daten wie Stempel und Unterschrift nicht ausreichend vor Hackern schützt? Oder wir, weil wir nicht ausreichend alle Daten in der E-Mail geprüft haben?
In wie weit hat dieses "offizielle" Dokument Gewichtung und "rechtfertigt" die an das falsche Konto getätigte Zahlung?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für alle die es sich durchlesen und evtl. darauf antworten. Falls irgendjemand Rechtsprechung zu diesem Thema kennt, gerne kommentieren.
Banküberweisung auf falsches Konto durch Hack bei Lieferanten
20. Dezember 2022
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Frage vom 20. Dezember 2022 | 16:53
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Banküberweisung auf falsches Konto durch Hack bei Lieferanten
#1
Antwort vom 20. Dezember 2022 | 17:38
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)
ZitatDas Schreiben enthielt sowohl den Firmenbriekopf als auch Firmenstempel und die Unterschrift des Inhabers :
Und in welcher Form konkret hat man sich versichert, das dieses Schreiben auch echt ist?
#2
Antwort vom 20. Dezember 2022 | 17:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd in welcher Form konkret hat man sich versichert, das dieses Schreiben auch echt ist? :
Da es ein Schreiben auf dem offiziellen Briefkopf/paier der Firma war mit Firmenstempel und der Unterschrift des Inhabers sind wir davon ausgegangen, dass es sich um ein korrektes Schreiben handelt. Hätten wir uns hier noch über einen zweiten Weg "absichern" sollen also uns z.B. über Telefon oder Whatsapp die Echtheit des Schreibens bestätigen lassen?
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#3
Antwort vom 20. Dezember 2022 | 17:51
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)
ZitatDa es ein Schreiben auf dem offiziellen Briefkopf/paier der Firma war mit Firmenstempel und der Unterschrift des Inhabers :
Ich bin verwirrt, die Eingangsschilderung las sich so, als wäre das alles nur elektronisch zusammenkopiert und dann versendet worden?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 20. Dezember 2022 | 18:00
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch bin verwirrt, die Eingangsschilderung las sich so, als wäre das alles nur elektronisch zusammenkopiert und dann versendet worden? :
Jain. Also es war ein Schreiben in form eines PDF-Dokumentes mit dem Briefkopf der Firma, aber alles nur als PDF-Dokument.
#6
Antwort vom 20. Dezember 2022 | 18:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa, hättet ihr. :
Also auch, wenn dieses Schreiben den offiziellen Firmenstempel und eine Unterschrift trägt?
In dem Fall kann man bei keinem Schreiben ausgehen, dass es offiziell ist. Erst nachdem die Echtheit noch über einen anderen Weg (Telefon, Whatsapp, etc.) geprüft wurde, oder?
#7
Antwort vom 20. Dezember 2022 | 18:28
Von
Status: Wissender (14638 Beiträge, 4510x hilfreich)
Hallo,
Per Email sind das doch beides nur Kopien (die jeder erstellen kann, der nur einmal ein richtiges Schreiben der Firma bekommen hat).Zitat:Also auch, wenn dieses Schreiben den offiziellen Firmenstempel und eine Unterschrift trägt?
Ja, würde ich so sehen.Zitat:In dem Fall kann man bei keinem Schreiben ausgehen, dass es offiziell ist.
Daher sollte mindestens etwas nicht öffentliches mit kommuniziert werden, beispielsweise die verkaufte Ware oder die Rechnungsnummer. Fehlt so eine spezielle Angabe, so muss man sich auf anderem Weg vergewissern.
Ich hatte erst heute eine Rechnung meines Heizöllieferanten. Da stand dann aber die gelieferte Menge mit drauf, daher konnte ich ziemlich sicher davon ausgehen, dass sie echt war (ganz sicher ist man natürlich nie, wenn ich so überlege hätte auch jemand den Tankvorgang incl. der Menge beobachten können, und dann schnell eine Rechnung auf täuschend echt aussehendem Briefpapier schicken können - hätte ich vermutlich nicht bemerkt

Was war denn das bei euch eigentlich für eine Bankverbindung? War die nicht verdächtig (Ausland)?
Stefan
#8
Antwort vom 20. Dezember 2022 | 18:46
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)
ZitatHätten wir uns hier noch über einen zweiten Weg "absichern" sollen also uns z.B. über Telefon oder Whatsapp die Echtheit des Schreibens bestätigen lassen? :
Im Rahmen der Unternehmeriachen Prüf- und Sorgfaltspflichen wäre das wohl angebracht gewesen.
Die Masche ist ja keine neue und es fehlten hier jedwede Indizien für die Echtheit, im Gegenteil, man hatte ja nur Kopien.
Dazu noch so was elementares wie der Zahlungsweg.
Ich würde die Aussichten jetzt als nicht sorosig einschätzen.
#9
Antwort vom 20. Dezember 2022 | 19:48
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 233x hilfreich)
Da kam also ein schreiben, das man zukünftige Rechnungen auf ein anderes Konto überweisen solle als auf den Rechnungen angeben ist. Dann kommt eine Rechnung mit einer Bankverbindung, die man aber nicht mehr abgleicht, weil man ja ein Schreiben bekommen hat, das alle anderen zukünftigen Angaben aussticht?
Hier alleine sie Opfer eines Betruges geworden und sollten entsprechende Maßnahmen einleiten.
Schuld befreiend die Rechnung bezahlt haben sie freilich nicht.
#10
Antwort vom 22. Dezember 2022 | 08:57
Von
Status: Student (2559 Beiträge, 407x hilfreich)
Aber man hat einen Rückzahlungsanspruch gegen den Empfänger des Geldes.
Irgendwem muss das Konto ja gehören, auf das überwiesen wurde.
#11
Antwort vom 22. Dezember 2022 | 10:04
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 934x hilfreich)
Natürlich ihr. Ich weiß gar nicht, was hier im Thread die langen Diskussionen sollen.ZitatWer haftet für den Schaden der durch die getätigte Überweisung zustande gekommen ist? :
Man scheint noch nie was davon gehört zu haben, dass man Rechnungen so begleicht, dass man das auf der jeweiligen Rechnung angegebene Konto dazu nutzt? Und nicht irgendein Konto?Zitatin dem wir als Kunden gebeten werden die kommenden Rechnungen auf ein anderes, neues Konto zu überweisen, da das aktuelle Bankkonto vorübergehend nicht verwendet werden kann :
#12
Antwort vom 22. Dezember 2022 | 11:12
Von
Status: Richter (8865 Beiträge, 1887x hilfreich)
ZitatMan scheint noch nie was davon gehört zu haben, dass man Rechnungen so begleicht, dass man das auf der jeweiligen Rechnung angegebene Konto dazu nutzt? Und nicht irgendein Konto? :
Richtig. Änderungen in der Bankverbindung sollten bei einer wirklichen Änderung auch immer auf der jeweiligen echten Rechnung stehen.
#13
Antwort vom 22. Dezember 2022 | 13:09
Von
Status: Legende (18112 Beiträge, 9846x hilfreich)
Zitat:Aber man hat einen Rückzahlungsanspruch gegen den Empfänger des Geldes.
Irgendwem muss das Konto ja gehören, auf das überwiesen wurde.
Ja - entweder dem Betrüger selbst, der im Zweifelsfall abtaucht, oder einem mittellosen Strohmann ("Finanzagent"), bei dem nichts zu holen ist.
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