Folgenden Fall angenommen:
Ein in Deutschland ansässiger Verkäufer bietet einen Artikel für den weltweiten Kauf auf eBay an. Die Auktion wird von ihm bei ebay.de eingestellt. Der Käufer ist jemand aus dem Ausland, beispielsweise aus den USA.
Mal weiter angenommen, es kommt danach zu Streitigkeiten hinsichtlich der Abwicklung des Kaufes.
1) Wo liegt dann der Gerichtsstand, an dem die Meinungsverschiedenheiten geklärt werden müssen? In Deutschland oder im Ausland?
2) Die Auktionsbedingungen von ebay unterscheiden sich bekanntlich leicht von Land zu Land. Gelten hier die Auktionsbedingungen von ebay.de, weil die Auktion dort eingestellt war (obgleich man sie auf den anderen ebay-Servern im Ausland problemlos aufrufen und von dort aus bieten kann)?
Danke für Hinweise.
Gerichtsstand bei internationaler eBay-Auktion
15. Juni 2005
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Frage vom 15. Juni 2005 | 22:08
Von
Status: Praktikant (977 Beiträge, 339x hilfreich)
Gerichtsstand bei internationaler eBay-Auktion
#1
Antwort vom 15. Juni 2005 | 23:10
Von
Status: Lehrling (1293 Beiträge, 65x hilfreich)
zu 1) würde ich sagen in Deutschland - aber meine kaufmännische Ausbildung ist schon etwas her....
zu 2) ja
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