EBAY - Tickets verkauft, kein Einlass für Käufer!

9. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
innova61
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 22x hilfreich)
EBAY - Tickets verkauft, kein Einlass für Käufer!

Guten Tag zusammen,
ich habe 4 Karten für ein Fussballspiel bei Ebay verkauft, da zwei Kumpels abgesagt hatten und zu zweit wollten wir nicht hin. Der Verkaufspreis war etwas höher als der Originalpreis (per Auktion). Nun schreiben mich beide Käufer an (2x 2 Tickets), dass Ihnen am Spieltag der Einlass ins Stadion vom Verein verweigert wurde, da ich die Karten bei Ebay verkauft habe. Die Käufer wollen nun eine Rückerstattung und Erstattung der Transportkosten.

Den Ärger der Käufer verstehe ich natürlich, das Geld vom Verein werde ich wohl nicht zurück bekommen, warum auch immer. Was soll ich eurer Meinung nach tun? Wie ist hier die Rechtslage?

Wäre super wenn ich ein paar Tipps haben könnte! Vorab danke!

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
dass Ihnen am Spieltag der Einlass ins Stadion vom Verein verweigert wurde, da ich die Karten bei Ebay verkauft habe


Woher wußte der Verein denn, daß die Tickets via eBay verkauft wurden? Waren sie personalisiert?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Woher wußte der Verein denn, daß die Tickets via eBay verkauft wurden? Waren sie personalisiert?


Wahrscheinlich hat der TE die Tickets fotografiert und die Fotos bei ebay hochgeladen.
Daher konnte der Verein genau diese Tickets sperren.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von innova61 am 09.12.2013 11:44

Was soll ich eurer Meinung nach tun?

Wenn du über Paypal "bezahlt" wurdest, würde ich das Konto räumen. Es könnte evtl. noch haarig werden. Ansonsten nix machen.

quote:
von innova61 am 09.12.2013 11:44

Wie ist hier die Rechtslage?

Tickets wurden verkauft, Tickets wurden geliefert.

quote:
von Scappler am 09.12.2013 18:35

Wahrscheinlich hat der TE die Tickets fotografiert und die Fotos bei ebay hochgeladen.
Daher konnte der Verein genau diese Tickets sperren.

Das wäre dämlich.



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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ergänzend: Es wurde bereits geurteilt, dass Tickets, die aus privaten Gründen und ohne Gewinnabzielungsabsicht verkauft werden, ihre Gültigkeit behalten und dass sie nicht gesperrt werden dürfen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von mepeisen am 10.12.2013 08:46

Es wurde bereits geurteilt, dass Tickets, die aus privaten Gründen und ohne Gewinnabzielungsabsicht verkauft werden, ihre Gültigkeit behalten und dass sie nicht gesperrt werden dürfen.

Also ist es ein Käufer-Problem und kein Verkäufer-Problem.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Also ist es ein Käufer-Problem und kein Verkäufer-Problem.


In dem Fall müßte der Käufer sich mit dem Verein auseinander setzen, wenn dieser den Eintritt unberechtigt verwehrt hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
innova61
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 22x hilfreich)

Update:

Ich habe die Tickets vom Verein gekauft und später bei Ebay reingestellt. Die Tickets habe ich schon fotografiert, aber ich habe das Bild bearbeitet, die Reihe und Sitzplätze entfernt, den Barcode und die Kartennummer etc., alles was eben über die Tickets identifiziert werden kann.

Über meinen Verkaufsstandort können die es ebenso nicht identifizieren, also ich weiß nicht wie die das wissen.

Personalisiert waren die Tickets. Was heißt gewinnbringend? Gekauft für 80 Euro, bei Ebay verkauft für 101 Euro zzgl. Ebay-Gebühren ca. 7 Euro. Also viel bleibt da nicht übrig. Es war ja auch keine Absicht da, die Karten gewinnbringend zu veräußern.

Der Käufer besteht weiterhin auf eine Rückerstattung. Ich habe nun einen Beleg angefordert, in dem der Verein mich vorher abgemahnt hat bzw. mir die Ticketsperre mitgeteilt hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von innova61 am 11.12.2013 09:47

also ich weiß nicht wie die das wissen. (..) Personalisiert waren die Tickets.

:neck: :zoff: :bang:

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
innova61
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 22x hilfreich)

Das heißt?

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#10
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Wat steht denn auf dem Ticket?

Das jeder Kartenvorzeiger rein darf oder nur der namentlich genannte?
Die neuen Kartenbesitzer mussten also ihren Ausweis ziegen, korrekt?



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
innova61
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 22x hilfreich)

Auf den Tickets stand gar nichts davon. Nur in den AGB`s ist die Rede davon:

Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club gewerblich
und/oder kommerziell zu veräußern;
c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf
den Tickets angegeben ist, zu veräußern;
d) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von
Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
e) Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;
f) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club zu
Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als
Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu
verwenden.

Auf Verlangen des Clubs ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name,
Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen. Wird ein Ticket für die
vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise
gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Der Club ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket -
auch elektronisch - zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum
Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Für jeden Verstoß gegen die
vorgenannten Untersagungen kann der Club von dem Kunden zudem die Zahlung einer
Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche
bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Club das Recht vor, Personen, die gegen diese
Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot
auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.


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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn dein Name auf den Tickets steht, hast du Pech gehabt. Dann finden Ausweiskontrollen statt und der falsche Ticketinhaber darf dann halt nicht rein.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von mepeisen am 12.12.2013 10:25

Wenn dein Name auf den Tickets steht, hast du Pech gehabt. Dann finden Ausweiskontrollen statt und der falsche Ticketinhaber darf dann halt nicht rein.

Ich kenne mich zwar mit Fußball nicht aus, aber ich kenne nur personalisierte Konzwertkarten. Da steht dann etwa der Name auf dem Ticket oder man hat ein Onlinesystem, wo der Name zu dem Ticket hinterlegt ist.

Der Name auf dem Ticket oder der im System hinterlegte Name wird dann mit dem Personalausweis des Ticketinhabers abgeglichen.

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#14
 Von 
innova61
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 22x hilfreich)

In den Fußballstadien ist es nicht so. Stell dir mal vor, die gleichen bei 70.000 Menschen Ausweis mit Ticket ab. Da sollte man aber 5 Stunden vorher ins Stadion...

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das kommt auf den Verein drauf an und teilweise sogar auf den Block. Bei einem personalisierten Ticket hat man aber in jedem Fall 0 Argumente, den Einlass zu erzwingen und insofern ist das dann blöd gelaufen, aber der Verkauf war so dann nicht in Ordnung.

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#16
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von innova61 am 12.12.2013 13:18

In den Fußballstadien ist es nicht so. Stell dir mal vor, die gleichen bei 70.000 Menschen Ausweis mit Ticket ab. Da sollte man aber 5 Stunden vorher ins Stadion...

Es gibt ja nicht nur personalisierte Tickets. Wird wohl die Minderheit mit 1-2% sein

quote:
von mepeisen am 12.12.2013 13:21

Bei einem personalisierten Ticket hat man aber in jedem Fall 0 Argumente, den Einlass zu erzwingen und insofern ist das dann blöd gelaufen, aber der Verkauf war so dann nicht in Ordnung.

Das heißt, dass du dir hier mal ernsthaft Gedanken machen solltest:
quote:
von innova61 am 09.12.2013 11:44

Die Käufer wollen nun eine Rückerstattung und Erstattung der Transportkosten.

Rückerstattung klar; Transportkosten? Wie hoch sind die denn?

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Unter "Transportkosten" könnte ich mir die Hin/Rückfahrtskosten vorstellen, je nach Entfernung und Bahnpreis sind die auch nicht zu gering ....

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#18
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Vielleicht wollen die den Verkäufer übers Ohr hauen und auf Dummfang gehen !!!!! Die wahren bestimmt zu 101% beim Spiel , die müssten mir das erst mal beweisen , das sie nicht rein durften . Die haben doch bestimmt nen Schreiben von der Einlasskontrolle .

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von kay1212 am 16.12.2013 17:55

Die wahren bestimmt zu 101% beim Spiel

Oh, wir haben einen Wahrsager. Früher saß das Gesindel während der Kirmes mit einer Glaskugel im Zelt und gingen auf Dummfang.

quote:
von kay1212 am 16.12.2013 17:55

Die haben doch bestimmt nen Schreiben von der Einlasskontrolle .

Glaub ich nicht. Das ist ne Selektion, da ist weder Zeit noch Platz für Bürokratie.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Okay, interessanter Punkt. Womit kann der Käufer der Tickets nachweisen, dass er nicht eingelassen wurde - also das Ticket mangelhaft war und der Verkäufer schadenersatzpflichtig ist?

- ein nicht entwertetes Ticket beweist das nicht - der K könnte es sich ja anders überlegt haben und ist einfach nicht hingegangen.

- Wenn die Einlasskontrolle das Ticket einzieht (dürfen die das?) hat der K gar keinen Beleg mehr. Zieht die Kontrolle das Ticket nicht ein, könnte es der K nochmals und nochmals und nochmals probieren - auch unbefriedigend.

- "Korrekt" wäre es, das Ticket als ungültig/"Zutritt verweigert" zu stempeln - das wäre auch ein Beleg für den K für seine Ansprüche gegen den VK. Wird das so gehandhabt?

Hat damit jemand Erfahrungen?

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Da die Käufer jeweils nicht alleine unterwegs waren haben sie doch Zeugen. Fall erledigt.
Außerdem passierte es beiden Käufern. Seltsamer Zufall...
Ich denke, dass das einem Richter reichen würde, wenn beide Käufer unabhängig voneinander das aussagen würden.




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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

-- Editiert 3,141592653 am 17.12.2013 11:01

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#22
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

- Die Tickets sind personalisiert, das wußte der VK (die K nicht, oder?
- Der Veranstalter verbietet den Weiterverkauf zu überhöhtem Preis (war nicht viel, aber teurer)
- Die K kamen nicht ins Stadion

Als VK sehe ich da auch schwarz, gut aus der Sache raus zu kommen ....

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